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Vereine und Teams: Gendaten im Mannschaftssport fair und sicher nutzen

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 15. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Im Mannschaftssport können Genanalysen helfen, Training, Erholung und Ernährung für jede Spielerin und jeden Spieler persönlicher zu planen – als freiwilliges, individuelles Angebot. Drei Regeln sind dabei nicht verhandelbar: Niemand wird nach Genen ausgewählt, aufgestellt oder verpflichtet. Kinder und Jugendliche werden nicht getestet, um Talente zu sichten oder ihr Training festzulegen; Novogenia führt bei Minderjährigen ohnehin nur nicht-medizinische Analysen und nur mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten durch. Und bei Profis, die beim Verein angestellt sind, darf der Verein als Arbeitgeber Ergebnisse weder verlangen noch verwenden (§ 19 GenDG, § 67 GTG, Art. 37 GUMG).

Wenn der Trainer fragt, sagen die meisten Ja

Forschende aus Nottingham und Manchester befragten 72 Spitzensportlerinnen und -sportler und 95 Betreuende aus britischen Vereinen und Verbänden zu Gentests im Sport. Das Interesse war groß: 80,6 % der Athleten wollten wissen, ob sie eine Genvariante tragen, die mit sportlicher Leistung in Verbindung steht. 79,2 % gaben an, sie würden einen Gentest zur Leistung machen, wenn ihr Trainer oder ihr Verband sie darum bittet (Varley et al., Biology of Sport, 2018).

Ganz anders fiel die Antwort auf die Frage aus, die für jeden Verein die wichtigste ist: Sollen genetische Informationen über Auswahl, Spielberechtigung oder Anstellung mitentscheiden? Nur 13,7 % der Betreuenden und 27,8 % der Athleten sagten Ja. 64,2 % der Betreuenden und 47,2 % der Athleten sagten Nein.

Daraus lässt sich ableiten: Die Bereitschaft ist da, und eine Bitte des Trainers hat Gewicht. Genau deshalb braucht ein Team-Angebot klare Spielregeln. Stell dir das Ergebnis einer Genanalyse wie ein Trikot vor, auf dem nur ein einziger Name steht: Es gehört der Spielerin oder dem Spieler – nicht der Mannschaft.

Was Gendaten im Team leisten können

Ein Team besteht aus Einzelnen. Zwei Spieler auf derselben Position können auf denselben Trainingsreiz ganz unterschiedlich reagieren. Eine Performance-Analyse zeigt jeder Person Tendenzen zu Kraft oder Ausdauer, zum VO2max-Potenzial und zur Regeneration. Daraus lassen sich individuelle Schwerpunkte ableiten – als logische Schlussfolgerungen, die das Training anschließend überprüft.

BereichWas die Analyse beitragen kannWo sie nichts verloren hat
AthletiktrainingSchwerpunkt Kraft oder Ausdauer im individuellen ProgrammAufstellung, Spielzeit, Position
ErholungHinweise, wie viel Erholung jemand einplanen solltePrognosen zu Verletzungen
ErnährungAnsatzpunkte für die Sporternährung, etwa beim KoffeinDiagnosen und Krankheitsrisiken
KaderplanungnichtsSichtung, Verträge, Transfers

Was die Analyse genau untersucht, erklärt Die Performance-Analyse. Wie Trainer daraus einen Plan machen, zeigt Training personalisieren mit Gendaten; die Erholung behandelt Regeneration: Was Gene verraten, die Ernährung Sporternährung nach Genprofil.

Gene wählen die Methode, nicht die Spieler

Was passiert, wenn man Fußballspieler nach ihrem Genprofil sortiert? Ein Forschungsteam aus Portsmouth teilte 30 U19-Spieler anhand von 15 Genvarianten in eine Kraft- und eine Ausdauergruppe ein. Alle durchliefen nacheinander drei achtwöchige Trainingsblöcke: Spielformen auf kleinem Feld, eine Mischung und rein fußballspezifisches Training. Über alle drei Blöcke zusammen unterschieden sich die beiden Gruppen nicht – für die Autoren eine klare Absage an die Talentauswahl per Genprofil. Gleichzeitig sprachen die Spieler mit Kraftprofil beim fußballspezifischen Training in der Sprungkraft besser an. Gene können also helfen, die passende Trainingsmethode zu wählen (Suraci et al., Journal of Strength and Conditioning Research, 2021).

