Die Leistungen für Baby U100+ werden von Novogenia erbracht und diese Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Novogenia verbindlich und fair zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung anerkennen und bestätigen.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Novogenia GmbH, Technoparkstr. 4/20, 5310 Mondsee, Österreich, ist ein Netzwerk aus medizinischen Labors, das für die Vermittlung und Logistik zur Durchführung genetischer Analysen am Menschen zu medizinischen Zwecken zuständig ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche, auch zukünftige Leistungen von Novogenia.
2. Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung
Vermittlung von Genanalysen anhand vom Kunden bereitgestellter Proben. Preis der Dienstleistung einschließlich aller Steuern zuzüglich Versandkosten wird auf dem gültigen Bestellschein genannt, wobei die Kenntnisnahme und Akzeptanz des Preises vom Kunden durch seine Unterschrift auf dem gültigen Bestellschein bestätigt wird. Die Leistungserbringung durch Novogenia erfolgt durch Übersendung des Analyseergebnisses und gegebenenfalls des Befundes an den Kunden und ist damit abgeschlossen. Novogenia steht allerdings noch für mindestens 4 Wochen ab Erlangen des Ergebnisses für Fragen zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Analyse etwa 3 bis 6 Wochen in Anspruch nimmt.
3. Vertragsabschluss
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Das Angebot des Kunden bleibt für die Dauer von 2 Wochen ab Eingang des Angebotes bei Novogenia verbindlich. Novogenia wird in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach Bestätigung des Angebots und der Rechnungslegung mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen, jedoch nach eigenem Ermessen erst nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages.
4. Entgelte und Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach den auf der Bestellung angegebenen gültigen Preisen des jeweils abgeschlossenen Vertrages. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Rechnungslegung durch Novogenia erfolgt verbindlich an die im Auftragsschreiben genannte Adresse. Wenn sich der Vertragspartner mit dem Rechnungsbetrag mehr als 4 Wochen im Zahlungsverzug befindet, ist Novogenia zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
5. Allgemeine Vertragsauflösung und Auswirkungen auf geltendes Recht
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit mitzuteilen, dass er das Ergebnis der Analyse und der daraus ableitbaren Konsequenzen nicht erfahren möchte. Dies hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrages. Zieht der Patient seine erteilte Zustimmung zur Analyse zurück, wird Novogenia sämtliche Tätigkeiten einstellen, von ihrer Leistungserbringung befreit und kann vom Vertrag zurücktreten. Falls bereits mit der Ausführung der Dienstleistung bei Novogenia begonnen wurde, sind die Kosten von pauschal 100 Euro als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu entrichten.
6. Haftung
Wird die vom Kunden übersendete Probe während des Transportes zerstört, beschädigt oder verändert, oder geht sie dabei verloren, dann fällt dies in die alleinige Sphäre des Kunden und Novogenia haftet dafür nicht. In diesem Fall kann der Kunde eine neue Probe zusenden. Kann aus Proben keine Analyse folgen, erklärt sich der Patient bereit, nochmalig eine Probe abzugeben, ohne dass er Kosten oder Ersatz dafür fordern kann. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Leistungsfrist ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn er Novogenia schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Tritt ein Umstand ein, der einen signifikanten Leistungsverzug oder die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch Novogenia wahrscheinlich macht, so ist Novogenia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Novogenia haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Novogeniaoder ihren Mitarbeitern entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Novogenia zurechenbaren Personenschäden. Bei den Ergebnissen von Analysen handelt es sich um statistische Wahrscheinlichkeiten und die Ergebnisse der Analysen sind technische Auswertung. Die Analysen werden immer am neuesten Stand der Technik durchgeführt, allerdings behält sich Novogenia eine in der Branche übliche technische 1% Fehlerrate vor. Desweiteren sind etwaige Haftungsansprüche ausgeschlossen, die aufgrund zukünftiger Erkrankungen entstehen könnten. Die Vorsorgeprogramme, die von Novogenia angeboten werden, können das Erkrankungsrisiko zwar senken, allerdings nicht vollkommen aufheben. Es ist also möglich, dass sich die Krankheit trotz Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Zusätzlich schließt Novogenia Haftungsansprüche aus, die aufgrund psychischer Komplikationen und Erkrankungen in Verbindung mit der Analyse entstehen können. Die Analysen, die Novogenia beauftragt oder durchführt, untersuchen nur den beauftragten Bereich oder auf die beauftragten Anzeichen vor Erkrankungen. Andere Erkrankungen sind von der Analyse ausgeschlossen und darüber können keine Aussagen gemacht werden.
7. Datenschutz
Novogenia wird die bei der Analyse gewonnenen Daten geheim halten und dabei die folgenden Bestimmungen beachten: Der untersuchten Person ist auf sein Verlangen Einsicht in alle ihn betreffenden Daten zugewähren. Der untersuchten Person sind unerwartete Ergebnisse mitzuteilen, die von unmittelbarer klinischer Bedeutung sind oder nach denen er ausdrücklich gefragt hat, es sei denn es besteht ausdrücklich der Wunsch, nur über ein bestimmtes Ergebnis informiert zu werden. Diese Mitteilung ist insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht danach gefragt hat, so zu gestalten, dass sie auf die untersuchte Person nicht beunruhigend wirkt. Variationen, die zum Zeitpunkt der Analyse nicht ausreichend wissenschaftlich dokumentiert wurden und deren klinische Auswirkung deshalb nicht eindeutig gedeutet werden kann, werden dem Kunden nicht mitgeteilt. Daten in nicht anonymisierter Form dürfen nicht für einen anderen als den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben worden sind, verwendet werden. Daten dürfen nur weitergegeben werden an Personen, die in der Einrichtung, in der sie erhoben worden sind, mit der Ermittlung, Verarbeitung oder Auswertung der Daten unmittelbar befasst sind, an die untersuchte Person, an die genannten Personen, an den Arzt, der ggf. die Analyse veranlasst hat, und an den behandelnden oder diagnosestellenden Arzt, an andere Personen nur, soweit die untersuchte Person hierzu ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, wobei ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung möglich ist. Novogeniaübermittelt zur Erfüllung des Vertrages mit den Kunden deren personenbezogene Daten an Partnerunternehmen im Inland sowie an Partnerunternehmen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche ein Teil der von Novogenia angebotenen Leistung erbringen. Diese Unternehmen erhalten nur jene Daten, welche zur Erbringung der jeweiligen Leistung notwendig sind. Diese Unternehmen wurden dazu vertraglich verpflichtet, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden. Daten müssen vor dem Zugriff Unbefugter in geeigneter Weise geschützt werden. Daten, die nicht anonymisiert worden sind, dürfen nur in der Einrichtung, in der sie erhoben worden sind, und nur bei dem Arzt, der ggf. die Analyse veranlasst hat, automationsunterstützt verarbeitet werden; sie sind von anderen Datenarten gesondert zu speichern und dürfen nur von den berechtigten Personen und nur mit einer gesonderten Zugriffsmöglichkeit abrufbar sein. Die Verpflichtungen gelten auch für Personen, die bei der Durchführung von Genanalysen oder bei der Aufbewahrung oder Verwaltung der dabei erhobenen Daten mitwirken.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Sollte eine Bestimmung, ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder eine sonstige Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. Unter diesen Umständen gilt die als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar befundene Bestimmung als durch eine Bestimmung ersetzt, die der als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar befundenen in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommt. Novogenia ist berechtigt, einen Vertrag oder ihre Rechte und Pflichten aus einem solchen abzutreten, zu übertragen oder/und unterzuvergeben. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.