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Ratgeber White-Label-Gentests

Speichelproben-Kits: Medizinprodukt oder nicht? Was die Zweckbestimmung entscheidet

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 10 Min.

Kurz gesagt

Ob ein Speichelproben-Kit ein Medizinprodukt ist, entscheidet nicht das Röhrchen, sondern die Zweckbestimmung des Herstellers. Nach der IVDR (Verordnung (EU) 2017/746) gelten Probenbehältnisse als In-vitro-Diagnostika – ein In-vitro-Diagnostikum ist aber immer ein Medizinprodukt mit medizinischem Zweck. Zur Zweckbestimmung zählen auch Werbe- und Verkaufsangaben (Art. 2 Nr. 12). Wer ein Medizinprodukt unter eigener Marke bereitstellt, übernimmt grundsätzlich Herstellerpflichten (Art. 16). Novogenia liefert Sets als Medizinprodukt und als Nicht-Medizinprodukt; die Einstufung klären wir zu Beginn. In der Schweiz regelt die IvDV das Produkt und das GUMG die Untersuchung: Für Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden muss die Probe im Beisein der veranlassenden Fachperson entnommen werden.

Ein Röhrchen, ein Satz: Was ein Kit zum Medizinprodukt macht

Was macht aus einem kleinen Probenröhrchen ein Medizinprodukt? Nicht das Material, nicht die Form, nicht der Preis. Es ist ein einziger Satz: die Zweckbestimmung. Sie legt fest, wofür der Hersteller sein Produkt bestimmt – und damit, welche Regeln gelten.

Stell dir das Röhrchen als Briefumschlag vor und die Zweckbestimmung als Adresse. Der Umschlag sieht immer gleich aus. Erst die Adresse entscheidet, auf welchem Weg er reist und welche Regeln unterwegs gelten.

Für deine eigene Gentest-Marke ist das keine Formalie. Die Einstufung bestimmt, in welchem Rahmen du dein Produkt anbieten und bewerben darfst, welche Pflichten auf dich zukommen und ob dein Kit in jedem Land so eingesetzt werden darf, wie du es planst. Bei Novogenia gibt es deshalb beide Varianten: Sets als Nicht-Medizinprodukt und Sets als Medizinprodukt. Welche zu deinem Projekt passt, klären wir gemeinsam zu Beginn.

Dieser Beitrag zeigt dir, was die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika sagt, was dein Logo auf dem Kit verändert und warum die Schweiz zwei Fragen stellt statt einer. Er gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Drei Begriffe aus der IVDR, die du kennen solltest

In der EU regelt die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) Produkte, mit denen Proben aus dem menschlichen Körper untersucht werden. Für Speichelproben-Kits zählen vor allem drei Definitionen aus Art. 2:

BegriffWas die IVDR sagtWas das für dein Kit heißt
In-vitro-Diagnostikum (Art. 2 Nr. 2)ein Medizinprodukt, das der Hersteller zur In-vitro-Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper bestimmt, um Informationen zu liefern – etwa über physiologische oder pathologische Zustände, die Prädisposition für eine Krankheit oder die voraussichtliche Wirkung einer BehandlungEin Medizinprodukt erfüllt nach Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 spezifische medizinische Zwecke. Ohne medizinischen Zweck kein In-vitro-Diagnostikum.
Probenbehältnis (Art. 2 Nr. 3)ein Produkt, das der Hersteller speziell dafür fertigt, Proben aus dem menschlichen Körper unmittelbar nach der Entnahme aufzunehmen und im Hinblick auf eine In-vitro-Untersuchung aufzubewahren; Probenbehältnisse gelten als In-vitro-Diagnostika (Art. 2 Nr. 2)Das Röhrchen in deinem Kit kann ein In-vitro-Diagnostikum sein – obwohl es selbst nichts misst.
Zweckbestimmung (Art. 2 Nr. 12)die Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben des Herstellers bestimmt ist: auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung, im Werbe- oder Verkaufsmaterial oder bei der LeistungsbewertungNicht nur das Etikett zählt. Auch deine Website und deine Werbung beschreiben, wofür dein Kit gedacht ist.

Eine Ausnahme ist für Forschungsprojekte wichtig: Produkte, die allein für Forschungszwecke bestimmt sind, fallen nicht unter die IVDR – außer, der Hersteller bestimmt sie aufgrund ihrer Merkmale speziell für In-vitro-Untersuchungen (Art. 1 Abs. 3 Buchst. a).

