🩺 Ratgeber Gesundheitsberufe — Praxiswissen für Heilpraktiker, Ernährungsberater, Physiotherapeuten und Coaches: Genanalysen in der eigenen Praxis.

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Ratgeber Gesundheitsberufe

Was du anbieten darfst: Lifestyle-Analyse oder medizinische Genanalyse

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 15. Oktober 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Kurz gesagt

Ob du eine Genanalyse anbieten darfst, entscheidet ihr Zweck. Lifestyle-Analysen zu Ernährung, Gewicht, Sport und Leistung, Stress und Haut kannst du als Partner anbieten – im Rahmen der Regeln deines Landes und deines Berufs. Medizinische Analysen gehören dort, wo das Recht es verlangt, in ärztliche Hände: In Deutschland dürfen diagnostische genetische Untersuchungen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen (§ 7 GenDG), auch keine Heilpraktiker. In Österreich ist Pharmakogenetik der einzige medizinische Test, den das Gesetz ohne Ärztin oder Arzt erlaubt; ob dein Beruf ihn anbieten darf, regelt dein Berufsrecht. Die Schweiz regelt auch Lifestyle-Analysen: Veranlassen dürfen sie nur die Berufe nach Art. 40 GUMV, und die Probe wird in ihrem Beisein genommen.

Zwei Kataloge, eine klare Linie

Bei Novogenia gibt es zwei Arten von Genanalysen. In der einen geht es um Ernährung, Gewicht, Sport und Leistung, Stress und Haut. In der anderen etwa um Veranlagungen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder um Gerinnungsfaktoren. Für das Labor ist der Weg ähnlich: eine Speichelprobe, eine Analyse, ein Bericht. Rechtlich trennt sie eine klare Linie. Die erste Gruppe können Partner anbieten. Die zweite sind medizinische genetische Analysen – die gibt es nur über Ärztinnen und Ärzte.

Was die beiden trennt, ist nicht die Technik, sondern der Zweck. Stell dir einen Schalter vor: Dieselbe Speichelprobe kann auf „Lebensstil“ oder auf „Medizin“ stehen – je nachdem, welche Frage die Analyse beantworten soll. Steht der Schalter auf Medizin, gelten Arztvorbehalt, Aufklärung und genetische Beratung. Dieser Artikel zeigt dir, wo der Schalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz sitzt und was das für deinen Beruf heißt. Er gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Den ausführlichen Ländervergleich findest du im Ratgeber Nutrigenetik unter Wer darf Gentests anbieten?

Lifestyle oder Medizin: woran du den Unterschied erkennst

FrageLifestyle-AnalyseMedizinische Analyse
Was sie klärtwie der Körper Nährstoffe verarbeitet, auf Training anspricht oder mit Stress umgehteine Erkrankung, eine gesundheitliche Störung, ein Krankheitsrisiko oder die Wirkung von Arzneimitteln
ThemenErnährung, Gewicht, Sport und Leistung, Stress, Hautetwa Herz-Kreislauf-Veranlagung oder Gerinnungsfaktoren; Pharmakogenetik
Wer sie anbietetdu als Partner, im Rahmen der Regeln deines Landes und Berufsdort, wo das Recht es verlangt, nur Ärztinnen und Ärzte
Wer auswertetNovogeniaÄrztinnen und Ärzte
ProbensetNicht-MedizinproduktMedizinprodukt

Die Frage, die du dir vor jeder Analyse stellst, lautet deshalb: Was soll sie klären? „Wie schnell baut mein Körper Koffein ab?“ ist eine Lifestyle-Frage. „Woher kommt mein Herzklopfen?“ ist eine medizinische – ganz egal, welche Gene das Labor dafür liest.

Deutschland: Arztvorbehalt und Heilkunde

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) zieht die Linie beim medizinischen Zweck. Diagnostisch ist eine genetische Untersuchung unter anderem, wenn sie eine bestehende Erkrankung oder gesundheitliche Störung abklären soll, oder ob genetische Eigenschaften vorliegen, die zusammen mit äußeren Faktoren eine Erkrankung oder gesundheitliche Störung auslösen oder die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen können (§ 3 Nr. 7 GenDG). Solche Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen, prädiktive nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte (§ 7 Abs. 1 GenDG).