Die Fachwelt zieht dieselbe Linie. Ein internationales Konsenspapier hält fest, dass kein Kind und kein junger Sportler Gentests ausgesetzt werden sollte, um sein Training festzulegen oder Talente auszuwählen (Webborn et al., British Journal of Sports Medicine, 2015). Das Australian Institute of Sport sieht keine wissenschaftliche Grundlage dafür, Gentests für die Auswahl von Sportlern oder die Talentsuche einzusetzen (Vlahovich et al., British Journal of Sports Medicine, 2017).

Auch das Recht kennt diese Grenze. In Deutschland darf niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften oder wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung benachteiligt werden (§ 4 Abs. 1 GenDG). In der Schweiz verbietet Art. 4 GUMG jede Diskriminierung wegen des Erbguts. Für deinen Verein heißt das: Gene entscheiden nie über Kader, Aufstellung, Spielzeit oder Vertrag.

Freiwillig heißt: Nein sagen kostet nichts

Genetische Daten gehören nach der DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Verarbeitet werden dürfen sie etwa mit einer ausdrücklichen Einwilligung für festgelegte Zwecke (Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a). Diese Einwilligung muss freiwillig sein (Art. 4 Nr. 11) und lässt sich jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3). In der Schweiz setzt jede genetische Untersuchung eine freie und ausdrückliche Zustimmung nach hinreichender Aufklärung voraus, die jederzeit widerrufen werden kann (Art. 5 Abs. 1 und 2 GUMG).

Im Team ist das keine Formsache. Kommt die Frage von der Person, die über die Spielzeit entscheidet, fällt ein Nein schwer. So bleibt die Teilnahme wirklich freiwillig:

Profis als Beschäftigte: Der Verein bekommt kein Ergebnis

Sind Spielerinnen und Spieler beim Verein angestellt, ist der Verein ihr Arbeitgeber – und dann gelten in allen drei Ländern besondere Regeln:

Für die Praxis heißt das: Bei angestellten Profis ist eine Genanalyse ein privates, freiwilliges Angebot an die einzelne Person. Das Ergebnis geht nur an sie; Trainerteam, Sportdirektion und Vereinsführung erhalten keine Einzelergebnisse. Übernimmt der Verein die Kosten, bekommt er die Rechnung, nicht das Ergebnis. Lass ein solches Modell vor dem Start rechtlich prüfen. Wie das in Unternehmen funktioniert, beschreibt Betriebliche Gesundheitsförderung.

Nachwuchs: rechtlich möglich, für die Sichtung tabu

Viele Vereine leben von ihrer Jugendarbeit – und gerade dort ist die Versuchung groß, früh nach „Talent“ zu suchen. Hier gelten zwei Ebenen:

Die Konsequenz für deinen Verein: kein Testangebot für Nachwuchsteams und keine Gene in der Sichtung. Entscheidet sich eine Familie privat für eine nicht-medizinische Analyse, bleibt das ihre Sache – in Sichtung und Kaderplanung hat das Ergebnis nichts verloren.

Datenschutz im Verein: Das Ergebnis gehört der Person

Genetische Daten sind nach der DSGVO besonders geschützt und in der Schweiz besonders schützenswert (Art. 5 Buchst. c DSG); Informationen aus einer genetischen Untersuchung dürfen dort anderen Personen nur mit Zustimmung der betroffenen Person mitgeteilt werden (Art. 7 Abs. 2 GUMG). Am besten schützt du solche Daten, indem der Verein sie gar nicht erst bekommt:

Mehr in Genetische Daten und DSGVO.

