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Anti-Doping: Nahrungsergänzung sicher einsetzen – Risiken kennen, richtig fragen
In einer niederländischen Studie enthielten 25 von 66 riskanten Sportprodukten nicht deklarierte Dopingsubstanzen. Für Athletinnen und Athleten zählt, was in der Probe gefunden wird – ein Verstoß setzt nach den Anti-Doping-Regeln keine Absicht voraus. Deutschland, Österreich und die Schweiz regeln Doping zusätzlich im Strafrecht, jeweils unterschiedlich. Bei Novogenia wird jeder Rohstoff unter anderem auf Dopingsubstanzen gescreent. Das ist ein wichtiger Baustein, ersetzt aber weder die Eigenverantwortung noch die Abstimmung mit dem eigenen Verband – eine Garantie „dopingfrei“ gibt es nicht.
38 Prozent: ein Risiko, das auf keinem Etikett steht
Forschende kauften in 17 niederländischen Online-Shops 66 Sportprodukte von 21 Marken – gezielt solche, die versprechen, Hormone zu beeinflussen, Muskelaufbau oder Fettabbau zu fördern oder Energie zu liefern. Ein spezialisiertes Labor untersuchte sie auf Dopingsubstanzen. 25 der 66 Produkte, also 38 %, enthielten nicht deklarierte Dopingsubstanzen: Stimulanzien, anabole Steroide, den Beta-2-Agonisten Higenamin und sogar einen Betablocker. Bei einigen Produkten birgt schon die empfohlene Dosis nach Einschätzung der Autoren ein erhebliches Risiko für einen unbeabsichtigten Dopingverstoß (Duiven et al., Journal of Sports Science & Medicine, 2021).
Neu ist das Problem nicht. Schon in einer internationalen Studie mit 634 Produkten aus 13 Ländern enthielten 14,8 % anabol-androgene Steroide, die nirgends deklariert waren (Geyer et al., International Journal of Sports Medicine, 2004). Nach den Daten einer Übersichtsarbeit nehmen 40–70 % der Sportler Nahrungsergänzungsmittel, und 10–15 % der Produkte könnten verbotene Substanzen enthalten (Outram & Stewart, International Journal of Sport Nutrition and Exercise Metabolism, 2015).
Ein verunreinigtes Produkt ist ein Kuckucksei: Es liegt im eigenen Nest, sieht aus wie alle anderen – und was daraus schlüpft, hat niemand bestellt. Für dein Studio, dein Team oder deine Klienten heißt das: Die Frage „Was ist drin?“ endet nicht beim Etikett.
Strict Liability: Was in der Probe ist, zählt
Im Sport gilt ein strenges Prinzip. Nach dem Welt-Anti-Doping-Code sind Athletinnen und Athleten persönlich dafür verantwortlich, dass keine verbotene Substanz in ihren Körper gelangt. Für einen Verstoß muss weder Absicht noch Verschulden nachgewiesen werden – es genügt der Fund in der Probe. Das Verschulden spielt erst bei der Frage eine Rolle, wie hoch die Sanktion ausfällt. Fachleute nennen das Strict Liability.
Österreich hat dieses Prinzip ins Gesetz geschrieben. Nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 (ADBG 2021) liegt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen unter anderem vor, wenn sich verbotene Wirkstoffe im Körpergewebe oder in der Körperflüssigkeit von Sportlerinnen und Sportlern befinden (§ 1 Abs. 2 Z 1). Die Dopingprävention muss für die Zielgruppen mit höchster Priorität ausdrücklich das „Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung“ und die „Risiken bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln“ behandeln (§ 3 Abs. 4 ADBG 2021).
Auch das Internationale Olympische Komitee nennt die unbeabsichtigte Aufnahme verbotener Substanzen über Nahrungsergänzungsmittel ein bekanntes Risiko und rät dringend, vor der Einnahme fachlichen Rat einzuholen (Maughan et al., British Journal of Sports Medicine, 2018).
