💊 Ratgeber Pharmakogenetik — Praxiswissen für Ärztinnen, Ärzte und Apotheken aus dem Genlabor von Novogenia.

Startseite › Ratgeber Pharmakogenetik › In der Apotheke

Ratgeber Pharmakogenetik

Pharmakogenetik in der Apotheke: Beratung, Medikationsanalyse und Recht

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Kurz gesagt

In der Apotheke laufen alle Rezepte eines Menschen zusammen – deshalb ist sie ein natürlicher Ort für Pharmakogenetik: Medikationsanalyse, Beratung und die Brücke zur Arztpraxis. Ob eine Apotheke einen Test selbst anbieten darf, regelt das nationale Recht: In Deutschland gilt der Arztvorbehalt (§ 7 GenDG). In Österreich ist reine Pharmakogenetik nicht an eine ärztliche Veranlassung gebunden. In der Schweiz dürfen Apothekerinnen und Apotheker pharmakogenetische Untersuchungen unter klaren Voraussetzungen veranlassen (Art. 7 GUMV). Über Medikamente entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Wo alle Rezepte zusammenlaufen

Was passiert, wenn die Apotheke selbst den Anstoß zum Gentest gibt? Genau das haben öffentliche Apotheken in den Niederlanden ausprobiert. Bekam jemand ein neues Rezept für eines von zehn ausgewählten Medikamenten – vor allem Statine wie Atorvastatin und Simvastatin sowie Antidepressiva –, bot die Apotheke einen Test auf 40 Varianten in 8 Genen an. Ergebnis, Phänotyp und eine Empfehlung nach den Leitlinien der niederländischen DPWG gingen an Apotheke und Arztpraxis.

Von 200 getesteten Personen trugen 90 % mindestens ein Ergebnis, für das es eine Handlungsempfehlung gibt. Bei 31,0 % der neuen Verordnungen traf das Medikament direkt auf ein solches Ergebnis – dann gab es eine konkrete Therapieempfehlung. Die Ärztinnen und Ärzte nahmen sie bei 88,7 % dieser Patientinnen und Patienten an (Bank et al., European Journal of Human Genetics, 2019).

Daraus lässt sich ableiten: Die Apotheke ist wie ein Bahnhof, in dem alle Linien zusammenlaufen. Rezepte von der Hausärztin, vom Facharzt und aus der Klinik kommen hier an, dazu rezeptfreie Medikamente aus der Selbstmedikation. Wer hier einen pharmakogenetischen Befund kennt, sieht Zusammenhänge, die in keiner einzelnen Praxis auffallen. Hier liest du, was Apotheken beitragen, was sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen und wie die Zusammenarbeit mit der Arztpraxis gelingt.

Was Apothekerinnen und Apotheker beitragen

Deine Stärke ist der Überblick. In der Pharmakogenetik wird daraus eine konkrete Rolle:

Wie gut Apotheken als Gedächtnis funktionieren, zeigt die Nachbeobachtung der niederländischen Studie: Nach durchschnittlich 2,5 Jahren war das Ergebnis in 96 % der Apothekensysteme hinterlegt, in den Systemen der Hausarztpraxen in 68 % (van der Wouden et al., Genes, 2019). Für die Zusammenarbeit heißt das: Die Apotheke kann der Ort sein, an dem ein Befund bei der nächsten Verordnung zuverlässig wieder auftaucht – und die Praxis gewinnt, wenn sie ihn genauso fest ablegt.

In Deutschland gibt § 129 Abs. 5e SGB V den Rahmen für pharmazeutische Dienstleistungen, die über die übliche Information und Beratung hinausgehen – unter anderem zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie, etwa bei Mehrfachmedikation. Bringt eine Kundin einen pharmakogenetischen Befund mit, ist er in einer solchen Beratung eine wertvolle zusätzliche Information.

