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Kosmetik herstellen lassen: der Ratgeber für Lohnherstellung, White Label und personalisierte Kosmetik
Eine eigene Kosmetik-Linie braucht kein eigenes Labor und keine eigene Produktion. Es gibt drei Wege: Du verkaufst die personalisierte Pflege BeautyMe weiter, du bringst eine erprobte Basisrezeptur als White Label unter deiner Marke heraus, oder du entwickelst eine eigene Rezeptur – das dauert bei Novogenia 3 bis 5 Monate. Alle Wege führen zu denselben drei Produkten: Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion, ab Kleinserie und Made in Austria. Personalisiert wird über die Gene: Das Ergebnis einer Genanalyse verändert Auswahl und Dosierung der Inhaltsstoffe. Rechtlich gilt in der EU die Kosmetikverordnung: Jedes Produkt braucht eine verantwortliche Person, eine Sicherheitsbewertung, eine Produktinformationsdatei und eine Meldung vor dem Marktstart. Dieser Ratgeber führt dich durch alle Schritte.
Halb Gene, halb Alltag: was Zwillinge über die Haut verraten
Warum wirken manche Menschen jünger, als sie sind – und andere älter? Dieser Frage sind Forschende mit einer cleveren Methode nachgegangen. Sie haben die Gesichter von 102 weiblichen Zwillingspaaren aus Dänemark im Alter von 59 bis 81 Jahren untersucht, dazu 162 Frauen aus Großbritannien zwischen 45 und 75 Jahren. Zwillinge sind für solche Fragen ein Glücksfall: Weil sie ihre Gene ganz oder zum Teil teilen, lässt sich abschätzen, wie viel auf die Gene geht und wie viel auf das Leben.
Das Ergebnis: Falten, graue Haare und die Höhe der Lippen hingen jeweils eigenständig damit zusammen, wie alt eine Frau wirkte. Und bei Falten, Pigmentflecken und sichtbaren Sonnenschäden spielten Gene und Umwelt etwa zu gleichen Teilen eine Rolle (Gunn et al., PLoS One 2009).
Stell dir die Haut wie einen Garten vor. Den Boden – die Gene – bringt jeder Mensch mit. Was gegossen und gedüngt wird, entscheidet der Alltag: Sonne, Lebensstil und Pflege. Daraus lässt sich ableiten: Wer seinen Boden kennt, kann gezielter pflegen. Genau das ist die Idee hinter personalisierter Kosmetik.
Ich bin Molekularbiologe und habe Novogenia gegründet. In unserem Gebäude in Eugendorf bei Salzburg stehen ein Genlabor, eine Fabrik für Nahrungsergänzungsmittel und eine Kosmetikfabrik unter einem Dach. So wird aus einer Speichelprobe ein fertiges, personalisiertes Pflegeprodukt, ohne dass sie das Unternehmen oder die EU verlässt. Mit diesem Ratgeber möchte ich dir zeigen, wie du daraus eine eigene Kosmetik-Linie machst – ob als Marke, Kosmetikstudio, Spa, Apotheke oder Vertriebspartner.
Drei Wege zur eigenen Kosmetik-Linie
Die erste Frage lautet nicht „Welches Serum?“, sondern: Wie viel davon soll wirklich deins sein? Davon hängen Zeit, Aufwand und Eigenständigkeit ab. Bei Novogenia hast du drei Wege:
| Weg | Was du bekommst | Passt zu |
|---|---|---|
| BeautyMe weiterverkaufen | Die personalisierte Hautpflege von Novogenia, nach der Genanalyse für deine Kundin oder deinen Kunden formuliert. Kein Labor, keine Produktion, keine Startkosten. | Kosmetikstudios, Spas, Hotels und Apotheken, die ein fertiges Angebot suchen |
| White Label | Eine erprobte Basisrezeptur, abgefüllt unter deiner Marke – mit deinem Logo, deinem Etikett und deiner Verpackung. Novogenia tritt nach außen nicht als Marke auf. Auf Wunsch personalisiert. | Studios, Händler und Marken, die schnell eine eigene Linie wollen |
| Eigene Rezeptur | Eine individuelle Rezeptur aus deiner Idee oder deinen Wirkstoffwünschen, galenisch und regulatorisch sauber umgesetzt. Die Entwicklung dauert 3 bis 5 Monate. | Marken mit eigenem Konzept, die sich über das Produkt selbst abheben wollen |
Alle drei Wege führen zu denselben drei Produkten: Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Und sie schließen sich nicht aus. Viele Marken starten schnell mit White Label und entwickeln parallel eine eigene Rezeptur als Aushängeschild. Wie du den passenden Weg findest, zeigt White Label, Private Label oder eigene Rezeptur?; den Ablauf von der Idee bis zum Marktstart beschreibt Kosmetik herstellen lassen.
