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Folgeprodukte unter deiner Marke: personalisierte Nahrungsergänzung und Kosmetik als White Label
Aus deinen Gen- oder Blutdaten wird ein Produkt, das deinen Namen trägt: personalisierte Nahrungsergänzung in Tagesportionen und, auf Basis genetischer Daten, personalisierte Pflege mit Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Rezeptur, Verpackung, Beilagen und Versand laufen unter deiner Marke; produziert wird ab einer einzigen Einheit, Kosmetik ab Kleinserie. Wer unter eigenem Namen verkauft, ist für Produkt, Kennzeichnung und Werbeaussagen verantwortlich. Nahrungsergänzungsmittel zeigt in Deutschland der Hersteller oder Einführer beim BVL an (§ 5 NemV) – in den meisten Fällen übernimmt das Novogenia; in Österreich ist keine Meldung vorgesehen, die Schweiz setzt auf Selbstkontrolle. Bei Kosmetik übernimmt Novogenia die Rolle der verantwortlichen Person.
Dein Name auf dem Frühstückstisch
Ein Laborbericht wird gelesen, besprochen und abgelegt. Ein Folgeprodukt steht jeden Morgen auf dem Tisch. Jede Tagesportion ist eine kleine Visitenkarte deiner Marke – und eine Erinnerung daran, dass die Analyse bei dir der Anfang war, nicht das Ende.
Für Labore, DNA-Testanbieter und Gesundheitsplattformen heißt das: Die Beziehung zur Kundin endet nicht mit dem Ergebnis. Aus Gen- oder Blutdaten wird ein persönliches Produkt, das sie verbraucht, nachbestellt und mit deinem Namen verbindet. Dieser Beitrag zeigt, welche Folgeprodukte unter deiner Marke möglich sind, wie sie aussehen und wer wofür verantwortlich ist. Welche Partnermodelle es gibt, erklärt Geschäftsmodelle für Labore und Datenbesitzer.
Was unter deiner Marke läuft
Bei Novogenia kommen Interpretation, Rezeptur, Herstellung, Verpackung und Versand aus einer Hand. Dein Labor oder deine Plattform stimmt sich also mit einem Partner ab statt mit fünf Lieferanten. Unter deiner Marke laufen alle Teile, die deine Kundinnen und Kunden sehen:
| Baustein | Unter deiner Marke |
|---|---|
| Speichelproben-Set | im Design deiner Marke, falls die Genanalyse über Novogenia läuft |
| Bericht | als Bericht und auf Wunsch über eine Plattform, unter deiner Marke |
| Rezeptur | berechnet aus den Daten deiner Kundinnen und Kunden |
| Verpackung und Beilagen | dein Design – oder für den Start eine weiße Box mit deinem Aufkleber |
| Versand | direkt an deine Kundinnen und Kunden |
| Abrechnung | über Novogenia oder über dein eigenes System, mit Novogenia als Fulfillment-Partner |
Unter deiner Marke heißt auch: in deiner Verantwortung. Für alle Informationen über ein Lebensmittel ist das Unternehmen verantwortlich, unter dessen Namen es vermarktet wird (Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Und wo das Recht verlangt, Beteiligte zu nennen, etwa in der Datenschutzinformation, steht die Marke vorne und die Information bleibt trotzdem vollständig – mehr in Datenschutz und Rollen zwischen Labor und Hersteller.
Personalisierte Nahrungsergänzung: vom Mikrotransporter zur Box
Bei personalisierter Nahrungsergänzung bekommt jede Person ihre eigene Rezeptur. Damit das in der Produktion funktioniert, steckt jeder Nährstoff in eigenen Mikrotransportern – kleinen Kugeln ab 1,6 mm Durchmesser. Sie werden für jede Person nach ihrer Rezeptur zusammengestellt, wie Bausteine, aus denen jedes Mal ein anderes Modell entsteht. So sieht das Produkt aus:
- Tagesportion im Stick: Jede Tagesportion kommt in einen weißen, markenneutralen Stick mit Sichtfenster. Zwei Textzeilen mit je maximal 25 Zeichen machen ihn persönlich, etwa mit dem Namen der Kundin. Übersteigt der Bedarf das Volumen eines Sticks, wird er auf zwei verteilt.
- Box: eine Spenderbox mit 30 oder 90 Tagesportionen, voll in deinem Design – oder eine weiße Box mit deinem Marken-Aufkleber, die schnellste Lösung für den Start.