Was Apotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen

Ob eine Apotheke einen pharmakogenetischen Test selbst anbieten darf, entscheidet das nationale Recht – und die drei Länder gehen drei verschiedene Wege. Hier die Kurzfassung; die Einzelheiten stehen in Recht: Wer darf Pharmakogenetik anbieten?

LandEinordnungWas die Apotheke darf
Deutschlanddiagnostische genetische Untersuchung (§ 3 Nr. 7 Buchst. c GenDG); Arztvorbehalt (§ 7 Abs. 1 GenDG)keinen Test veranlassen; beraten, Medikationsanalyse mit mitgebrachtem Befund, an die Ärztin oder den Arzt verweisen
Österreichin § 65 GTG nicht genannt; fachärztliche Veranlassung nur für Typ 3 und 4 (§ 68 Abs. 1 GTG)reine pharmakogenetische Analysen anbieten; sagt ein Merkmal zugleich etwas über eine Krankheitsveranlagung aus, gelten die Regeln für Typ 3 und 4
Schweizmedizinischer Bereich (Art. 19 GUMG); grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte (Art. 20 Abs. 1 GUMG)pharmakogenetische Untersuchungen veranlassen, unter den Voraussetzungen von Art. 7 GUMV

Die Schweiz im Detail: Sie ist das einzige der drei Länder, das Apothekerinnen und Apotheker ausdrücklich als Veranlassende nennt – mit klaren Spielregeln. Wer den Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben darf, kann eine pharmakogenetische Untersuchung veranlassen, wenn:

Dazu kommen drei Pflichten aus Art. 7 GUMV: Geht es um ein verschreibungspflichtiges Medikament, das eine andere Fachperson verschrieben hat, konsultierst du diese vorher. Aufklärung und Mitteilung des Ergebnisses finden in einem abgetrennten Beratungsbereich statt. Und das Ergebnis teilt eine Apothekerin oder ein Apotheker mit, die oder der zur Veranlassung befugt ist – nur so weit, wie es dem Zweck der Untersuchung entspricht.

Im Vergleich: Deutschland lässt die Veranlassung bei Ärztinnen und Ärzten. Österreich bindet reine Pharmakogenetik nicht an eine ärztliche Veranlassung. Die Schweiz öffnet sie ausdrücklich für Apotheken – mit Beratungsraum und Rücksprache mit der verschreibenden Fachperson.

Der Ablauf in der Apotheke

Wo die Apotheke den Test selbst anbieten darf – in Österreich und unter den genannten Voraussetzungen in der Schweiz –, hat sich dieser Ablauf bewährt:

  1. Anlass erkennen: ein neues Rezept für einen Wirkstoff mit Gen-Empfehlung, Nebenwirkungen, ausbleibende Wirkung oder viele Medikamente gleichzeitig.
  2. Rücksprache halten: Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament die verschreibende Ärztin einbinden – in der Schweiz ist das Pflicht, anderswo gute Praxis.
  3. Aufklären und einwilligen lassen: im Beratungsraum; was der Test zeigt und was nicht, wer das Ergebnis erhält, wie die Daten geschützt sind. Mehr in Datenschutz und Einwilligung.
  4. Speichelprobe nehmen: nach Anleitung im Probenset, eindeutig zugeordnet, dann ins Labor.
  5. Ergebnis besprechen: in Ruhe und in einfachen Worten, nur mit Ergebnissen, die zur Frage passen.
  6. An die Praxis weitergeben: mit Einwilligung, als kurzer Hinweis an die verordnende Ärztin.
  7. Dokumentieren: damit der Befund bei der nächsten Verordnung wieder sichtbar ist.

In Deutschland beginnt deine Rolle bei Schritt 5: Die Ärztin veranlasst den Test, und du arbeitest mit dem Befund, den deine Kundin mitbringt.