Einen vierten Einstieg gibt es für Unternehmen, die bereits genetische Daten haben, etwa Anbieter von Gentests. Sind die Rohdaten verwertbar, werten wir sie direkt aus und gehen gleich zur Rezeptur über. Daten und Kundenbeziehung bleiben bei dir. Mehr dazu auf der Seite Personalisierte Kosmetik aus genetischen Daten.
Personalisierte Kosmetik: Was die Gene verändern
Personalisiert heißt bei Novogenia: Das Ergebnis der Genanalyse verändert zwei Dinge – welche Inhaltsstoffe in die Rezeptur kommen und wie hoch sie dosiert sind. Die Analyse liest Gene zu Pflegethemen, die für die Haut eine Rolle spielen:
- Kollagen: wie schnell der Körper Kollagen abbaut (MMP1) und wie er es bildet.
- UV-Schutz: der natürliche UV-Schutz der Haut (MC1R). Die Pflege ersetzt keinen Sonnenschutz.
- Feuchtigkeit: wie gut die Haut Feuchtigkeit hält.
- Oxidativer Stress: wie gut die körpereigene Abwehr gegen freie Radikale arbeitet (SOD2, GPX1, NQO1), dazu Coenzym Q10 und Selen.
- Entzündungsneigung: wie stark der Körper zu Entzündungsreaktionen neigt (TNF-α, IL6).
Grundlage ist eine Speichelprobe, die wir im eigenen Labor in Österreich analysieren – oder genetische Daten, die ein Partner bereits hat. Die Auswertung folgt einem Regelwerk aus mehr als 30 Gentests. Jedes Gen, das wir berücksichtigen, ist durch mindestens drei unabhängige Studien belegt. Die Rezeptur, die wir daraus ableiten, ist eine logische Schlussfolgerung aus dem Genprofil – kein Heilversprechen. Gene sind dabei ein Faktor unter vielen.
Wie aus dem Genprofil eine Rezeptur wird, erklärt Personalisierte Kosmetik. Was die Forschung zu einzelnen Themen weiß, zeigen die Gen-Geschichten zu Kollagenabbau, oxidativem Stress und Feuchtigkeit sowie das Kapitel Haut und Gene.
Qualität und Recht: Was ein Serum vor dem Marktstart braucht
Eine gute Rezeptur allein bringt noch kein Serum in die Regale. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, was ein kosmetisches Mittel ist und was es vor dem Verkauf braucht. Kosmetik dient laut Artikel 2 dazu, Haut, Haare oder Zähne zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder Körpergeruch zu beeinflussen. Heilen gehört nicht dazu. Daraus ergeben sich die wichtigsten Pflichten:
- Verantwortliche Person (Art. 4): Ein Produkt darf nur auf den Markt, wenn eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benannt ist. Bei Novogenia übernehmen wir diese Rolle.
- Sicherheitsbewertung (Art. 10): Vor dem Marktstart bewertet eine qualifizierte Fachperson die Sicherheit; das Ergebnis steht im Sicherheitsbericht.
- Produktinformationsdatei (Art. 11): Sie bündelt unter anderem Beschreibung, Sicherheitsbericht und Herstellungsweise und wird zehn Jahre nach der letzten Charge aufbewahrt.
