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Dosierung und Sicherheit: Obergrenzen der EFSA und Höchstmengen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Für personalisierte Nahrungsergänzung gilt: so viel wie nötig, nie mehr als sicher. Bei Novogenia liegt jede Dosis zwischen etwa einem Drittel und dem Dreifachen der Referenzmenge und auf oder unter der tolerierbaren Höchstzufuhrmenge der EFSA – Eisen zum Beispiel bei höchstens 40 mg. EU-weite Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel gibt es nicht; Deutschland und Österreich haben keine gesetzlichen Höchstmengen, in Deutschland veröffentlicht aber das BfR Empfehlungen. Die Schweiz legt verbindliche Höchstmengen pro Tagesration fest, die teils deutlich unter den Werten der EFSA liegen.

Eisen: Wo selbst die EFSA keine Obergrenze ableiten kann

Für Eisen konnte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine tolerierbare Höchstzufuhrmenge ableiten – die Daten reichten dafür nicht aus. Stattdessen nennt sie eine sichere Zufuhrmenge: 40 mg pro Tag für Erwachsene, auch in Schwangerschaft und Stillzeit. Genau dort liegt bei Novogenia das Maximum für Eisen.

Rechnerisch würde das Fenster mehr erlauben: Die Referenzmenge für Eisen beträgt 14 mg, das Dreifache wären 42 mg. Die Obergrenze schneidet die Spitze ab. Das zeigt das Grundprinzip dieses Artikels: Bei Mikronährstoffen ist mehr nicht automatisch besser. Bei vielen verläuft das Risiko U-förmig – zu wenig ist ungünstig, zu viel ebenso. Beispiele sind Eisen, Vitamin A, Selen, das Gleichgewicht von Zink und Kupfer oder Folsäure, die einen Vitamin-B12-Mangel verdecken kann. Personalisierung heißt deshalb: so viel wie nötig, nie mehr als sicher. Hier liest du, welche Grenzen gelten – wissenschaftlich, in der EU, in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz.

Die Messlatte: Obergrenzen der EFSA

Die tolerierbare Höchstzufuhrmenge (Tolerable Upper Intake Level, UL) ist die höchste dauerhafte tägliche Gesamtzufuhr eines Nährstoffs aus allen Quellen, bei der kein Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu erwarten ist. Die EFSA fasst alle Werte in einer Übersicht der tolerierbaren Höchstzufuhrmengen zusammen, zuletzt in Version 11 vom August 2025. Drei Details sind für dich wichtig:

NährstoffEFSA, ErwachseneMaximum bei Novogenia
Vitamin DUL 100 µg100 µg
Vitamin B6UL 12 mg4,3 mg
FolatUL 1.000 µg (zugesetzte Formen)600 µg
SelenUL 255 µg165 µg
ZinkUL 25 mg25 mg
MagnesiumUL 250 mg (zugesetzte Formen)250 mg
CalciumUL 2.500 mg1.200 mg
Eisenkein UL; sichere Zufuhrmenge 40 mg40 mg

Weil sich der UL meist auf die Gesamtzufuhr bezieht, gehört eine Frage in jeden Ablauf: Was nimmt die Kundin oder der Kunde sonst noch ein? Weitere Nahrungsergänzungsmittel kommen zur Rezeptur dazu.

Das Fenster: ein Drittel bis das Dreifache

Innerhalb dieser Obergrenzen arbeitet Novogenia mit einem festen Fenster. Maßstab sind die Referenzmengen aus dem EU-Kennzeichnungsrecht (Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sie sind ein einziger Wert für alle Erwachsenen – keine persönliche Empfehlung, sondern nur die Skala, auf der das Fenster definiert ist:

Ein berechneter Bedarf unter dem Minimum wird auf das Minimum gesetzt, einer über dem Maximum auf das Maximum. Zwei Menschen mit sehr hohem Bedarf bekommen deshalb dieselbe Dosis – das ist gewollt. Die vollständige Tabelle findest du unter Dosierungsgrenzen für Mikronährstoffe; wie eine Marke eigene Dosierungsregeln festlegt, erklärt Rezeptur entwickeln.

