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Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: was verboten ist, was erlaubt ist – mit Beispielen

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 11. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Drei Regeln entscheiden fast jede Werbefrage bei Nahrungsergänzungsmitteln: keine Aussage über das Vorbeugen, Behandeln oder Heilen einer Krankheit; jede Zutat muss in einem Lebensmittel zulässig sein; und jede gesundheitsbezogene Aussage muss eine zugelassene Angabe sein, deren Verwendungsbedingungen dein Produkt erfüllt. Erfüllt eine Zutat deines Produkts die Bedingungen einer zugelassenen Angabe, darfst du mit dieser Angabe für das Produkt werben – so formuliert, dass die Wirkung diesem Nährstoff zugeordnet ist. Unabhängig davon kannst du immer mit Zusammensetzung, Rezeptur, Herstellung und Prüfung werben.

Drei Regeln, die immer gelten

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel. Für jede Aussage, die du darüber triffst, gilt deshalb das EU-Lebensmittelrecht – auf der Verpackung, auf der Website, im Newsletter, im Video, in Social-Media-Beiträgen und im Verkaufsgespräch. Fast jede Abmahnung in dieser Branche geht auf eine von drei Regeln zurück:

Die rechtlichen Grundlagen dieser Regeln erklären wir ausführlich in Health Claims: Was du bewerben darfst. Dieser Beitrag zeigt an konkreten Beispielen, wo die Grenze in der Praxis verläuft.

Was verboten ist: typische Beispiele

Die folgenden Aussagen sind typisch für das, was man im Markt findet. Es sind allgemeine Beispiele, keine Zitate eines bestimmten Anbieters.

AussageProblem
„Beugt neurodegenerativen Erkrankungen vor“Vorbeugung einer Krankheit – ausnahmslos verboten.
„Kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen“Das abschwächende „kann“ ändert nichts: Es bleibt eine krankheitsbezogene Aussage.
„Wirkt antiviral“Eine krankheitsbezogene Wirkung. Solche Aussagen werfen zudem die Frage auf, ob das Produkt ein Funktionsarzneimittel ist.
„Entgiftet die Leber“Keine zugelassene Angabe; zugleich ist ein Krankheitsbezug erkennbar.
„Verbessert Gedächtnis und Konzentration“ bei einem Produkt nur aus PflanzenextraktenFür die Zutaten gibt es keine zugelassene Angabe; das Produkt kann diese Aussage nicht tragen.
„Steigert die Muskelkraft“, „reguliert das Körpergewicht“Von keiner zugelassenen Angabe gedeckt. Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme sind ohnehin verboten (Artikel 12 Buchstabe b).
„Für deine Zellen“, „für gesundes Altern“ alleinAllgemeine Wohlbefindens-Aussagen sind nur zusammen mit einer konkreten zugelassenen Angabe erlaubt (Artikel 10 Absatz 3).

Eine zweite Gruppe von Problemen hat nichts mit der Formulierung zu tun, sondern mit der Zutatenliste:

Was erlaubt ist: zugelassene Angaben unter ihren Bedingungen

Vor allem für Vitamine und Mineralstoffe hat die EU in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 viele Funktionsangaben zugelassen. Du darfst sie verwenden, wenn dein Produkt die Verwendungsbedingung erfüllt – bei den meisten Vitaminen und Mineralstoffen mindestens 15 % des Nährstoffbezugswerts (NRV) je Tagesdosis. Manche Angaben haben eigene Mindestmengen: Die Angabe zu Betain und einem normalen Homocystein-Stoffwechsel etwa verlangt eine tägliche Aufnahme von 1,5 g.

Zweck des ProduktsNährstoffZugelassene Angabe (Beispiele)Mindestmenge je Tagesdosis (15 % NRV)
ImmunsystemVitamin C, Zink, Selen, Vitamin D„trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“Vitamin C 12 mg, Zink 1,5 mg
Energie, MüdigkeitNiacin, Vitamin B6, Vitamin B12, Magnesium„trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“Niacin 2,4 mg, Magnesium 56,25 mg
Zellschutz, AlternVitamin C, Vitamin E, Zink, Selen„trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“Vitamin E 1,8 mg, Selen 8,25 µg
GelenkeVitamin C, Mangan„Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei“Vitamin C 12 mg
Gehirn, NervenZink, Jod, Vitamin B6, Magnesium„trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ (Zink, Jod), „zur normalen psychischen Funktion“ (Vitamin B6, Magnesium)Zink 1,5 mg, Vitamin B6 0,21 mg
Haare, HautBiotin, Zink, Selen„trägt zur Erhaltung normaler Haare bei“Biotin 7,5 µg

Prüfe den genauen Wortlaut und die Verwendungsbedingung jeder Angabe im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, bevor du sie verwendest.