So kann ein faires Team-Angebot aussehen

SituationSo läuft es fair
Amateur- oder Breitensportverein mit erwachsenen MitgliedernInfoabend für alle, Bestellung einzeln im Partner-Shop, Speichelprobe zu Hause oder am Vereinsabend; Berichtsgespräch mit dem Trainer nur auf Wunsch der Person
Profiteam mit angestellten Spielernfreiwilliges Angebot über einen externen Partner, etwa eine Physiotherapie-Praxis; Ergebnis nur an die Person; vorab rechtlich prüfen
Nachwuchsteamskein Testangebot; Training, Ernährung und Erholung ohne Gendaten
Verein in der SchweizEine Gesundheitsfachperson nach Art. 40 GUMV, etwa eine Physiotherapeutin FH, veranlasst die Analyse und ist bei der Probenahme dabei (Art. 34 GUMG); schriftliche Zustimmung zur Analyse im Labor in Österreich (Art. 36 in Verbindung mit Art. 29 GUMG)

Personalisierte Nahrungsergänzung kann das Angebot ergänzen: in Tagesbeuteln, eine Lieferung reicht 90 Tage, und Leistungssport erhöht den berechneten Bedarf. Spieler mit Dopingkontrollen tragen dabei selbst die Verantwortung – mehr in Anti-Doping: Nahrungsergänzung sicher einsetzen. Wie ein Studio den Ablauf organisiert, zeigt Genanalysen im Fitnessstudio anbieten.

Checkliste für Vereine und Teams

Häufige Fragen

Darf ein Verein von seinen Spielern einen Gentest verlangen?
Nein. Sind die Spieler beim Verein angestellt, verbietet das Gesetz es dem Arbeitgeber: in Deutschland § 19 GenDG, in Österreich § 67 GTG, in der Schweiz Art. 37 GUMG für Untersuchungen außerhalb der Medizin. Auch bei Amateuren und Mitgliedern ist eine Genanalyse nur als freiwilliges Angebot sinnvoll: Genetische Daten dürfen nach Art. 9 DSGVO etwa mit einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet werden – und die muss freiwillig sein.
Dürfen wir Nachwuchsspieler testen?
Novogenia führt bei Minderjährigen ausschließlich nicht-medizinische Analysen durch, und nur mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten. Fachlich gilt aber: Kinder und Jugendliche werden nicht getestet, um Talente zu sichten oder ihr Training festzulegen. Ein Testangebot für Nachwuchsteams gehört deshalb nicht in den Verein. In der Schweiz sind genetische Untersuchungen bei urteilsunfähigen Personen nur zum Schutz ihrer Gesundheit erlaubt (Art. 16 GUMG).
Sieht die Trainerin die Ergebnisse?
Bei Amateuren nur, wenn die Sportlerin oder der Sportler das ausdrücklich will und einwilligt – am besten bringt die Person ihren Bericht selbst ins Gespräch mit. Bei angestellten Profis darf der Verein als Arbeitgeber Ergebnisse weder verlangen noch verwenden. In der Schweiz dürfen Informationen aus einer genetischen Untersuchung anderen Personen nur mit Zustimmung der betroffenen Person mitgeteilt werden (Art. 7 Abs. 2 GUMG).
Kann der Verein die Kosten übernehmen?
Ja, wenn eine Regel eisern gilt: Der Verein bekommt die Rechnung, nicht das Ergebnis. Die Teilnahme bleibt freiwillig, und wer nicht mitmacht, hat keinen Nachteil. Bei angestellten Profis lass das Modell vor dem Start rechtlich prüfen.
Was gilt für Spieler mit Dopingkontrollen?
Sie tragen selbst die Verantwortung für alles, was in ihren Körper gelangt. Jeder Novogenia-Rohstoff wird unter anderem auf Dopingsubstanzen gescreent; das ersetzt nicht die Abstimmung mit dem eigenen Verband. Mehr im Beitrag „Anti-Doping: Nahrungsergänzung sicher einsetzen“.

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