Für Gesundheitsberufe ohne ärztliche Approbation gilt dazu ein zweites Gesetz: das Heilpraktikergesetz. Ausübung der Heilkunde ist danach jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen (§ 1 Abs. 2 HeilprG). Wer sie ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, braucht eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1); ohne Erlaubnis ist sie strafbar (§ 5 HeilprG). Was das für dich heißt:

Lifestyle-Analysen ohne medizinischen Zweck nennt das GenDG in seinem Anwendungsbereich nicht (§ 2 Abs. 1). Die Novogenia-Seite Wer darf was durchführen? fasst es so zusammen: Genetische Analysen ohne Aussagen zu Erkrankungen oder Krankheitsrisiken dürfen auch Ernährungsberater, Fitnesstrainer oder Heilpraktiker anbieten.

Österreich: Gentechnikgesetz und ärztlicher Vorbehalt

Das Gentechnikgesetz (GTG) erfasst genetische Analysen, die Aussagen über einen Überträgerstatus, ein Krankheitsrisiko, eine vorliegende Krankheit oder einen Krankheits- oder Therapieverlauf ermöglichen (§ 4 Z 23). Analysen zu Krankheitsveranlagungen dürfen nur auf Veranlassung einer Fachärztin oder eines Facharztes durchgeführt werden (§ 68 Abs. 1 GTG). Lifestyle-Analysen, die keine dieser Aussagen ermöglichen, fallen nicht unter diese Definition.

Mindestens so wichtig ist für dich das Ärztegesetz. Zur ärztlichen Berufsausübung zählt es unter anderem die Untersuchung auf Krankheiten, ihre Behandlung, die Vorbeugung von Erkrankungen und die Verordnung von Heilmitteln (§ 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998). Die selbstständige Ausübung ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (§ 3 Abs. 1 ÄrzteG 1998). Für deine Lifestyle-Beratung heißt das: Sprich von Ernährung, Training und Wohlbefinden – nicht davon, Krankheiten vorzubeugen.

Pharmakogenetik: In Österreich ist sie der einzige medizinische Test, den das Gesetz ohne Ärztin oder Arzt erlaubt – Partner können sie dort anbieten. Ob dein Beruf das darf, regelt aber dein Berufsrecht. Und die Verordnung von Heilmitteln bleibt ärztlich: Du empfiehlst kein Absetzen, Wechseln oder Umdosieren, sondern verweist an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Alles dazu steht im Ratgeber Pharmakogenetik.

Den Beruf Heilpraktiker gibt es in Österreich nicht (mehr in Für Heilpraktiker). Wie die österreichischen Regeln für die einzelnen Berufe aussehen, vertieft Österreich und Schweiz: andere Regeln.

Schweiz: Auch Lifestyle braucht die richtige Fachperson

Die Schweiz geht einen Schritt weiter. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt ausdrücklich auch Genanalysen außerhalb der Medizin, etwa zu physiologischen Eigenschaften, deren Kenntnis die Lebensweise beeinflussen kann (Art. 31 Abs. 1). Gemeint sind laut der Verordnung dazu (GUMV) insbesondere Ernährungsverhalten, sportliche Aktivität und allgemeines Wohlbefinden (Art. 37 Abs. 1). Für diese Analysen gilt:

Wer darf was? Die vier Berufe im Überblick

BerufDeutschlandÖsterreichSchweiz
Heilpraktiker / NaturheilpraktikerLifestyle-Analysen ja; medizinische Genanalysen nein, trotz Heilpraktikererlaubnis (§ 7 GenDG)Beruf darf nicht ausgeübt werdennicht in Art. 40 GUMV: nur mit einer gelisteten Fachperson
Ernährungsberatung und DiätologieLifestyle-Analysen ja; ohne Erlaubnis keine HeilkundeLifestyle-Analysen im Rahmen deines BerufsrechtsErnährungsberaterinnen und -berater FH dürfen veranlassen (physiologische Eigenschaften)
PhysiotherapieLifestyle-Analysen ja; alles Weitere regelt dein BerufsrechtLifestyle-Analysen im Rahmen deines BerufsrechtsPhysiotherapeutinnen und -therapeuten FH dürfen veranlassen; Verletzungsrisiko ist medizinisch
GesundheitscoachingLifestyle-Analysen ja; keine Heilkunde, keine DiagnosenLifestyle-Analysen im Rahmen deines Gewerbes; keine Krankheitsvorbeugung versprechennicht in Art. 40 GUMV: nur mit einer gelisteten Fachperson