Deutschland, Österreich, Schweiz: Sportrecht und Strafrecht
Neben den Anti-Doping-Regeln des Sports regeln alle drei Länder Doping im staatlichen Recht – mit wichtigen Unterschieden:
| Land | Was das Gesetz regelt | Was das für die Praxis heißt |
|---|---|---|
| Deutschland (AntiDopG) | Herstellen, Handeltreiben, Inverkehrbringen und Verschreiben von Dopingmitteln sowie die Anwendung bei anderen zum Zwecke des Dopings sind verboten (§ 2). Selbstdoping ist verboten, wenn jemand sich damit im organisierten Wettbewerb einen Vorteil verschaffen will (§ 3); strafbar sind dabei nur Spitzensportler im Testpool und Sportler mit erheblichen Einnahmen aus dem Sport (§ 4 Abs. 7). | Strafbares Selbstdoping setzt Absicht voraus. Wer versehentlich ein verunreinigtes Produkt nimmt, riskiert trotzdem eine Sperre nach den Regeln des Sports. |
| Österreich (ADBG 2021) | Der Fund in der Probe begründet den Verstoß (§ 1 Abs. 2 Z 1). Wer zu Zwecken des Dopings im Zusammenhang mit jeglicher sportlichen Aktivität verbotene Wirkstoffe in Verkehr setzt oder bei anderen anwendet, macht sich strafbar (§ 28 Abs. 1). | Die Strafbestimmung erfasst nach ihrem Wortlaut jede sportliche Aktivität – damit auch den Freizeitsport im Studio. |
| Schweiz (SpoFöG) | Wer an Sportwettkämpfen teilnimmt, kann Dopingkontrollen unterzogen werden; die Daten dienen auch der Sanktionierung (Art. 21). Herstellen, Vertreiben, Abgeben und weitere Handlungen zu Dopingzwecken sind strafbar; der Eigenkonsum bleibt straflos (Art. 22). | Straflos heißt nicht sanktionslos: Sportrechtliche Sanktionen bleiben möglich. |
Eine Gemeinsamkeit fällt auf: Wer Dopingmittel an Minderjährige abgibt oder bei ihnen anwendet, muss in allen drei Ländern mit einer strengeren Strafe rechnen (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a AntiDopG, § 28 Abs. 4 Z 1 ADBG 2021, Art. 22 Abs. 2 und 3 Bst. c SpoFöG).
Die Verbotsliste lebt
Welche Stoffe verboten sind, steht nicht im Gesetzestext selbst, sondern in internationalen Listen. Das AntiDopG verweist auf die Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping in der jeweils bekannt gemachten Fassung (§ 2), das ADBG 2021 auf die Referenzliste der Anti-Doping-Konvention in der jeweils geltenden Fassung (§ 1). In der Schweiz legt der Bundesrat die Mittel und Methoden fest und berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung (Art. 19 Abs. 3 SpoFöG).
Für die Praxis heißt das: Die Liste ändert sich. Ein Inhaltsstoff, der gestern erlaubt war, kann heute auf der Liste stehen. Manche Stoffe sind nur im Wettkampf verboten, andere jederzeit (vgl. § 3 Abs. 1 AntiDopG). Prüfe deshalb immer die aktuelle Fassung – und denk daran: Was nicht deklariert ist, findest du auf keiner Liste.
Was Novogenia prüft – und was nicht
Bei Novogenia durchläuft jeder Rohstoff eine mikrobiologische Prüfung, ein Screening auf Dopingsubstanzen, eine Prüfung des Nährstoffgehalts und eine Identitätsprüfung per Infrarotspektroskopie. Produziert wird nach ISO 22000:2018 (Qualitätssicherung). Das Sortiment besteht aus personalisierten Mikronährstoffen; Proteinpulver, Kreatin oder Kohlenhydrat- und Elektrolytgetränke stellt Novogenia nicht her. Wie die Rezeptur für Sportler berechnet wird, zeigt Mikronährstoffe für Sportler: personalisiert und sicher.
Ehrlich eingeordnet: Das Rohstoff-Screening ist ein wichtiger Baustein. Es ersetzt aber nicht die Eigenverantwortung der Athletin oder des Athleten und nicht die Rücksprache mit dem eigenen Verband oder der nationalen Anti-Doping-Agentur. Eine Garantie „dopingfrei“ gibt Novogenia deshalb nicht – und auch du solltest sie nie aussprechen. Wie Rohstoff- und Chargenprüfung in der Lebensmittelproduktion grundsätzlich funktionieren, erklärt Qualitätssicherung: ISO 22000, Rohstoff- und Chargenprüfung.
