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Mikronährstoffe für Sportler: personalisiert dosiert, sicher begrenzt
Intensives Training kann den Bedarf an Mikronährstoffen erhöhen – bei Magnesium etwa durch Verluste über Urin und Schweiß. Mehr ist aber nicht automatisch besser. Novogenia berechnet die Rezeptur aus rund 50 Genen, einem Fragebogen, in dem Leistungssport den Bedarf erhöht, und Blutwerten, die Vorrang haben. Jede Dosis bleibt in festen Grenzen, höchstens bis zur tolerierbaren Höchstzufuhrmenge der EFSA. Beworben werden nur zugelassene Angaben im offiziellen Wortlaut – eine Angabe zur Regeneration gibt es für Mikronährstoffe nicht.
Warum bei Magnesium mit 250 mg Schluss ist
Magnesium ist der Klassiker in jeder Sporttasche – und das aus gutem Grund. Eine Übersichtsarbeit beschreibt, dass anstrengendes Training die Verluste über Urin und Schweiß erhöht und den Bedarf um 10–20 % steigern kann. Liegt die Zufuhr bei Sportlern unter 260 mg am Tag, bei Sportlerinnen unter 220 mg, kann die Versorgung knapp werden; besonders gefährdet sind Sportarten mit Gewichtskontrolle wie Ringen oder Turnen (Nielsen & Lukaski, Magnesium Research, 2006).
Trotzdem steigt Magnesium in einer personalisierten Novogenia-Rezeptur nie über 250 mg am Tag. Das ist genau die tolerierbare Höchstzufuhrmenge der EFSA für Magnesium aus Nahrungsergänzung. Und dieselbe Übersichtsarbeit zeigt, warum das kein Verlust ist: Entscheidend ist der Versorgungszustand. Bei gut versorgten, körperlich aktiven Menschen hat zusätzliches Magnesium die Leistung nicht gesteigert.
Stell dir die Versorgung als Tank vor. Ist er voll, wird er nicht voller, wenn du weiter nachfüllst – der Rest läuft daneben. Genau deshalb rechnet eine personalisierte Rezeptur nicht nach dem Motto „viel hilft viel“, sondern füllt dort auf, wo es nötig ist – und hört an einer festen Grenze auf.
So rechnet die Rezeptur für Sportler
Das Internationale Olympische Komitee empfiehlt, vor jeder Entscheidung über Nahrungsergänzung die Ernährung vollständig zu analysieren. Die Reaktion auf ein Präparat kann sich von Mensch zu Mensch stark unterscheiden, unter anderem wegen der Genetik, des Mikrobioms und der gewohnten Ernährung (Maughan et al., British Journal of Sports Medicine, 2018). Personalisierte Nahrungsergänzung nimmt diese Unterschiede ernst. Bei Novogenia fließen vier Bausteine ein:
- Gene: rund 50 Gene mit je drei möglichen Genotypen – sie zeigen, wie der Körper bestimmte Nährstoffe verarbeitet.
- Körperdaten und Fragebogen: Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Ernährung und Lebensstil. Leistungssport erhöht in der Berechnung den Bedarf.
- Blutwerte: Wo sie vorliegen, haben sie Vorrang, weil sie den aktuellen Versorgungszustand zeigen.
- Leitplanken: mindestens ein Drittel, höchstens das Dreifache der Referenzmenge, mit dokumentierten Ausnahmen; das Maximum liegt auf oder unter der tolerierbaren Höchstzufuhrmenge der EFSA.
Wichtig für das Gespräch mit Sportlern: Die Trainingslast wirkt über den Fragebogen, nicht über die Performance-Gene. Kein einzelnes Gen bestimmt eine Dosis. Die Bausteine der Berechnung sind wissenschaftlich begründet; die genbasierten Anpassungen sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen. Schritt für Schritt erklärt das Wie eine personalisierte Rezeptur berechnet wird; alle Grenzwerte stehen unter Dosierungsgrenzen für Mikronährstoffe.
