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Gentests in der Apotheke anbieten: Was erlaubt ist und wie es abläuft

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Ob deine Apotheke einen Gentest anbieten darf, hängt vom Zweck der Analyse ab. Lifestyle-Analysen zu Ernährung, Gewicht, Sport, Stress und Haut kannst du als Partner anbieten. Medizinische Analysen gehören dort, wo das Recht es verlangt, in ärztliche Hände – in Deutschland nach § 7 GenDG, in Österreich bei Analysen zu Krankheitsveranlagungen nach § 68 GTG. Reine pharmakogenetische Analysen brauchen in Österreich keine ärztliche Anordnung. Die Schweiz regelt auch Lifestyle-Analysen: Apothekerinnen und Apotheker gehören zu den Berufen, die sie veranlassen dürfen; die Probe wird in ihrem Beisein genommen, Heimtests sind dafür nicht erlaubt.

Die Apothekerin steht im Gesetz

Ausgerechnet das strengste Gentest-Recht im deutschsprachigen Raum nennt Apothekerinnen und Apotheker beim Namen. In der Schweiz dürfen Genanalysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden nur bestimmte Gesundheitsfachpersonen veranlassen – und gleich nach den Ärztinnen und Ärzten stehen in der Liste die Apothekerinnen und Apotheker (Art. 40 GUMV). Deutschland und Österreich nennen Lifestyle-Analysen in ihren Gesetzen gar nicht ausdrücklich; dafür ziehen sie bei medizinischen Analysen eine klare Linie.

Stell dir deinen Beratungstisch mit zwei Türen vor. Durch die eine – die Lifestyle-Tür – gehst du mit deiner Kundin selbst. Die andere – die medizinische Tür – führt zur Ärztin oder zum Arzt. Welche Tür die richtige ist, entscheidet nicht die Labortechnik, sondern der Zweck der Analyse. Dieser Beitrag zeigt dir, wo die Türen in Deutschland, Österreich und der Schweiz liegen. Er gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lifestyle oder medizinisch: Der Zweck entscheidet

FrageLifestyle-AnalyseMedizinische Analyse
Was sie klärtVeranlagungen für den Alltag: wie der Körper Nährstoffe verarbeitet, auf Training anspricht oder mit Stress umgehteine Erkrankung, ein Krankheitsrisiko oder die Wirkung von Arzneimitteln
ThemenErnährung, Gewicht, Sport und Leistung, Stress, Hautetwa Veranlagungen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Thrombose
Wer sie anbietetdeine Apotheke als Partner, im Rahmen der Regeln deines Landesdort, wo das Recht es verlangt, nur Ärztinnen und Ärzte
Wer auswertetNovogeniaÄrztinnen und Ärzte
ProbensetNicht-MedizinproduktMedizinprodukt

Achte auf die Grauzone: Eine Ernährungsfrage kann schnell medizinisch werden, etwa bei Unverträglichkeiten. In der Schweiz zählen Analysen zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten ausdrücklich zur Medizin (Art. 37 Abs. 2 GUMV). Biete deshalb nur Analysen an, deren Zweck und Bericht du kennst.

Deutschland: Arztvorbehalt für medizinische Zwecke

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) gilt für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben (§ 2 Abs. 1). Medizinisch ist eine Untersuchung, wenn sie diagnostisch oder prädiktiv ist (§ 3 Nr. 6). Diagnostisch heißt unter anderem: Sie klärt, ob genetische Eigenschaften vorliegen, die zusammen mit äußeren Faktoren eine Erkrankung oder gesundheitliche Störung auslösen können (§ 3 Nr. 7 Buchst. b) oder die die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen können (Buchst. c).