- Abo: Eine Lieferung mit 90 Tagesportionen reicht 90 Tage. Das 90-Tage-Abo bestellt automatisch nach.
- Immer neu berechnet: Bei jeder Produktion wird die Rezeptur neu berechnet – mit dem aktuellen Alter und neuen Fragebogen-, Blut- oder Genergebnissen.
- Sichere Grenzen: Jede Dosis bleibt in einem festen Fenster und auf oder unter den tolerierbaren Höchstmengen der EFSA. Details in Dosierung und Sicherheit: Grenzen und Regeln.
Produziert wird ab einer einzigen Einheit. 22 Nährstoffe liegen als fertige Mikrotransporter auf Lager, und die Entwicklung dauert insgesamt eine Woche bis drei Monate. Probiotika gehören nicht zum Sortiment. Wie die Produktion einer Rezeptur pro Person im Detail funktioniert, beschreibt Personalisierte Nahrungsergänzung herstellen.
Personalisierte Pflege: drei Produkte aus einem Genprofil
Wer genetische Daten hat, kann neben der Nahrungsergänzung auch Pflege anbieten. Novogenia stellt unter dem Namen BeautyMe drei personalisierte Produkte her, die du auch unter deiner Marke anbieten kannst: ein Tagesserum, ein Nachtserum und eine Körperlotion. Grundlage sind die Gene hinter Kollagen, UV-Schutz und Feuchtigkeit. Das genetische Ergebnis verändert die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe in allen drei Produkten.
- Eigene Kosmetikproduktion: Die Pflege wird getrennt von der Nahrungsergänzung in unserer eigenen Kosmetikfabrik formuliert und abgefüllt, zertifiziert nach ISO 22716.
- Ab Kleinserie: Du startest klein und wächst mit deinem Kundenstamm. Eine eigene Rezeptur braucht 3 bis 5 Monate Entwicklung.
- Nachbestellung ohne neue Probe: Das Hautprofil bleibt bestehen, deine Kundin bestellt nach, ohne eine neue Speichelprobe abzugeben.
- Ein Profil, mehrere Produkte: Ein genetisches Profil kann Nahrungsergänzung und Pflege gleichzeitig steuern. So bleibt dein Sortiment stimmig.
Hast du nur Blutwerte, kommt für die Pflege eine Genanalyse dazu, denn die Personalisierung der Kosmetik beruht auf genetischen Daten. Mehr zu den Produkten in Personalisierte Kosmetik: Wie Gene die Rezeptur bestimmen.
Verantwortung und Meldung: Deutschland, Österreich, Schweiz
Nahrungsergänzungsmittel brauchen in der EU keine Zulassung. Die Richtlinie 2002/46/EG erlaubt den Mitgliedstaaten aber, eine Anzeige zu verlangen: Der Hersteller oder der für das Inverkehrbringen Verantwortliche übermittelt der Behörde ein Muster des Etiketts (Art. 10). Bei Kosmetik verlangt die EU eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU (Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die das Produkt vor dem Inverkehrbringen elektronisch notifiziert (Art. 13). Die Länder im Überblick:
| Thema | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln | Pflicht: Hersteller oder Einführer zeigt spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL an, mit Muster des Etiketts (§ 5 NemV) | In der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) nicht vorgesehen | Keine Produktmeldung in der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem); Selbstkontrolle (Art. 26 LMG) |
| Weitere Pflichten | Zusammensetzung und Kennzeichnung nach NemV und EU-Recht | Zusammensetzung und Kennzeichnung nach NEMV und EU-Recht | Höchstmengen nach Anhang 1 VNem (Art. 2 Abs. 5), Sachbezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ (Art. 3 Abs. 1); Betriebe melden ihre Tätigkeit der kantonalen Vollzugsbehörde (Art. 20 LGV) |
| Kosmetik | verantwortliche Person in der EU, Notifizierung über das CPNP | ebenso | keine Notifizierung wie das CPNP; Selbstkontrolle für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, zu denen kosmetische Mittel zählen (Art. 5 und 26 LMG) |
Wichtig: Entscheidend ist das Land, in dem du verkaufst, nicht das Land der Produktion. Ein in Österreich hergestelltes Produkt, das du in Deutschland anbietest, zeigst du beim BVL an. Die Meldung übernehmen wir in den meisten Fällen für dich oder begleiten dich dabei. Ausführlich erklären das Nahrungsergänzungsmittel anmelden und, für Kosmetik, Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung.
