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Ratgeber Nutrigenetik

Werbung mit Gentests: Was du sagen darfst – und was nicht

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 12. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Wer mit Genanalysen wirbt, fährt zwischen drei Leitplanken: Wettbewerbsrecht (keine Irreführung, keine unwahren Heilversprechen), Heilmittelwerberecht (sobald sich die Werbung auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten bezieht oder ein Medizinprodukt betrifft) und Lebensmittelrecht für Nahrungsergänzungsmittel (nur zugelassene Health Claims nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). In der Schweiz verbietet Art. 14 GUMG zusätzlich Publikumswerbung für medizinische Gentests und schreibt Pflichtangaben vor. Die Faustregel: Beschreibe, was die Analyse zeigt – versprich keine Ergebnisse.

Drei Leitplanken auf einer kurvigen Bergstraße

Werbung für Genanalysen ist wie eine Fahrt auf einer kurvigen Bergstraße. Die Aussicht ist großartig, und du darfst sie zeigen: Deine Klientinnen und Klienten erfahren, wie ihr Körper zum Beispiel Koffein, Vitamine oder Fette verarbeitet. Aber links und rechts stehen Leitplanken. Wer sie touchiert, riskiert rechtlichen Ärger – und das Vertrauen seiner Klienten.

Diese drei Leitplanken solltest du kennen:

In der Schweiz kommen eigene Werberegeln für Gentests dazu – mehr dazu weiter unten.

Die rote Linie: keine Krankheits- und Erfolgsversprechen

Die wichtigste Regel ist zugleich die einfachste: Eine Lifestyle-Analyse beschreibt Eigenschaften. Sie erkennt, verhindert oder heilt keine Krankheit – und deine Werbung darf das auch nicht nahelegen. Sobald sich eine Werbeaussage auf die Erkennung oder Linderung von Krankheiten bezieht, bist du in Deutschland im Anwendungsbereich des HWG. Und eine Analyse, die du als Krankheitsfrüherkennung bewirbst, passt nicht mehr zu einem Angebot ohne medizinischen Zweck – zu den Folgen siehe Wer darf Gentests anbieten?

Folgeprodukte: Für Nahrungsergänzung gilt die Gästeliste

Health Claims funktionieren wie die Gästeliste an der Tür eines Clubs: Nur wer draufsteht, kommt rein. Eine gesundheitsbezogene Angabe ist jede Angabe, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringt (Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Solche Angaben sind verboten, sofern sie nicht zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind (Art. 10 Abs. 1).

Drei Verbote sind für Beraterinnen und Berater besonders wichtig:

Wie du zugelassene Health Claims findest und richtig formulierst, zeigt unser Beitrag Health Claims: Was du bewerben darfst.

Ehrlich werben: Belegtes von Schlussfolgerung trennen

Die überzeugendste Werbung für Nutrigenetik ist ehrliche Werbung. Der Schlüssel dazu ist eine saubere Trennung: Was ist gut belegt – und was ist eine logische Schlussfolgerung daraus? Novogenia verwendet dafür diesen Standard-Hinweis:

„Die in einer Genanalyse bestimmten genetischen Eigenschaften sind wissenschaftlich gut belegt (jedes berücksichtigte Gen durch mindestens drei unabhängige Studien); daraus abgeleitete Empfehlungen zu Ernährung, Mikronährstoffen und Lebensstil sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen.“

So vermeidest du den Eindruck, ein bestimmtes Ergebnis sei sicher. Drei weitere Grundsätze helfen dir:

Mehr dazu, was Nutrigenetik leisten kann und was nicht, liest du in Gene sind kein Schicksal: So wirken Gene und Lebensstil zusammen.

Kundenstimmen und Bewertungen: ein Schaufenster, das stimmen muss

Eine Kundenstimme ist ein Schaufenster: Was darin liegt, muss es im Laden auch geben. Für Bewertungen gelten deshalb klare Regeln:

Praxis-Tipp: Entferne aus Kundenstimmen alles, was nach Heilung oder Diagnose klingt – auch wenn die Kundin es genau so gesagt hat.

Schweiz: eigene Werberegeln für Gentests

Hier liegt der größte Unterschied: Weder das deutsche GenDG noch das österreichische GTG enthalten eigene Werberegeln – dort gelten die allgemeinen Leitplanken von oben. Die Schweiz dagegen regelt Werbung für Gentests direkt im GUMG:

Für die Praxis heißt das: Eine Schweizer Website oder ein Flyer für Genanalysen zu Ernährung und Sport braucht Pflichtangaben, die GenDG und GTG nicht kennen – etwa, wer die Analyse veranlassen darf und dass die Probe in deren Beisein entnommen wird. Mehr dazu in Wer darf Gentests anbieten?