Wichtig für dich als Datenbesitzer: Das Fenster wird bei jeder Produktion neu angewendet – mit dem aktuellen Alter und mit neuen Blutwerten, Gendaten oder Fragebogenangaben. Neue Daten können eine Dosis verschieben, aber nie aus dem Fenster heben.

EU: Höchstmengen vorgesehen, aber nie festgelegt

Die Richtlinie 2002/46/EG sieht in Artikel 5 vor, dass für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln Höchstmengen pro empfohlener Tagesdosis festgesetzt werden. Dabei sollen die sicheren Höchstmengen aus der wissenschaftlichen Risikobewertung und die Zufuhr aus anderen Quellen berücksichtigt werden. Festgesetzt wurden sie bis heute nicht: Laut EU-Kommission wurde wegen der Komplexität des Themas und unterschiedlicher Auffassungen noch kein Vorschlag vorgelegt.

Verbindlich gilt trotzdem zweierlei. Erstens die Grundregel der Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Zweitens die Kennzeichnung: Jedes Nahrungsergänzungsmittel nennt die empfohlene tägliche Verzehrsmenge und trägt den Warnhinweis, sie nicht zu überschreiten (Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie). Ein seriöser Hersteller braucht deshalb eigene, nachvollziehbare Dosierungsregeln – lass sie dir zeigen.

Deutschland: keine gesetzlichen Höchstmengen, aber Empfehlungen des BfR

Die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt, welche Nährstoffe in welchen Formen verwendet werden dürfen (§ 3), was auf das Etikett gehört (§ 4) und dass ein Produkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen ist (§ 5). Gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe enthält sie nicht.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jedoch Höchstmengenvorschläge pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts veröffentlicht, seit 2021 für Personen ab 15 Jahren. Sie berücksichtigen die Obergrenzen der EFSA, die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr und die Mengen, die Menschen über die übliche Ernährung ohnehin aufnehmen. Deshalb liegen sie bei manchen Nährstoffen deutlich unter den Werten der EFSA. Die Vorschläge sind Empfehlungen einer Behörde, kein Gesetz. Wer in Deutschland verkauft, sollte sie trotzdem kennen und die eigene Positionierung mit Fachleuten abstimmen.

Österreich: eine Verordnung ohne Höchstmengen

Die österreichische Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004) setzt die EU-Richtlinie um. Sie legt die zulässigen Vitamine und Mineralstoffe und ihre Formen fest (§ 2), verlangt unter anderem die empfohlene Tagesdosis und den Warnhinweis, sie nicht zu überschreiten (§ 3), sowie die Mengenangabe pro Tagesdosis (§ 5). Höchstmengen enthält auch sie nicht. Es gilt die allgemeine Pflicht, nur sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen. Wie in Deutschland kommt es deshalb auf die Dosierungsregeln des Herstellers an.

Schweiz: verbindliche Höchstmengen pro Tagesration

Die Schweiz geht einen eigenen Weg. Die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) legt in Anhang 1 verbindliche Höchstmengen für Erwachsene fest, die pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge nicht überschritten werden dürfen (Art. 2 Abs. 5 VNem; konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2024). Ein Auszug im Vergleich:

NährstoffEFSA, Erwachsene (Gesamtzufuhr)Schweiz, VNem (pro Tagesration)
Vitamin D100 µg70 µg
Folat bzw. Folsäure1.000 µg (zugesetzte Formen)750 µg
Vitamin B612 mg15 mg
Eisen40 mg (sichere Zufuhrmenge)21 mg
Zink25 mg5,3 mg
Selen255 µg165 µg
Magnesium250 mg (zugesetzte Formen)375 mg
Calcium2.500 mg750 mg

Die wichtigsten Unterschiede zur EU, zu Deutschland und zu Österreich:

Für eine personalisierte Rezeptur heißt das: Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz begrenzt die VNem das Dosierungsfenster zusätzlich – bei Zink etwa auf 5,3 mg statt 25 mg. Novogenia hält nationale gesetzliche Höchstmengen ein. Kläre deshalb früh im Projekt, in welche Länder geliefert wird. Auch für die Genanalyse selbst gelten in der Schweiz eigene Regeln; mehr dazu in Von Gendaten zur Rezeptur.