Bei der Kosmetik übernimmt Novogenia die Rolle der verantwortlichen Person. Lässt du unter deinem Namen herstellen, giltst du rechtlich als Hersteller (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Per schriftlichem Mandat benennst du uns als verantwortliche Person, und wir nehmen das Mandat schriftlich an (Art. 4 Abs. 3). Damit liegen Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei und Notifizierung bei uns.
Was du über dein Produkt sagen darfst
Ein Labor genießt Vertrauen – umso wichtiger ist es, dass die Werbung für das Folgeprodukt sauber bleibt. Drei Regeln tragen weit:
- Nur zugelassene Gesundheitsaussagen: Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie zugelassen und gelistet sind (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), im Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Aussagen über Krankheiten, Heilung oder Vorbeugung sind tabu.
- Keine Abwertung normaler Ernährung: Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung dürfen nicht behaupten oder suggerieren, dass eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung im Allgemeinen keine angemessenen Nährstoffmengen liefern kann (Art. 7 Richtlinie 2002/46/EG). Die Schweiz kennt dieselbe Regel (Art. 4 VNem).
- Personalisierung ehrlich verkaufen: Verkaufe die Personalisierung als das, was sie ist – eine nachvollziehbar berechnete, individuell dosierte Rezeptur – und nicht als Heilversprechen. Ein Folgeprodukt ist eine Nahrungsergänzung, keine Behandlung; auffällige Blutwerte gehören in ärztliche Hände.
Für Kosmetik gilt: Sie dient der Reinigung, dem Schutz, der Pflege und dem Aussehen der Haut (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Werbeaussagen müssen den gemeinsamen Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 entsprechen. Was das konkret heißt, zeigen Health Claims: Was du bewerben darfst und Werbung mit Kosmetik.
Dein Markenpaket: was du vorbereitest
- Marke und Design: Logo, Farben und Texte für Box und Beilagen. Für den Pilot reicht ein Aufkleber auf der weißen Box.
- Text für den Stick: was in den zwei Zeilen mit je maximal 25 Zeichen stehen soll.
- Produktauswahl: Nahrungsergänzung, Pflege oder beides – und mit welchem Produkt du startest.
- Zielmärkte: in welchen Ländern du verkaufst, denn danach richten sich Meldung, Sprache und Kennzeichnung.
- Kundenservice: wer Fragen zur Rezeptur beantwortet und wer das Abo betreut.
- Werbetexte: geprüft, bevor sie online gehen.
Checkliste: Folgeprodukt unter deiner Marke
- Das Folgeprodukt ist gewählt: personalisierte Nahrungsergänzung, Pflege oder beides.
- Die Datengrundlage passt: Für die Pflege liegen genetische Daten vor oder eine Genanalyse ist geplant.
- Verpackung und Beilagen sind gestaltet, oder die weiße Box mit Aufkleber ist für den Start gewählt.
- Abo-Rhythmus, Versand und Abrechnung sind festgelegt.
- Die Zielmärkte stehen fest; die Meldung ist je Land geklärt.
- Für die Kosmetik ist das Mandat für die verantwortliche Person erteilt und angenommen.
- Werbeaussagen nutzen nur zugelassene Angaben und versprechen keine Heilung.
- Datenschutz und Rollen sind vor dem ersten Datenfluss geregelt.
Häufige Fragen
Kann ich personalisierte Nahrungsergänzung unter meiner eigenen Marke verkaufen?
Gibt es eine Mindestmenge?
Muss ich mein Nahrungsergänzungsmittel anmelden?
Wer ist bei der Kosmetik die verantwortliche Person?
Kann ich Nahrungsergänzung und Kosmetik aus einem Profil anbieten?
Passend dazu: White Label, Private Label oder Eigenrezeptur? · Nahrungsergänzungsmittel anmelden · Verantwortliche Person bei Kosmetik
Folgeprodukte für deine Daten?
Erzähl uns, welche Daten du hast und wer deine Kunden sind – wir zeigen dir, welches Folgeprodukt passt.
Projekt anfragen →Angebot für LaboreHinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information für Unternehmen und Fachleute und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die in einer Genanalyse bestimmten genetischen Eigenschaften sind wissenschaftlich gut belegt (jedes berücksichtigte Gen durch mindestens drei unabhängige Studien); daraus abgeleitete Empfehlungen sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