Eine zugelassene Angabe kann das ganze Produkt tragen

Viele Produkte sind um Pflanzenextrakte oder andere Stoffe herum gebaut, für die keine Angabe zugelassen ist. Das heißt nicht, dass das Produkt nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden kann. Erfüllt eine der Zutaten die Bedingungen einer zugelassenen Angabe, darf diese Angabe zur Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels als Ganzes verwendet werden. Zusätzlich werden allgemeine Wohlbefindens-Aussagen möglich, denn Artikel 10 Absatz 3 verlangt genau das: eine zugelassene Angabe daneben.

Deshalb enthalten in der Praxis viele Rezepturen ein Vitamin oder einen Mineralstoff, der zum Zweck des Produkts passt. Die Menge muss nicht hoch sein – sie muss die Verwendungsbedingung erfüllen, bei den meisten Vitaminen und Mineralstoffen 15 % des NRV je Tagesdosis. Drei Punkte sind wichtig:

Gut formuliertRiskant
„Kurkuma-Extrakt mit Vitamin C. Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei.“„Kurkuma für gesunde Gelenke“
„Für gesundes Altern: mit Zink, das dazu beiträgt, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.“„Resveratrol schützt deine Zellen vor dem Altern“
„Mit Vitamin B6, das zur normalen psychischen Funktion beiträgt.“„Ashwagandha für innere Ruhe und besseren Schlaf“

Womit du immer werben kannst: Zusammensetzung, Rezeptur, Herstellung

Aussagen, die keinen Zusammenhang mit der Gesundheit herstellen, sind keine gesundheitsbezogenen Angaben. Sie müssen wahr sein und dürfen nicht irreführen, brauchen aber keine Zulassung. Gegenüber informierten Kundinnen und Kunden ist das oft das überzeugendste Material:

Vorsicht bei „frei von“: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht suggerieren, dass ein Lebensmittel besondere Merkmale hat, wenn alle vergleichbaren Lebensmittel diese Merkmale aufweisen (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).

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Häufige Fragen

Darf ich ein ganzes Produkt mit der Angabe eines einzelnen Nährstoffs bewerben?
Ja, wenn dieser Nährstoff die Verwendungsbedingungen der zugelassenen Angabe erfüllt, meist mindestens 15 % des Nährstoffbezugswerts je Tagesdosis. Die Angabe muss sich erkennbar auf diesen Nährstoff beziehen, etwa „mit Vitamin C, das zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“, und darf nicht nahelegen, dass die übrigen Zutaten diese Wirkung haben.
Macht das Wort „kann“ eine Krankheitsaussage zulässig?
Nein. „Kann Herzerkrankungen vorbeugen“ bleibt eine Aussage über das Vorbeugen einer Krankheit. Gerichte stellen darauf ab, wie Leser die Aussage verstehen, und abgeschwächte Formulierungen werden als Wirkversprechen verstanden. Krankheitsbezogene Aussagen sind nicht zulassungsfähig und müssen ersatzlos entfallen.
Darf ich „unterstützt gesundes Altern“ schreiben?
Nur zusammen mit einer konkreten zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe (Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Kann keine Zutat deines Produkts eine zugelassene Angabe tragen, sind auch solche allgemeinen Wohlbefindens-Aussagen nicht erlaubt.
Gelten die Regeln auch für Unterlagen für Ärzte oder Vertriebspartner?
Ja. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2016 entschieden (Rechtssache C-19/15), dass gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen, die sich ausschließlich an Fachkreise richten, ebenfalls unter die Health-Claims-Verordnung fallen. Dasselbe gilt für Schulungsunterlagen für Vertriebspartner.
Wer haftet für die Werbung, wenn ein Lohnhersteller produziert?
Verantwortlich für die Lebensmittelinformation ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird (Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Das ist die Marke, nicht der Lohnhersteller.

Passend dazu: Health Claims: Was du bewerben darfst · Kennzeichnung: Pflichtangaben auf dem Etikett · Rezeptur entwickeln: Dosierung, Höchstmengen, Wechselwirkungen

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