Überall gilt: Ob deine Berufsbezeichnung geschützt ist und was sie dir erlaubt, regelt dein Berufsrecht – Genanalysen ändern daran nichts. Die Details zu jedem Beruf stehen in Für Ernährungsberater und Diätologen, Für Physiotherapeuten und Für Gesundheitscoaches.

Die Grenze im Praxisalltag: fünf Warnsignale

Ob eine Analyse Lifestyle bleibt, zeigt sich oft erst im Gespräch. Bei diesen Signalen führt der Weg zur Ärztin oder zum Arzt:

Auch deine Worte zählen. Wenn ein Bericht ein Gen „beeinträchtigt“ nennt, heißt das nicht „krank“. Machst du aus einem Lifestyle-Ergebnis ein Krankheitsrisiko, verschiebst du den Zweck – und damit die Rechtslage. Wie du Ergebnisse sauber erklärst, zeigt Das Beratungsgespräch: Ergebnisse erklären; was du in deiner Werbung sagen darfst, Berufsrecht und Werbung: Titel, HWG, Claims.

Häufige Fragen

Darf ich als Heilpraktiker in Deutschland medizinische Gentests anbieten?
Nein. Diagnostische genetische Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen, prädiktive nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte (§ 7 Abs. 1 GenDG). Die Heilpraktikererlaubnis ändert daran nichts. Lifestyle-Analysen ohne medizinischen Zweck kannst du anbieten – als Lifestyle-Baustein, nie zur Abklärung von Beschwerden.
Wann wird eine Lifestyle-Analyse medizinisch?
Wenn sie eine Erkrankung, eine gesundheitliche Störung, ein Krankheitsrisiko oder die Wirkung von Arzneimitteln klären soll. In Deutschland ist sie dann eine diagnostische Untersuchung (§ 3 Nr. 7 GenDG). Die Schweiz zählt zusätzlich Themen wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Stoffwechselstörungen und ein erhöhtes Risiko für Sportverletzungen ausdrücklich zur Medizin (Art. 37 Abs. 2 GUMV).
Darf ich in Österreich Pharmakogenetik anbieten?
Reine pharmakogenetische Analysen brauchen in Österreich keine ärztliche Veranlassung, denn § 68 GTG verlangt sie nur für Analysen zu Krankheitsveranlagungen (Typ 3 und 4). Partner können sie dort anbieten. Ob dein Beruf das darf, regelt aber dein Berufsrecht. Und die Verordnung von Heilmitteln gehört zur ärztlichen Berufsausübung (§ 2 Abs. 2 Z 7 ÄrzteG 1998): Über Absetzen, Wechseln oder Umdosieren entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Darf ich als Coach in der Schweiz Lifestyle-Analysen anbieten?
Nicht allein. Lifestyle-Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden dürfen in der Schweiz nur die Gesundheitsfachpersonen nach Art. 40 GUMV veranlassen; Coaches gehören nicht dazu. Du kannst mit einer solchen Fachperson zusammenarbeiten – die Probe wird dann in ihrem Beisein genommen (Art. 34 Abs. 3 GUMG).
Was mache ich, wenn eine Klientin mit Beschwerden kommt?
Dann ist die Genanalyse nicht der richtige erste Schritt. Bei Beschwerden, Erkrankungen, Medikamenten, Schwangerschaft oder Fragen zu Krankheitsrisiken verweist du an eine Ärztin oder einen Arzt. Eine Genanalyse, die Beschwerden abklären soll, wäre in Deutschland eine diagnostische Untersuchung und damit Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Passend dazu: Wer darf Gentests anbieten? · Ratgeber Pharmakogenetik · Wer darf was durchführen?

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