Lifestyle oder Medizin: Die Zweckbestimmung stellt die Weiche

Aus diesen Definitionen folgt eine klare Logik. Soll eine Analyse Informationen mit medizinischem Zweck liefern – etwa über eine Krankheitsveranlagung oder die Wirkung von Medikamenten –, bewegt sich das Kit im Rahmen der IVDR. Geht es um Ernährung, Sport, Haut oder Lebensstil ohne medizinischen Zweck, sieht die Lage anders aus.

FrageSet als Nicht-MedizinproduktSet als Medizinprodukt
Wofür?Lifestyle-, Wellness- und Forschungsanwendungen ohne medizinische Zweckbestimmungmedizinische Analysen
Wer bietet die Analyse an?Partner, im Rahmen der Regeln ihres Landesdort, wo das nationale Recht es verlangt, nur Ärztinnen und Ärzte
Was gilt nach der IVDR?kein In-vitro-Diagnostikum, solange weder Kennzeichnung noch Werbung einen medizinischen Zweck nennenHerstellerpflichten nach Art. 10, EU-Konformitätserklärung (Art. 17) und CE-Kennzeichnung (Art. 18)
Was gilt für die Werbung?keine medizinischen Versprechenkeine irreführenden Angaben zu Zweckbestimmung, Sicherheit und Leistung (Art. 7)

Deine Werbung zählt mit. Weil die Zweckbestimmung auch aus Werbe- und Verkaufsangaben besteht, kann ein einziger Satz auf deiner Website die Einstufung ins Wanken bringen. Ein Set für eine Ernährungsanalyse, das mit dem Versprechen „erkennt dein Krankheitsrisiko“ beworben wird, passt nicht mehr zu einem Nicht-Medizinprodukt. Schreib Produkttexte, Anleitung und Verpackung deshalb aus einem Guss – und prüfe sie gegen die Einstufung. Wie du Gentests sauber bewirbst, zeigt Werbung mit Gentests: Was erlaubt ist.

Nationale Regeln kommen dazu. Die IVDR lässt nationale Vorschriften unberührt, nach denen etwa nur bestimmte Gesundheitsberufe bestimmte Produkte abgeben oder verwenden dürfen (Art. 1 Abs. 9). Welche Analysen in Deutschland und Österreich in ärztliche Hände gehören, erklärt Recht: Gentests anbieten in DE, AT und CH.

Ein Kit im Design deiner Marke ist das Herzstück von White Label: dein Logo, deine Anleitung, deine Verpackung. Bei einem Set als Nicht-Medizinprodukt ist das vor allem eine Frage von Design und Kommunikation. Bei einem Medizinprodukt ist dein Logo mehr als Design – es ist eine Unterschrift.

Die IVDR definiert den Hersteller als Person, die ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet (Art. 2 Nr. 23). Art. 16 Abs. 1 IVDR wird noch deutlicher. Die Pflichten des Herstellers trifft auch, wer

Was das bedeutet, zeigt Art. 10: Hersteller betreiben ein Risikomanagementsystem, führen eine Leistungsbewertung durch, halten eine technische Dokumentation aktuell, stellen die EU-Konformitätserklärung aus, bringen die CE-Kennzeichnung an und erfüllen die Pflichten zur einmaligen Produktkennung (UDI) und zur Registrierung.

Für dich heißt das: Bevor ein Set als Medizinprodukt mit deinem Logo in den Versand geht, muss schriftlich feststehen, wer Hersteller ist, wer auf der Kennzeichnung steht und wer welche Pflichten trägt. Kläre das gleich zu Beginn – zusammen mit der Einstufung.

Schweiz: Zwei Gesetze stellen zwei verschiedene Fragen

In der Schweiz musst du zwei Fragen getrennt beantworten. Die erste betrifft das Produkt: Darf dieses Kit auf den Markt? Die zweite betrifft die Untersuchung: Darf diese Analyse auf diesem Weg durchgeführt werden? Für jede Frage gibt es ein eigenes Gesetz.

Das Produkt: die IvDV. Die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV, SR 812.219) übernimmt die Begriffe der IVDR weitgehend: Ein In-vitro-Diagnostikum ist ein Medizinprodukt (Art. 3 Abs. 1), Probenbehältnisse gelten ebenfalls als In-vitro-Diagnostika (Art. 3 Abs. 2), Produkte allein für Forschungszwecke sind ausgenommen (Art. 2 Bst. a). Auch beim Hersteller verweist sie auf die Präzisierungen in Art. 16 IVDR (Art. 4 Abs. 1 Bst. e). Zwei Punkte solltest du für den Schweizer Markt kennen: Hat der Hersteller seinen Sitz nicht in der Schweiz, darf er seine Produkte nur mit einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in der Schweiz in Verkehr bringen (Art. 44 Abs. 1). Und Produkte, die Anwenderinnen und Anwendern in der Schweiz online angeboten werden, gelten als dort auf dem Markt bereitgestellt (Art. 7 Abs. 2).

