🧪 Ratgeber Labordaten — Praxiswissen für Labore und Datenbesitzer: aus Blut- und Gendaten Folgeprodukte machen.

Startseite › Ratgeber Labordaten › Folgeprodukte unter deiner Marke

Ratgeber Labordaten

Folgeprodukte unter deiner Marke: personalisierte Nahrungsergänzung und Kosmetik als White Label

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Aus deinen Gen- oder Blutdaten wird ein Produkt, das deinen Namen trägt: personalisierte Nahrungsergänzung in Tagesportionen und, auf Basis genetischer Daten, personalisierte Pflege mit Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Rezeptur, Verpackung, Beilagen und Versand laufen unter deiner Marke; produziert wird ab einer einzigen Einheit, Kosmetik ab Kleinserie. Wer unter eigenem Namen verkauft, ist für Produkt, Kennzeichnung und Werbeaussagen verantwortlich. Nahrungsergänzungsmittel zeigt in Deutschland der Hersteller oder Einführer beim BVL an (§ 5 NemV) – in den meisten Fällen übernimmt das Novogenia; in Österreich ist keine Meldung vorgesehen, die Schweiz setzt auf Selbstkontrolle. Bei Kosmetik übernimmt Novogenia die Rolle der verantwortlichen Person.

Dein Name auf dem Frühstückstisch

Ein Laborbericht wird gelesen, besprochen und abgelegt. Ein Folgeprodukt steht jeden Morgen auf dem Tisch. Jede Tagesportion ist eine kleine Visitenkarte deiner Marke – und eine Erinnerung daran, dass die Analyse bei dir der Anfang war, nicht das Ende.

Für Labore, DNA-Testanbieter und Gesundheitsplattformen heißt das: Die Beziehung zur Kundin endet nicht mit dem Ergebnis. Aus Gen- oder Blutdaten wird ein persönliches Produkt, das sie verbraucht, nachbestellt und mit deinem Namen verbindet. Dieser Beitrag zeigt, welche Folgeprodukte unter deiner Marke möglich sind, wie sie aussehen und wer wofür verantwortlich ist. Welche Partnermodelle es gibt, erklärt Geschäftsmodelle für Labore und Datenbesitzer.

Was unter deiner Marke läuft

Bei Novogenia kommen Interpretation, Rezeptur, Herstellung, Verpackung und Versand aus einer Hand. Dein Labor oder deine Plattform stimmt sich also mit einem Partner ab statt mit fünf Lieferanten. Unter deiner Marke laufen alle Teile, die deine Kundinnen und Kunden sehen:

BausteinUnter deiner Marke
Speichelproben-Setim Design deiner Marke, falls die Genanalyse über Novogenia läuft
Berichtals Bericht und auf Wunsch über eine Plattform, unter deiner Marke
Rezepturberechnet aus den Daten deiner Kundinnen und Kunden
Verpackung und Beilagendein Design – oder für den Start eine weiße Box mit deinem Aufkleber
Versanddirekt an deine Kundinnen und Kunden
Abrechnungüber Novogenia oder über dein eigenes System, mit Novogenia als Fulfillment-Partner

Unter deiner Marke heißt auch: in deiner Verantwortung. Für alle Informationen über ein Lebensmittel ist das Unternehmen verantwortlich, unter dessen Namen es vermarktet wird (Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Und wo das Recht verlangt, Beteiligte zu nennen, etwa in der Datenschutzinformation, steht die Marke vorne und die Information bleibt trotzdem vollständig – mehr in Datenschutz und Rollen zwischen Labor und Hersteller.

Personalisierte Nahrungsergänzung: vom Mikrotransporter zur Box

Bei personalisierter Nahrungsergänzung bekommt jede Person ihre eigene Rezeptur. Damit das in der Produktion funktioniert, steckt jeder Nährstoff in eigenen Mikrotransportern – kleinen Kugeln ab 1,6 mm Durchmesser. Sie werden für jede Person nach ihrer Rezeptur zusammengestellt, wie Bausteine, aus denen jedes Mal ein anderes Modell entsteht. So sieht das Produkt aus:

Produziert wird ab einer einzigen Einheit. 22 Nährstoffe liegen als fertige Mikrotransporter auf Lager, und die Entwicklung dauert insgesamt eine Woche bis drei Monate. Probiotika gehören nicht zum Sortiment. Wie die Produktion einer Rezeptur pro Person im Detail funktioniert, beschreibt Personalisierte Nahrungsergänzung herstellen.

Personalisierte Pflege: drei Produkte aus einem Genprofil

Wer genetische Daten hat, kann neben der Nahrungsergänzung auch Pflege anbieten. Novogenia stellt unter dem Namen BeautyMe drei personalisierte Produkte her, die du auch unter deiner Marke anbieten kannst: ein Tagesserum, ein Nachtserum und eine Körperlotion. Grundlage sind die Gene hinter Kollagen, UV-Schutz und Feuchtigkeit. Das genetische Ergebnis verändert die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe in allen drei Produkten.

Hast du nur Blutwerte, kommt für die Pflege eine Genanalyse dazu, denn die Personalisierung der Kosmetik beruht auf genetischen Daten. Mehr zu den Produkten in Personalisierte Kosmetik: Wie Gene die Rezeptur bestimmen.