Vitamin D: Mehr als die Hälfte liegt darunter
Eine Meta-Analyse von 23 Studien mit 2.313 Sportlerinnen und Sportlern fand bei 56 % einen Vitamin-D-Spiegel unter 32 ng/ml. Das Risiko war im Winter und Frühling höher und bei Hallensportarten (Farrokhyar et al., Sports Medicine, 2015). Für die Praxis heißt das: Wer drinnen trainiert oder im Winter viel Zeit in der Halle verbringt, hat einen guten Grund, den Vitamin-D-Spiegel ärztlich bestimmen zu lassen. Liegt der Blutwert vor, hat er in der Novogenia-Berechnung Vorrang vor den Genen. Die Spanne reicht von 10 bis 100 µg am Tag; das Maximum entspricht der tolerierbaren Höchstzufuhrmenge der EFSA.
Was du über Mikronährstoffe sagen darfst
Für Nahrungsergänzungsmittel sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, wenn sie nicht zugelassen und gelistet sind (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Für den Sport sind diese Angaben aus der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 besonders relevant – im offiziellen Wortlaut:
| Nährstoff | Zugelassene Angabe (Auswahl) | Spanne pro Tag bei Novogenia |
|---|---|---|
| Magnesium | „Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“; „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“; „Magnesium trägt zum Elektrolytgleichgewicht bei“ | 125–250 mg |
| Calcium | „Calcium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“ | 266,7–1.200 mg |
| Vitamin D | „Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei“ | 10–100 µg |
| Eisen | „Eisen trägt zu einem normalen Sauerstofftransport im Körper bei“; „Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ | 14–40 mg |
| Vitamin B6 | „Vitamin B6 trägt zu einem normalen Eiweiß- und Glycogenstoffwechsel bei“ | 0,5–4,3 mg |
| Zink | „Zink trägt zu einer normalen Eiweißsynthese bei“ | 3,3–25 mg |
| Kupfer | „Kupfer trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei“ | 0,3–2 mg |
| Vitamin C | „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei“; „Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ | 26,7–240 mg |
Jede Angabe hat Verwendungsbedingungen. Sie darf für ein Endprodukt nur genutzt werden, wenn diese erfüllt sind – insbesondere die Mindestmenge pro Tagesportion. Verweise auf allgemeine Vorteile für die Gesundheit oder das Wohlbefinden sind nur zulässig, wenn ihnen eine spezielle zugelassene Angabe beigefügt ist (Art. 10 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dürfen Lebensmitteln generell nicht zugeschrieben werden, auch nicht in der Werbung (Art. 7 Abs. 3 und 4 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
Schweiz: Dort gilt eine eigene Liste. Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie in Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) stehen (Art. 31 Abs. 2 LIV). Der Wortlaut ist weitgehend gleich, die Bedingungen richten sich aber nach Schweizer Recht. Anders als in der EU kann das BLV eine nicht gelistete Angabe im Einzelfall bewilligen (Art. 31 Abs. 3 LIV). Mehr in Health Claims: Was du bewerben darfst.
Zwei Fallen in der Sportwerbung
Falle 1: die Vitamin-C-Angabe für intensives Training. Es gibt eine zugelassene Angabe zu Vitamin C und dem Immunsystem bei intensiver körperlicher Betätigung. Sie ist aber an eine Bedingung geknüpft: Das Lebensmittel muss eine tägliche Aufnahme von 200 mg Vitamin C gewährleisten, und die Verbraucher sind zu informieren, dass sich die Wirkung einstellt, wenn zusätzlich zur empfohlenen Tagesdosis täglich 200 mg eingenommen werden. In einer personalisierten Rezeptur liegt Vitamin C je nach Person zwischen 26,7 und 240 mg. Die Bedingung ist also nicht für jede Mischung sichergestellt – deshalb gehört diese Angabe nicht in die Werbung für personalisierte Nahrungsergänzung.
Falle 2: das Wort „Regeneration“. Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es keine zugelassene Angabe zur Erholung nach dem Training. Das Wort kommt in der Liste zwar vor – „Vitamin C trägt zur Regeneration der reduzierten Form von Vitamin E bei“ –, meint dort aber einen Vorgang zwischen zwei Vitaminen, nicht die Erholung nach dem Sport. Die Angaben zu Müdigkeit und Ermüdung sind erlaubt, solange du sie wörtlich verwendest und nicht in ein Erholungsversprechen umformulierst. Was Erholung tatsächlich ausmacht, liest du in Regeneration: Was Gene verraten.