Die Untersuchung: das GUMG. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt, wer eine Genanalyse veranlasst und wie die Probe ins Labor kommt:

Die IvDV verbindet beide Welten ausdrücklich: Bei der Abgabe von Produkten zur Eigenanwendung bleibt Art. 13 GUMG vorbehalten (Art. 61 Abs. 2 IvDV).

FrageIvDV (Produkt)GUMG (Untersuchung)
Worum geht es?ob das Kit als In-vitro-Diagnostikum gilt und welche Pflichten der Hersteller erfülltwer die Analyse veranlasst, wie die Probe entnommen wird und was im Bericht stehen darf
Was entscheidet?die Zweckbestimmung des Herstellersdie Kategorie der Untersuchung: medizinisch, besonders schützenswerte Eigenschaften oder übrige
Was heißt das für ein Heim-Set?Ein Set kann als Produkt alle Anforderungen erfüllen …… und trotzdem für Analysen zu Ernährung und Sport nicht allein zu Hause verwendet werden dürfen.

Der Unterschied zu Deutschland: Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) gilt nach § 2 Abs. 1 für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Das GUMG widmet dagegen den genetischen Untersuchungen außerhalb des medizinischen Bereichs ein eigenes Kapitel. Ein Lifestyle-Set, das in Deutschland per Post an Endkunden gehen kann, braucht in der Schweiz deshalb einen anderen Weg: über die veranlassende Fachperson, in deren Beisein die Probe entnommen wird. Wie du das logistisch löst, zeigt Probenlogistik: vom Kit ins Labor.

Checkliste: das passende Kit für dein Projekt

Welche Analysen in dein Portfolio passen, zeigt Das richtige Testportfolio wählen. Mehr zu den Sets selbst findest du unter Speichelproben-Sets.

Häufige Fragen

Ist jedes Speichelproben-Kit ein Medizinprodukt?
Nein. Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers. Nach der IVDR gelten Probenbehältnisse als In-vitro-Diagnostika (Art. 2 Nr. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/746). Ein In-vitro-Diagnostikum ist aber immer ein Medizinprodukt, also für einen medizinischen Zweck bestimmt. Ein Set für Lifestyle-Analysen ohne medizinische Zweckbestimmung ist deshalb anders einzustufen als ein Set für medizinische Analysen.
Zählt meine Werbung zur Zweckbestimmung?
Ja. Die IVDR bestimmt die Zweckbestimmung über die Angaben des Herstellers auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung und im Werbe- oder Verkaufsmaterial (Art. 2 Nr. 12). Versprichst du für ein Lifestyle-Kit medizinische Aussagen, passen Produkt und Einstufung nicht mehr zusammen. Irreführende Angaben zu Zweckbestimmung, Sicherheit und Leistung verbietet Art. 7 IVDR.
Wer ist Hersteller, wenn mein Logo auf einem Medizinprodukt-Kit steht?
Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke auf dem Markt bereitstellt, übernimmt nach Art. 16 Abs. 1 Buchst. a IVDR grundsätzlich die Pflichten des Herstellers. Ausnahme: Ein Händler oder Importeur vereinbart mit dem Hersteller, dass dieser auf der Kennzeichnung angegeben wird und für die Herstellerpflichten verantwortlich bleibt. Kläre diese Rollen vor dem Start schriftlich.
Darf ich in der Schweiz Kits per Post an Endkunden schicken?
Nicht als reines Heim-Set für Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden: Diese veranlasst eine Gesundheitsfachperson nach Art. 40 GUMV, und die Probe wird in ihrem Beisein entnommen (Art. 34 Abs. 3 GUMG). Tests zur Eigenanwendung dürfen nur für übrige Untersuchungen wie Haarfarbe oder Geschmackssinn abgegeben werden (Art. 13 GUMG). Medizinische Untersuchungen veranlassen Ärztinnen und Ärzte (Art. 20 GUMG).
Welches Kit passt zu einem Forschungsprojekt?
Produkte, die allein für Forschungszwecke bestimmt sind, fallen nicht unter die IVDR, außer der Hersteller bestimmt sie aufgrund ihrer Merkmale speziell für In-vitro-Untersuchungen (Art. 1 Abs. 3 Buchst. a). Bei Novogenia eignet sich die Variante als Nicht-Medizinprodukt unter anderem für Forschungsanwendungen ohne medizinische Zweckbestimmung.

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