Verantwortung und Meldung: Deutschland, Österreich, Schweiz

Nahrungsergänzungsmittel brauchen in der EU keine Zulassung. Die Richtlinie 2002/46/EG erlaubt den Mitgliedstaaten aber, eine Anzeige zu verlangen: Der Hersteller oder der für das Inverkehrbringen Verantwortliche übermittelt der Behörde ein Muster des Etiketts (Art. 10). Bei Kosmetik verlangt die EU eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU (Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die das Produkt vor dem Inverkehrbringen elektronisch notifiziert (Art. 13). Die Länder im Überblick:

ThemaDeutschlandÖsterreichSchweiz
Anzeige von NahrungsergänzungsmittelnPflicht: Hersteller oder Einführer zeigt spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL an, mit Muster des Etiketts (§ 5 NemV)In der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) nicht vorgesehenKeine Produktmeldung in der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem); Selbstkontrolle (Art. 26 LMG)
Weitere PflichtenZusammensetzung und Kennzeichnung nach NemV und EU-RechtZusammensetzung und Kennzeichnung nach NEMV und EU-RechtHöchstmengen nach Anhang 1 VNem (Art. 2 Abs. 5), Sachbezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ (Art. 3 Abs. 1); Betriebe melden ihre Tätigkeit der kantonalen Vollzugsbehörde (Art. 20 LGV)
Kosmetikverantwortliche Person in der EU, Notifizierung über das CPNPebensokeine Notifizierung wie das CPNP; Selbstkontrolle für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, zu denen kosmetische Mittel zählen (Art. 5 und 26 LMG)

Wichtig: Entscheidend ist das Land, in dem du verkaufst, nicht das Land der Produktion. Ein in Österreich hergestelltes Produkt, das du in Deutschland anbietest, zeigst du beim BVL an. Die Meldung übernehmen wir in den meisten Fällen für dich oder begleiten dich dabei. Ausführlich erklären das Nahrungsergänzungsmittel anmelden und, für Kosmetik, Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung.

Bei der Kosmetik übernimmt Novogenia die Rolle der verantwortlichen Person. Lässt du unter deinem Namen herstellen, giltst du rechtlich als Hersteller (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Per schriftlichem Mandat benennst du uns als verantwortliche Person, und wir nehmen das Mandat schriftlich an (Art. 4 Abs. 3). Damit liegen Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei und Notifizierung bei uns.

Was du über dein Produkt sagen darfst

Ein Labor genießt Vertrauen – umso wichtiger ist es, dass die Werbung für das Folgeprodukt sauber bleibt. Drei Regeln tragen weit:

Für Kosmetik gilt: Sie dient der Reinigung, dem Schutz, der Pflege und dem Aussehen der Haut (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Werbeaussagen müssen den gemeinsamen Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 entsprechen. Was das konkret heißt, zeigen Health Claims: Was du bewerben darfst und Werbung mit Kosmetik.

Dein Markenpaket: was du vorbereitest

Checkliste: Folgeprodukt unter deiner Marke

Häufige Fragen

Kann ich personalisierte Nahrungsergänzung unter meiner eigenen Marke verkaufen?
Ja. Rezeptur, Verpackung, Beilagen und Versand laufen unter deiner Marke, abgerechnet wird über Novogenia oder über dein eigenes System, mit Novogenia als Fulfillment-Partner. Für die Angaben auf dem Produkt ist verantwortlich, unter wessen Namen es vermarktet wird (Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) – bei deiner Marke also du.
Gibt es eine Mindestmenge?
Personalisierte Nahrungsergänzung produziert Novogenia ab einer einzigen Einheit. Personalisierte Projekte starten typischerweise mit einem Pilot von 200 bis 500 Kunden. Kosmetik produzieren wir ab Kleinserie.
Muss ich mein Nahrungsergänzungsmittel anmelden?
Das hängt vom Land ab, in dem du verkaufst. In Deutschland zeigt der Hersteller oder Einführer es spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL an, mit einem Muster des Etiketts (§ 5 NemV). Die österreichische Nahrungsergänzungsmittelverordnung sieht keine Meldung vor. In der Schweiz kennt die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel keine Produktmeldung; es gilt die Selbstkontrolle (Art. 26 LMG). Die Meldung übernehmen wir in den meisten Fällen oder begleiten dich dabei.
Wer ist bei der Kosmetik die verantwortliche Person?
Novogenia. Lässt du unter deiner Marke herstellen, giltst du rechtlich als Hersteller (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Per schriftlichem Mandat benennst du uns als verantwortliche Person, und wir nehmen es schriftlich an (Art. 4 Abs. 3). Damit liegen Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei und Notifizierung bei uns; Marke und Auftritt bleiben deine.
Kann ich Nahrungsergänzung und Kosmetik aus einem Profil anbieten?
Ja. Ein genetisches Profil kann mehrere Produkte steuern: die Rezeptur der Nahrungsergänzung und die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe in Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Die Kosmetik wird getrennt in unserer eigenen Kosmetikproduktion formuliert. Ihre Personalisierung beruht auf genetischen Daten; hast du nur Blutwerte, kommt für die Pflege eine Genanalyse aus einer Speichelprobe dazu.

Passend dazu: White Label, Private Label oder Eigenrezeptur? · Nahrungsergänzungsmittel anmelden · Verantwortliche Person bei Kosmetik

Folgeprodukte für deine Daten?

Erzähl uns, welche Daten du hast und wer deine Kunden sind – wir zeigen dir, welches Folgeprodukt passt.

Projekt anfragen →Angebot für Labore