Medikamente, Schwangerschaft, Wechselwirkungen

Obergrenzen schützen die Bevölkerung als Ganzes; einzelne Situationen brauchen mehr. Bei Erkrankungen, Medikamenten, Schwangerschaft und Stillzeit gehört die Frage nach Nahrungsergänzung in ärztliche Hände, ebenso bei auffälligen Blutwerten. Das Schweizer Recht macht das an einem Beispiel sichtbar: Ab 25 µg Vitamin K pro Tag verlangt die VNem den Hinweis, dass Menschen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, vorher ihre Ärztin oder ihren Arzt fragen sollten.

Wechselwirkungen zwischen Nährstoffen – etwa zwischen Calcium und Eisen oder zwischen Zink und Kupfer, die um dieselben Aufnahmewege konkurrieren – kann eine Rezeptur über zeitlich getrennte Freisetzung lösen; Details in Rezeptur entwickeln. Für dich als Labor oder Plattform zählt vor allem: Lege fest, wie Fälle mit Medikamenten, Schwangerschaft oder auffälligen Werten erkannt und an eine Ärztin oder einen Arzt weitergeleitet werden. Wie Blutwerte in die Rezeptur einfließen, zeigt Von Blutwerten zur Rezeptur.

Checkliste: Sicherheit in deinem Projekt

Häufige Fragen

Was ist eine tolerierbare Höchstzufuhrmenge (UL)?
Die höchste dauerhafte tägliche Gesamtzufuhr eines Nährstoffs aus allen Quellen, bei der laut EFSA kein Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu erwarten ist. Reichen die Daten für einen UL nicht aus, nennt die EFSA eine sichere Zufuhrmenge – bei Eisen 40 mg pro Tag für Erwachsene.
Gibt es gesetzliche Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel in der EU?
EU-weit nicht. Artikel 5 der Richtlinie 2002/46/EG sieht sie vor, die EU-Kommission hat aber bis heute keinen Vorschlag vorgelegt. Deutschland und Österreich haben keine eigenen gesetzlichen Höchstmengen; in Deutschland veröffentlicht das BfR Empfehlungen. Die Schweiz legt verbindliche Höchstmengen fest.
Was bedeuten die Schweizer Höchstmengen für eine personalisierte Rezeptur?
Sie gelten pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge und sind verbindlich. Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz begrenzen sie das Dosierungsfenster zusätzlich – etwa Zink auf 5,3 mg, Eisen auf 21 mg und Vitamin D auf 70 µg pro Tag. Vitamin A ist dort nur als Beta-Carotin zugelassen.
Kann eine personalisierte Rezeptur zu hoch dosiert sein?
Innerhalb der Rezeptur nicht: Jede Dosis bleibt im Fenster und auf oder unter der Obergrenze der EFSA, nationale gesetzliche Höchstmengen gelten zusätzlich. Weil sich der UL aber meist auf die gesamte Zufuhr bezieht, solltest du deine Kundinnen und Kunden nach weiteren Nahrungsergänzungsmitteln fragen.
Was gilt bei Medikamenten, Schwangerschaft und Stillzeit?
Dann gehört die Frage nach Nahrungsergänzung in ärztliche Hände – ebenso bei Erkrankungen und auffälligen Blutwerten. Lege in deinem Ablauf fest, wie solche Fälle erkannt und an eine Ärztin oder einen Arzt weitergeleitet werden.

Passend dazu: Dosierungsgrenzen für Mikronährstoffe · Rezeptur entwickeln: Dosierung, Höchstmengen, Wechselwirkungen · Von Blutwerten zur Rezeptur

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