Sicher kombinieren: Was du vorher abfragst
- Andere Präparate: Die Leitplanken gelten innerhalb der personalisierten Rezeptur. Mengen aus anderen Nahrungsergänzungsmitteln kommen dazu.
- Angereicherte Sportprodukte: Riegel, Pulver und Getränke enthalten oft zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe – ein Blick auf die Zutatenliste verhindert Doppelungen.
- Blutwerte: Liegen aktuelle Werte vor, etwa zu Vitamin D, fließen sie mit Vorrang ein.
- Dopingkontrollen: Wer Kontrollen unterliegt, klärt jedes Präparat vorab mit dem eigenen Verband (mehr in Anti-Doping: Nahrungsergänzung sicher einsetzen).
- Grenzen: Beschwerden, Erkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft und Stillzeit gehören in ärztliche Hände.
90 Tage im Takt der Saison
Eine Lieferung in Tagesbeuteln reicht 90 Tage. Danach wird nachbestellt, und die Rezeptur wird neu berechnet – mindestens mit dem aktuellen Alter und mit neuen Fragebogen- oder Blutwerten, wenn sie vorliegen. Für Sportler lässt sich daraus ableiten: Lege die Nachbestellung an die Wechsel der Trainingsphasen. Vor der Vorbereitung, im Wettkampfblock und in der Pause ändert sich das Trainingspensum – ein aktualisierter Fragebogen nimmt das in die nächste Berechnung mit. Wie ein Studio daraus einen festen Check-in-Termin macht, zeigt Personalisierte Nahrungsergänzung als Studio-Angebot.
Was im Tagesbeutel steckt – und was nicht
Die Nährstoffe stecken in Mikrotransportern: kleinen Pellets ab 1,6 mm, die für jede Person nach ihrer Rezeptur in Tagesbeutel abgefüllt werden. Auf Wunsch bekommen sie eine magensaftresistente Hülle. Sportler lesen Zutatenlisten genau – sag deshalb offen, dass Hilfsstoffe wie Cellulose oder Schellack zur Technik der Mikrotransporter gehören.
Ebenso offen: Das Sortiment umfasst Mikronährstoffe, keine Sportlernahrung. Eiweiß, Kreatin, Kohlenhydrate und Elektrolytgetränke gehören nicht dazu – die Grundlagen dafür erklärt Sporternährung nach Genprofil. Jeder Rohstoff durchläuft eine mikrobiologische Prüfung, ein Screening auf Dopingsubstanzen, eine Prüfung des Nährstoffgehalts und eine Identitätsprüfung per Infrarotspektroskopie; produziert wird nach ISO 22000:2018 (Qualitätssicherung).
Checkliste: Mikronährstoffe für Sportler
- Trainingspensum ist im Fragebogen erfasst und bei jeder Nachbestellung aktuell.
- Vorhandene Blutwerte sind eingebracht; sie haben Vorrang vor den Genen.
- Andere Präparate und angereicherte Sportprodukte sind abgefragt.
- Werbung nutzt nur zugelassene Angaben im offiziellen Wortlaut, deren Bedingungen erfüllt sind.
- Keine Vitamin-C-Angabe zu intensivem Training, kein Regenerationsversprechen.
- In der Schweiz sind die Angaben nach Anhang 14 LIV geprüft.
- Sportler mit Dopingkontrollen kennen ihre Eigenverantwortung.
- Bei Beschwerden, Medikamenten, Schwangerschaft oder Stillzeit an Ärztin oder Arzt verwiesen.
Häufige Fragen
Brauchen Sportler mehr Mikronährstoffe?
Warum bekommt ein Sportler nicht einfach die höchste Dosis?
Darf ich mit „Regeneration“ werben?
Was ist, wenn ein Sportler schon andere Präparate nimmt?
Sind die Produkte für Sportler mit Dopingkontrollen geeignet?
Passend dazu: Personalisierte Nahrungsergänzung als Studio-Angebot · Dosierungsgrenzen für Mikronährstoffe · Anti-Doping: Nahrungsergänzung sicher einsetzen
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