Für diese Untersuchungen gilt der Arztvorbehalt: Diagnostische Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen, prädiktive nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte (§ 7 Abs. 1 GenDG). Für deine Apotheke heißt das:

Österreich: vier Typen im Gentechnikgesetz

In Österreich regelt das Gentechnikgesetz (GTG) genetische Analysen am Menschen. Eine „genetische Analyse“ im Sinne des Gesetzes ermöglicht Aussagen über einen Überträgerstatus, ein Krankheitsrisiko, eine vorliegende Krankheit oder einen Krankheits- oder Therapieverlauf (§ 4 Z 23). Für medizinische Zwecke unterscheidet § 65 Abs. 1 vier Typen. Die höchste Hürde gilt für die Typen 3 und 4, die eine Veranlagung für eine Krankheit feststellen: Sie dürfen nur in zugelassenen Einrichtungen und nur auf Veranlassung einer Fachärztin oder eines Facharztes durchgeführt werden (§ 68 Abs. 1 GTG). Für deine Apotheke heißt das:

Schweiz: eine eigene Rolle für Apotheken

Die Schweiz regelt Genanalysen mit dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und der Verordnung dazu (GUMV). Anders als in Deutschland und Österreich gelten ausdrücklich auch Regeln für Analysen außerhalb der Medizin. Für Analysen physiologischer Eigenschaften, deren Kenntnis die Lebensweise beeinflussen kann (Art. 31 Abs. 1 Buchst. a GUMG) – laut Art. 37 Abs. 1 GUMV insbesondere Ernährungsverhalten, sportliche Aktivität und allgemeines Wohlbefinden –, gilt:

Und die Pharmakogenetik? Sie ist in der Schweiz medizinisch (Art. 19 GUMG). Apothekerinnen und Apotheker dürfen pharmakogenetische Untersuchungen aber unter bestimmten Voraussetzungen selbst veranlassen. Geht es um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das eine Fachperson verschrieben hat, konsultieren sie diese vorher; Aufklärung und Ergebnismitteilung finden in einem abgetrennten Beratungsbereich statt (Art. 7 GUMV).

Was die Schweiz unterscheidet: In Deutschland und Österreich hängt fast alles an der Frage „medizinisch oder nicht?“. Die Schweiz fragt zusätzlich, wer die Analyse veranlasst und wie die Probe ins Labor kommt. Für Apotheken ist das eher Chance als Hürde: Weil Heimtests für Lifestyle-Analysen ausgeschlossen sind und die Probe im Beisein einer berechtigten Fachperson genommen wird, ist dein Beratungstisch der natürliche Ort dafür.

Drei Länder auf einen Blick

FrageDeutschlandÖsterreichSchweiz
Lifestyle-Analysenim Anwendungsbereich des GenDG nicht genannt (§ 2); Grenze nach § 3 Nr. 7 beachtennicht erfasst, solange sie keine Aussagen nach § 4 Z 23 GTG ermöglichenVeranlassung durch Fachpersonen nach Art. 40 GUMV, darunter Apothekerinnen und Apotheker
Medizinische AnalysenArztvorbehalt (§ 7 GenDG)Typ 3 und 4: zugelassene Einrichtung, fachärztliche Veranlassung (§ 68 GTG)Veranlassung durch Ärztinnen und Ärzte (Art. 20 GUMG)
Pharmakogenetikdiagnostisch, also Arztvorbehalt (§ 3 Nr. 7 Buchst. c)in § 65 GTG nicht als Typ genannt; reine Pharmakogenetik ohne ärztliche Anordnungmedizinisch (Art. 19 GUMG); Apothekerinnen und Apotheker unter Voraussetzungen (Art. 7 GUMV)
Probe und Heimtest bei Lifestyle-Analysenkeine eigene Vorgabe im GenDGkeine eigene Vorgabe im GTGProbe im Beisein (Art. 34 Abs. 3 GUMG); keine Heimtests (Art. 13 GUMG)

Außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln – prüfe sie, bevor du startest. Den ausführlichen Ländervergleich findest du im Ratgeber Nutrigenetik unter Wer darf Gentests anbieten?.

So läuft eine Lifestyle-Analyse in der Apotheke ab

  1. Passende Analyse wählen: Was will deine Kundin wissen? Ernährung, Gewicht, Sport, Stress oder Haut.
  2. Aufklären und einwilligen lassen: was die Analyse zeigt und was nicht, wer den Bericht sieht und wie die Daten geschützt sind. Die Einwilligung hältst du schriftlich fest.
  3. