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Ratgeber Gewichtsmanagement

Nahrungsergänzung im Gewichtsprogramm: was sie kann und was du sagen darfst

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 15. Oktober 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Kurz gesagt

Im EU-Verzeichnis der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben betreffen nur drei Einträge das Gewicht: einer zu Glucomannan und zwei zu Mahlzeitersatz – jeweils mit festen Bedingungen und nur im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung. Für Versprechen wie Fett verbrennen, Kalorien blockieren oder den Appetit zügeln gibt es keine zugelassene Angabe. Personalisierte Nahrungsergänzung hat im Programm eine andere Rolle: Sie ergänzt die Nährstoffversorgung, persönlich dosiert und ohne Gewichtsversprechen.

Große Versprechen, drei zugelassene Angaben

Fett verbrennen, Kalorien blockieren, den Hunger zügeln: Auf dem Markt für Gewichtsprodukte sind die Versprechen groß. Ein Blick in das EU-Verzeichnis der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben macht die Sache überschaubar. Von über 200 Einträgen betreffen genau drei das Gewicht: einer zu Glucomannan, zwei zu Mahlzeitersatz (Verordnung (EU) Nr. 432/2012, konsolidierte Fassung).

Der Grund: Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, solange sie nicht zugelassen und in diese Liste aufgenommen sind (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Angaben über schlank machende oder gewichtskontrollierende Eigenschaften, ein geringeres Hungergefühl, ein stärkeres Sättigungsgefühl oder eine verringerte Energieaufnahme fallen ausdrücklich darunter (Art. 13 Abs. 1 Buchst. c). Die Liste funktioniert wie eine Speisekarte: Was nicht draufsteht, kannst du nicht bestellen. Für dein Programm ist das eine gute Nachricht – du weißt genau, was du sagen darfst, und kannst seriös beraten, wo andere übertreiben.

Glucomannan: die Angabe und ihre Bedingungen

Für Glucomannan (Konjak-Mannan) lautet die zugelassene Angabe wörtlich: „Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zu Gewichtsverlust bei.“ Grundlage ist ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA Journal, 2010). Die Angabe ist an klare Bedingungen geknüpft:

BedingungVorgabe laut Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Menge je Portion1 g Glucomannan je angegebene Portion
VerbraucherinformationDie positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Glucomannan in drei Portionen à 1 g ein, mit 1–2 Gläsern Wasser vor den Mahlzeiten und im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung.
WarnhinweisErstickungsgefahr bei Schluckbeschwerden oder unzureichender Flüssigkeitszufuhr; Empfehlung, Glucomannan mit reichlich Wasser einzunehmen.
AbgrenzungDie zweite Glucomannan-Angabe betrifft den Cholesterinspiegel (bei 4 g täglich) und ist keine Gewichtsangabe.

Merke: Die Angabe gilt nur im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung. Glucomannan ersetzt also keinen Ernährungsplan – es kann ihn begleiten.

Mahlzeitersatz: zwei Angaben mit genauer Rezeptur

Für Mahlzeitersatz zur gewichtskontrollierenden Ernährung gibt es zwei Angaben. Ihre Bedingungen wurden mit der Verordnung (EU) 2016/1413 neu gefasst und stehen seither direkt in der Liste:

Zugelassene Angabe (wörtlich)Verwendung
„Das Ersetzen von zwei der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt zu Gewichtsabnahme bei“täglich zwei Hauptmahlzeiten durch je einen Mahlzeitersatz ersetzen
„Das Ersetzen von einer der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten“täglich eine Hauptmahlzeit durch einen Mahlzeitersatz ersetzen

Das Produkt muss je Mahlzeit unter anderem diese Anforderungen erfüllen:

Spannend für dein Programm: Die zweite Angabe passt zur Stabilisierungsphase. Wie du sie insgesamt planst, liest du in Den Jo-Jo-Effekt vermeiden.

Was keine Gewichtsangabe ist

Manche Stoffe tauchen in Gewichtsprodukten häufig auf. Sie haben zugelassene Angaben – aber keine zum Gewicht:

StoffZugelassene Angabe (wörtlich)Was du daraus nicht machen darfst
Chitosan„Chitosan trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“ (bei 3 g Chitosan täglich)eine Aussage zur Fettbindung oder zum Gewicht
Chrom„Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei“eine Aussage zu Heißhunger, Fettabbau oder Gewicht
Proteine„Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“ (mindestens eine Proteinquelle)eine Aussage zum Abnehmen; zum Thema Muskelerhalt passt die Angabe aber gut

Für Extrakt aus weißen Bohnen, für mehr Sättigung oder für das Verbrennen von Fett enthält die Liste keine Angabe. Und auch Namen zählen: Markennamen und Phantasiebezeichnungen, die als gesundheitsbezogene Angabe verstanden werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn ihnen eine dazu passende zugelassene Angabe beigefügt ist (Art. 1 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).

Die eigentliche Rolle: Nährstoffe sichern

Wenn Nahrungsergänzung keine Abkürzung zum Wunschgewicht ist – wozu dann? Ihre Stärke liegt in der Versorgung. Wer weniger isst, hat weniger Spielraum für Vitamine und Mineralstoffe, und der Bedarf ist nicht bei allen gleich.

Ein Beispiel ist Vitamin D. In einer Auswertung mit 17.614 gesunden Erwachsenen hatten Menschen mit Übergewicht und Adipositas im Schnitt niedrigere Vitamin-D-Spiegel im Blut als Menschen mit Normalgewicht. Die Autoren empfehlen deshalb bei Adipositas eine zwei- bis dreimal und bei Übergewicht eine 1,5-mal höhere Vitamin-D-Zufuhr über Nahrungsergänzung als bei Normalgewicht (Ekwaru et al., PLoS One, 2014).

Daraus lässt sich ableiten: Das Körpergewicht gehört in die Dosierung. Bei Novogenia ist es ein Eingabewert der Rezeptur – ein höheres Körpergewicht verschiebt sie nach oben, vor allem bei Nährstoffen, die am Energiestoffwechsel beteiligt sind, ein niedrigeres nach unten (Personalisierte Nahrungsergänzung herstellen). Wichtig für deine Kommunikation: Die interne Novogenia-Studie zur genbasierten Ernährung betrifft eine Diät, keine Nahrungsergänzung. Verknüpfe beides nie.

Personalisierte Tagesbeutel: so funktionieren sie

Die personalisierte Nahrungsergänzung von Novogenia entsteht für jeden Menschen neu. Für die Rezeptur fließen rund 50 Gene, ein Fragebogen und – wenn vorhanden – Blutwerte zusammen; Blutwerte haben Vorrang. Die Dosierung liegt zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der Referenzmenge und bleibt unter der tolerierbaren Höchstmenge der EFSA. Abgefüllt wird in Tagesbeutel mit Mikrotransporter-Pellets; eine Lieferung reicht 90 Tage.

Ehrlich formuliert: Eine Aussage nach dem Muster „Gen X ergibt Nährstoff Y in Dosis Z“ wäre falsch. Die Rezeptur ergibt sich aus dem Zusammenspiel aller Werte – wie, zeigt Wie eine personalisierte Rezeptur berechnet wird. Mehr zum Weg vom Genprofil zur Rezeptur in Vom Genprofil zur personalisierten Nahrungsergänzung.

So sprichst du darüber

StattBesser
„Mit diesen Beuteln nimmst du schneller ab.“„Die Tagesbeutel ergänzen deine Nährstoffversorgung, während du deine Ernährung umstellst.“
„Damit purzeln die Kilos in Rekordzeit.“Keine Aussagen über Dauer oder Ausmaß einer Gewichtsabnahme (Art. 12 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).
„Von unserer Ärztin empfohlen.“Verweise auf Empfehlungen einzelner Ärzte oder Angehöriger medizinischer Berufe sind unzulässig (Art. 12 Buchst. c) – erkläre lieber, wie die Rezeptur entsteht.
„Chrom hilft beim Abnehmen.“„Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei.“

Was darüber hinaus in der Werbung für dein Programm gilt, erklärt Werbung mit Gewicht: Was erlaubt ist.