Sieben Fragen an jeden Hersteller
Ob du ein Produkt empfiehlst, verkaufst oder unter eigener Marke herstellen lässt – diese Fragen bringen Klarheit:
- Rohstoffe: Werden die Rohstoffe auf Dopingsubstanzen geprüft? Auf welche, mit welcher Methode?
- Endprodukt: Wird auch das fertige Produkt oder jede Charge geprüft? Von wem, nach welchem Standard?
- Nachweise: Gibt es chargenbezogene Prüfberichte, und bekommst du sie auf Anfrage?
- Qualitätsmanagement: Nach welchem zertifizierten System wird produziert, etwa ISO 22000?
- Produktion: Laufen auf derselben Anlage auch Produkte mit Stimulanzien oder hormonähnlichen Stoffen?
- Lieferanten: Wie werden Lieferanten ausgewählt, und wie wird ein Lieferantenwechsel dokumentiert?
- Zusammensetzung: Ist jede Zutat deklariert, auch Hilfs- und Trägerstoffe?
Was das für Studio, Trainer und Verein heißt
- Keine Sicherheitsversprechen: Begriffe wie „dopingfrei“ oder „sicher für Dopingkontrollen“ versprechen etwas, das niemand garantieren kann. Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf ihre Eigenschaften und Zusammensetzung – das gilt auch für die Werbung (Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
- Klare Rollen: Du informierst über Risiken und verweist an den Verband. Die Entscheidung über ein Produkt trifft die Athletin oder der Athlet.
- Nie mit Dopingmitteln handeln: Weitergabe und Anwendung bei anderen zu Dopingzwecken sind in allen drei Ländern strafbar.
- Team schulen: Wer im Studio berät, kennt Strict Liability und weiß, wann er an den Verband oder an eine Ärztin oder einen Arzt verweist. Wie Vereine Angebote für ihre Sportler fair organisieren, zeigt Vereine und Teams: Gendaten im Mannschaftssport.
So schützen sich Athletinnen und Athleten
- Erst die Ernährung prüfen: Das IOC empfiehlt vor jeder Entscheidung über Nahrungsergänzung eine vollständige Ernährungsanalyse.
- Nur, was nötig ist: Jedes zusätzliche Produkt ist ein zusätzliches Risiko.
- Vorher abklären: jedes Produkt mit dem eigenen Verband oder der nationalen Anti-Doping-Agentur besprechen.
- Im Training testen: Neue Produkte nie erst im Wettkampf einsetzen, wie es auch das IOC rät.
- Dokumentieren: Packung, Chargennummer und Kaufbeleg aufbewahren.
- Medikamente: ärztlich abklären; im Leistungssport kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig sein (in Österreich § 12 ADBG 2021).
Checkliste: Nahrungsergänzung im Sport ohne Doping-Falle
- Athletinnen und Athleten mit Dopingkontrollen kennen das Prinzip der Strict Liability.
- Jedes Produkt ist vorab mit dem Verband abgeklärt.
- Die sieben Fragen an den Hersteller sind beantwortet.
- Keine Werbung mit „dopingfrei“ oder ähnlichen Versprechen.
- Die aktuelle Verbotsliste ist geprüft.
- Produkte, Chargen und Belege sind dokumentiert.
- Medizinische Fragen und Medikamente sind an Ärztin oder Arzt verwiesen.
Häufige Fragen
Ist personalisierte Nahrungsergänzung von Novogenia dopingfrei?
Was bedeutet Strict Liability?
Ist unbeabsichtigtes Doping strafbar?
Welche Produkte gelten als besonders riskant?
Was sollte ein Athlet vor der Einnahme tun?
Passend dazu: Personalisierte Nahrungsergänzung als Studio-Angebot · Qualitätssicherung: ISO 22000, Rohstoff- und Chargenprüfung · Mikronährstoffe für Sportler: personalisiert und sicher
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