- Meldung (Art. 13): Vor dem Marktstart wird das Produkt elektronisch gemeldet, über das Notifizierungsportal der EU-Kommission (CPNP).
- Gute Herstellungspraxis (Art. 8): Sie gilt als erfüllt, wenn nach der harmonisierten Norm gearbeitet wird – das ist ISO 22716. Unsere Kosmetikherstellung ist danach durch Quality Austria zertifiziert.
- Werbeaussagen (Art. 20): Ein Produkt darf keine Eigenschaften versprechen, die es nicht hat. Die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 nennt dafür sechs gemeinsame Kriterien, von Wahrheitstreue bis Belegbarkeit.
In der Schweiz gilt nicht die EU-Verordnung, sondern die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos). Auch dort braucht jedes kosmetische Mittel eine Produktinformationsdatei mit einem Sicherheitsbericht, den eine qualifizierte Fachperson erstellt. Die gute Herstellungspraxis entspricht ebenfalls ISO 22716; eine Zertifizierung verlangt das Schweizer Recht dafür nicht (BLV). Die EU-Meldung über das CPNP betrifft den EU-Markt; für die Schweiz gelten die Pflichten der VKos.
Die Details findest du in Kapitel 3: Qualität nach ISO 22716, Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung, Kennzeichnung und Werbung mit Kosmetik.
Für wen dieser Ratgeber geschrieben ist
Der Ratgeber richtet sich an Unternehmen, die Kosmetik unter eigenem Namen oder als Teil ihres Angebots verkaufen wollen:
- Kosmetikmarken und Gründerinnen: Du willst eine eigene Pflegelinie, ohne eine Fabrik aufzubauen. Los geht es mit Kosmetik herstellen lassen.
- Kosmetikstudios: Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion unter deiner Studiomarke oder BeautyMe zum Weiterverkauf (Angebot für Kosmetikstudios).
- Spas und Wellnesshotels: Die Speichelprobe ist in wenigen Minuten genommen; die Pflege gibt es zum Mitnehmen oder im Abo nach dem Aufenthalt (Spa & Wellness, Wellnesshotels).
- Apotheken und Praxen: eine hochwertige Pflegelinie, die sich im Beratungsgespräch erklären lässt.
- Vertriebspartner und Online-Händler: eine Pflegelinie mit einer echten Geschichte, unter eigener Marke oder als fertiges Produkt.
- Datenpartner: Unternehmen mit eigenen genetischen Daten, die ihren Kundinnen und Kunden ein passendes Folgeprodukt bieten wollen.
Wer neben der Pflege von außen auch Nährstoffe von innen anbieten will, bekommt beides aus einer Hand. Wie das zusammenpasst, zeigt Kosmetik und Nahrungsergänzung kombinieren.
Alle Kapitel auf einen Blick
Alle 12 Artikel findest du nach Kapiteln geordnet auch am Ende dieser Seite.
Häufige Fragen
Was bedeutet Kosmetik-Lohnherstellung?
Welche Kosmetikprodukte stellt Novogenia her?
Wie lange dauert es bis zur eigenen Kosmetik-Linie?
Gibt es eine Mindestmenge?
Wer ist für die Sicherheit meiner Kosmetik verantwortlich?
Passend dazu: BeautyMe: personalisierte Hautpflege · Lohnhersteller für personalisierte Kosmetik · Ratgeber Lohnherstellung für Nahrungsergänzungsmittel
Eigene Kosmetik-Linie geplant?
Erzähl uns von deiner Marke, deinem Studio oder deiner Praxis – wir zeigen dir, welcher Weg zu dir passt.
Projekt anfragen →BeautyMe entdeckenHinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information für Unternehmen und Fachleute und ersetzt keine rechtliche Beratung. BeautyMe-Produkte sind kosmetische Mittel; Aussagen in diesem Ratgeber sind keine Heilversprechen. Die in einer Genanalyse bestimmten genetischen Eigenschaften sind wissenschaftlich gut belegt (jedes berücksichtigte Gen durch mindestens drei unabhängige Studien); daraus abgeleitete Empfehlungen für Pflege und Rezeptur sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