Schweiz: gleiche Linie, eigener Weg

Die Schweiz regelt gesundheitsbezogene Angaben in der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV). Zulässig sind die Angaben aus Anhang 14 (Art. 31 Abs. 2 LIV). Dort stehen die Glucomannan-Angabe und die beiden Mahlzeitersatz-Angaben inhaltlich gleich wie in der EU; für die Zusammensetzung von Mahlzeitersatz verweist Anhang 14 auf Art. 3 und 35d der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE). Auch die Verbote decken sich: Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht mit Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme verbunden und nicht als Empfehlungen einzelner Ärztinnen, Ärzte oder anderer Angehöriger medizinischer Berufe gestaltet werden (Art. 34 Abs. 4 Bst. b und c LIV).

Der Unterschied: Eine Angabe, die nicht in Anhang 14 steht, kann in der Schweiz beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Bewilligung beantragt werden (Art. 31 Abs. 3 LIV). In der EU kommen neue Angaben nur über das EU-Verfahren auf die Liste (Art. 13 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).

Sicherheit und Grenzen

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Echte Mangelzustände oder Erkrankungen gehören in ärztliche Hände. Frag deshalb vor jeder Empfehlung nach Medikamenten, Vorerkrankungen und einer möglichen Schwangerschaft. Wer in ärztlicher Behandlung ist – etwa wegen Adipositas oder mit Medikamenten zur Gewichtsreduktion –, bespricht Nahrungsergänzung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Mehr dazu in Grenzen: wann Ärztin oder Arzt gefragt sind.

Checkliste für Nahrungsergänzung im Programm

Häufige Fragen

Gibt es Nahrungsergänzungsmittel mit einer zugelassenen Gewichtsangabe?
Ja, für Glucomannan: „Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zu Gewichtsverlust bei.“ Die Angabe setzt 1 g Glucomannan je Portion, die Verbraucherinformation zu 3 g täglich in drei Portionen mit Wasser vor den Mahlzeiten und einen Warnhinweis voraus. Die beiden anderen zugelassenen Gewichtsangaben gelten für Mahlzeitersatz mit genau vorgeschriebener Zusammensetzung.
Darf ein Produktname Abnehmen versprechen?
Nur, wenn ihm eine passende zugelassene Angabe beigefügt ist. Markennamen und Phantasiebezeichnungen, die als gesundheitsbezogene Angabe verstanden werden können, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Art. 1 Abs. 3). Ohne zugelassene Gewichtsangabe ist ein solcher Name nicht zulässig.
Hilft personalisierte Nahrungsergänzung beim Abnehmen?
Dafür gibt es keine zugelassene Angabe, und Novogenia macht kein solches Versprechen. Ihre Rolle ist die Nährstoffversorgung, persönlich dosiert. Die interne Novogenia-Studie zur genbasierten Ernährung betrifft eine Diät, keine Nahrungsergänzung.
Warum spielt das Körpergewicht bei der Dosierung eine Rolle?
Weil der Bedarf mit dem Körpergewicht zusammenhängen kann. In einer Auswertung mit 17.614 gesunden Erwachsenen hatten Menschen mit Übergewicht und Adipositas im Schnitt niedrigere Vitamin-D-Spiegel. Bei Novogenia ist das Körpergewicht deshalb ein Eingabewert der Rezeptur – innerhalb fester Grenzen.
Gilt das auch in der Schweiz?
Im Kern ja. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) erlaubt die Angaben aus Anhang 14, darunter Glucomannan und Mahlzeitersatz, und verbietet Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme (Art. 34 Abs. 4 LIV). Anders als in der EU kann eine nicht gelistete Angabe beim BLV zur Bewilligung beantragt werden.

Passend dazu: Health Claims: Was du bewerben darfst · Vom Genprofil zur personalisierten Nahrungsergänzung · Wie eine personalisierte Rezeptur berechnet wird

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