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Genetik-Wissen

Wer darf was durchführen?

Veröffentlicht am 27. Juni 2023

Wer darf was durchführen?

Rechtliche Bestimmungen zur Durchführung von Genanalysen

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Durchführung von genetischen Analysen zum Schutz des Patienten gesetzlich geregelt. Das deutsche Gendiagnostikgesetz, das österreichische Gentechnikgesetz und das schweizer Gendiagnostikgesetz sind in dieser Form sehr ähnlich, während die meisten anderen Länder Genanalysen nicht gesetzlich regeln. Alle drei Gesetze klassifizieren Genanalysen als entweder nicht-medizinisch („Lifestyle“) oder medizinisch. So unterscheidet zum Beispiel das deutsche Gendiagnostikgesetz unter folgenden drei Kategorien von Gentests:

Länderliste

Deutschland

Genetische Untersuchung (Lifestyle-Gentest) (§3 GenDG)

Produktgruppe

TOXO SENSOR

Definition: (§3 GenDG)

Eine Untersuchung, die genetische Eigenschaften ermittelt, die keine Krankheitsaussagen ermittelt.

Anwendbar von:

Jedem. Es besteht kein Arztvorbehalt oder eine andere Einschränkung. Diese Analysen dürfen in Fitness-studios, im Internet und über Ärzte und Heilpraktiker angeboten werden. (§7 GenDG)

Genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken (Diagnostisch) (§3 GenDG)

Mit Ausnahme des TOXO SENSOR, welcher eine Lifestyle Analyse ist.

Ausschließlich Ärzten. Diese Analysen dürfen NICHT von Heilpraktikern, Ernährungsberatern, Fitnesstrainern oder über das Internet vertrieben werden. (§7 GenDG)

Genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken (Prädiktiv)

Produktgruppe:

Fachspezifische Genanalysen erhältlich von novogenia.com

Definition:(§3 GenDG)

Ausschließlich speziell ausgebildeten Ärzten. Dazu gehören Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben. (§7 GenDG)

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/

Es sind also alle medizinischen genetischen Analysen in Deutschland ausschließlich Ärzten vorbehalten, während nicht-medizinische Genanalysen auch von Fitnesstrainern, Ernährungsberatern, Heilpraktikern und der allgemeinen Bevölkerung angeboten werden dürfen.

Wer darf nun gesetzlich was anbieten?

Heilpraktiker, Ernährungsberater, Fitnesstrainer und Privatpersonen:

Ärzte

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