Start › Longevity › L. V. plus › Nº 2

L. V. plus
Nº2
Niacin · Betain
Niacin mit 150 Prozent des Nährstoffbezugswerts, kombiniert mit 400 mg Betain. Eine Kapsel täglich, sechzig Tage.
Einstiegsempfehlung ab 30Deklaration
Zusammensetzung
| Niacin | 24 mg NE · 150 % NRV |
| Betain | 400 mg |
pro Tagesdosis (1 Kapsel) · NRV = Nährstoffbezugswert nach Lebensmittelinformationsverordnung
Gut zu wissen
Die Menge an NAD im menschlichen Gewebe nimmt im Lauf des Lebens deutlich ab. Der Grund ist nicht, dass der Körper weniger davon bildet — es wird mehr verbraucht.
Massudi 2012, PLoS One · PMID 22848760
Rezeptur
Warum sie so gebaut ist
- Nicotinamid statt Nicotinsäure
- Beides zählt als Niacin. Nicotinamid löst die bekannte Hautrötung nicht aus, die bei Nicotinsäure in größeren Mengen auftreten kann.
- Betain
- Auch Trimethylglycin genannt, hier als Hydrochlorid eingesetzt.
- Kapsel mit verzögerter Öffnung
- Eine pflanzliche Hülle, die sich später öffnet als eine Standardkapsel.
Verzehr
Anwendung
- Eine Kapsel täglich mit viel Flüssigkeit.
- 60 Kapseln, Nettofüllmenge 37 g — 60 Tage.
Nach VO (EU) 432/2012
Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben
Für Niacin bestehen zugelassene gesundheitsbezogene Angaben nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Mit 24 mg NE je Tagesdosis liegt der Gehalt bei 150 Prozent des Nährstoffbezugswerts und damit deutlich über der erforderlichen Schwelle.
- Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Niacin trägt zur normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Niacin trägt zur normalen psychischen Funktion bei.
- Niacin trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei.
- Niacin trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.
- Niacin trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
Herkunft
Herstellung
- Alles im eigenen Haus
- Entwickelt, hergestellt und abgefüllt wird in Eugendorf bei Salzburg. Kein Zwischenhändler, keine ausgelagerte Fertigung.
- ISO 22000:2018
- Die anerkannte Norm für Lebensmittelsicherheit. Geprüft und zertifiziert von Quality Austria, Zertifikat Nr. 00521/0.
- ISO 9001:2015
- Die Norm für Qualitätsmanagement, ebenfalls von Quality Austria geprüft, Zertifikat Nr. 14365/0.
- HACCP
- Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, mit dem jeder Lebensmittelbetrieb seine kritischen Punkte überwacht.
- Rückverfolgbar bis zum Rohstoff
- Jede Produktcharge ist im Haus mit den Chargen der eingesetzten Rohstoffe verknüpft. Fällt etwas auf, lässt es sich eingrenzen.
- Seit 2009 in Österreich
- Labor und Produktion liegen am selben Standort.
Kontrolle
Prüfung
- Jede Rohstoffcharge wird geprüft
- Ob der Stoff der ist, der er sein soll, wird mit Infrarotlicht bestimmt. Dazu kommen der Gehalt, eine mikrobiologische Prüfung und ein Test auf Dopingsubstanzen.
- Prüfbericht je Charge
- Für jede Charge gibt es ein Analysenzertifikat mit den Messergebnissen.
- Schwermetalle
- Blei, Cadmium und Quecksilber liegen innerhalb der EU-Höchstwerte für Nahrungsergänzungsmittel.
- Kontrollen während der Produktion
- An festgelegten Punkten wird mitgemessen und je Charge festgehalten.
- Freigabe erst nach der Prüfung
- Das fertige Erzeugnis wird geprüft und erst danach freigegeben.
- Haltbarkeit ist belegt
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum stammt nicht aus einer Schätzung, sondern aus Lagerversuchen mit dem Erzeugnis in seiner Verpackung.
- Keine Bakterien in der Produktion
- Es werden weder Probiotika noch andere Bakterienkulturen verarbeitet.
- Obergrenzen nach EFSA
- Wo die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine sichere Höchstmenge nennt, wird dort gedeckelt.
Deklaration
Transparenz
- Angaben gelten für die Tagesdosis
- Nicht für die einzelne Kapsel. Wo sich die Tagesdosis auf zwei Kapseln verteilt, steht das dabei.
- Bei Extrakten steht beides
- Einmal die Menge des Extrakts, einmal der Wirkstoff darin. Was tatsächlich enthalten ist, steht hinter dem Wort „davon“.
- Charge und Haltbarkeit
- Beides finden Sie auf dem Dosenboden.
- Unterlagen auf Anfrage
- Analysenzertifikat und Zertifikate stellen wir zur Verfügung.
Schwangere sollten auf die Einnahme verzichten.
Hinweis. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Trocken, vor Wärme und Licht geschützt sowie außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