Do and Don't: Formulierungen im Vergleich

Die folgenden Formulierungen sind allgemeine Beispiele. Prüfe jede Aussage für dein konkretes Angebot und dein Land.

So geht’sLieber nichtWarum
„Die Analyse zeigt, wie dein Körper zum Beispiel Koffein, Vitamine und Fette verarbeitet.“„Unser Gentest erkennt Krankheiten, bevor sie entstehen.“Krankheitsbezug: HWG-Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) und medizinischer Zweck
„Aus deinen Genen leiten wir logische Schlussfolgerungen für deine Ernährung ab.*“„Mit deinem Genprofil nimmst du garantiert ab.“Erfolgsversprechen; irreführend über zu erwartende Ergebnisse (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG)
„Gene sind ein Faktor unter vielen – Ernährung, Bewegung und Schlaf zählen genauso.“„Deine Gene bestimmen dein Gewicht.“Überzeichnet die Wissenschaft und kann irreführen
„Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.“ (wenn die Verwendungsbedingungen erfüllt sind)„Dein Gen-Typ braucht genau diese Dosis – dann bist du wieder fit.“Nur zugelassene Health Claims (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006); kein Gen ergibt eine bestimmte Dosis
„Bewertungen stammen von Kundinnen und Kunden mit überprüfter Bestellung.“ (nur, wenn es stimmt)Gekaufte oder selbst geschriebene BewertungenStets unzulässig (Anhang Nr. 23b und 23c UWG)
Sachliche Information, wie deine Klienten ihre Rechte ausüben„Nur bei uns: Du kannst deine Daten jederzeit löschen lassen!“Gesetzlich bestehende Rechte als Besonderheit des Angebots darzustellen ist stets unzulässig (Anhang Nr. 10 UWG)

* Mit dem Standard-Hinweis, dass genbasierte Empfehlungen logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen sind.

Checkliste vor jeder Veröffentlichung

Häufige Fragen

Gilt das Heilmittelwerbegesetz für Lifestyle-Genanalysen?
Das HWG gilt für Werbung für Medizinprodukte einschließlich In-vitro-Diagnostika und für andere Verfahren und Mittel, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bezieht (§ 1 Abs. 1 HWG). Bewirbst du eine Lifestyle-Analyse ohne jeden Krankheitsbezug, greift § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG nicht. Das Wettbewerbsrecht mit seinem Irreführungsverbot (§ 5 UWG) gilt aber immer.
Darf ich mit Kundenstimmen werben?
Ja, wenn sie echt sind. Machst du Bewertungen zugänglich, musst du angeben, ob und wie du prüfst, dass sie von echten Kundinnen und Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG, in Österreich § 2 Abs. 6b UWG). Gefälschte Bewertungen sind stets unzulässig. Für Nahrungsergänzungsmittel sind Verweise auf Empfehlungen einzelner Ärztinnen und Ärzte nicht zulässig (Art. 12 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).
Darf ich sagen, dass eine Genanalyse beim Abnehmen hilft?
Versprich keinen Erfolg. Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse sind irreführend (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme nicht zulässig (Art. 12 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Beschreibe stattdessen, was die Analyse zeigt.
Welche Werberegeln gelten in der Schweiz?
Publikumswerbung für genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich ist verboten, außer für die zur Veranlassung befugten Personen (Art. 14 Abs. 1 und 2 GUMG). Werbung für Untersuchungen außerhalb der Medizin, etwa zu Ernährung und Sport, muss über die Vorgaben zur Veranlassung, Aufklärung und Mitteilung des Ergebnisses informieren und darf nicht irreführen (Art. 14 Abs. 3 GUMG, Art. 4 GUMV).
Muss ich den Novogenia-Standardhinweis verwenden?
Kein Gesetz schreibt genau diesen Wortlaut vor. Er hilft dir aber, sauber zwischen belegten genetischen Eigenschaften und daraus abgeleiteten Empfehlungen zu trennen – und damit nicht den Eindruck zu erwecken, ein Ergebnis sei sicher. Wir empfehlen ihn für alle Texte, in denen du genbasierte Empfehlungen beschreibst.

Passend dazu: Health Claims: Was du bewerben darfst · Gene sind kein Schicksal: So wirken Gene und Lebensstil zusammen · Wer darf Gentests anbieten?

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