Am Beratungstisch: so bleibt das Gespräch ruhig und klar

Ein pharmakogenetischer Befund weckt Fragen – manchmal auch Sorgen. Diese Punkte helfen dir im Gespräch:

Wie du Genotyp, Phänotyp und Empfehlung Schritt für Schritt erklärst, zeigt Befunde verstehen und kommunizieren.

Zusammenarbeit mit der Arztpraxis

Dass Apotheken und Praxen das gemeinsam schaffen, zeigt die europäische PREPARE-Studie: Neben 18 Kliniken und neun Gesundheitszentren nahmen 28 öffentliche Apotheken in sieben Ländern teil, darunter Österreich (Swen et al., Lancet, 2023). Was die Studie gezeigt hat, liest du in Präventiv oder anlassbezogen testen?

Im Alltag hilft ein kurzer, immer gleich aufgebauter Hinweis an die Praxis:

So bekommt die Ärztin alles auf einen Blick und kann entscheiden. Wie Praxen den Befund in ihr Medikationsmanagement einbauen, beschreibt Pharmakogenetik in der Arztpraxis.

Checkliste für deine Apotheke

Häufige Fragen

Darf eine Apotheke in Deutschland einen pharmakogenetischen Test anbieten?
Nein, nicht selbst veranlassen. Pharmakogenetik ist in Deutschland eine diagnostische genetische Untersuchung (§ 3 Nr. 7 Buchst. c GenDG), und die dürfen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen (§ 7 Abs. 1 GenDG). Die Apotheke kann aber beraten, eine Medikationsanalyse mit einem mitgebrachten Befund machen und an die Ärztin oder den Arzt verweisen.
Darf eine Apotheke in Österreich Pharmakogenetik anbieten?
Ja, reine pharmakogenetische Analysen. Das Gentechnikgesetz nennt Pharmakogenetik in § 65 nicht ausdrücklich, und die fachärztliche Veranlassung verlangt § 68 Abs. 1 GTG nur für Analysen zu Krankheitsveranlagungen (Typ 3 und 4). Sagt ein untersuchtes Merkmal zugleich etwas über eine solche Veranlagung aus, gelten deren Regeln. Über die Medikation entscheidet auch in Österreich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Was müssen Apotheken in der Schweiz beachten?
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben dürfen, können pharmakogenetische Untersuchungen veranlassen (Art. 7 GUMV), wenn eine bestimmte Auswahl an Varianten untersucht wird, Ergebnisse mit bekannter klinischer Bedeutung zu erwarten sind und Maßnahmen zur Verfügung stehen (Art. 5 Abs. 2 GUMV). Geht es um ein verschreibungspflichtiges Medikament einer anderen Fachperson, wird diese vorher konsultiert. Aufklärung und Ergebnismitteilung finden in einem abgetrennten Beratungsbereich statt.
Darf ich wegen eines Befunds ein Medikament austauschen oder die Dosis ändern?
Nein. Dein Beitrag ist der fundierte Hinweis. Über Medikamente – absetzen, wechseln, anders dosieren – entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Bitte deine Kundin, ihr Medikament bis dahin wie verordnet weiterzunehmen, und nimm Kontakt mit der Praxis auf.
Wie bereite ich mich und mein Team fachlich vor?
Ein guter Start sind die Grundlagen in diesem Ratgeber: was Pharmakogenetik ist, welche Gene wichtig sind und wie Leitlinien aufgebaut sind. Die kostenlose NOVO Academy hat eine Lektion „Drug Intolerance“, derzeit auf Englisch, Tschechisch, Französisch, Portugiesisch, Italienisch und Niederländisch. Für Leitlinien-Details sind CPIC und DPWG die erste Adresse.

Passend dazu: Recht: Wer darf Pharmakogenetik anbieten? · Pharmakogenetik in der Arztpraxis · Angebot für Apotheken

Pharmakogenetik in deiner Praxis oder Apotheke?

Erzähl uns von deinem Setting – wir zeigen dir, wie das Angebot bei dir funktionieren kann.

Projekt anfragen →Angebot für Ärzte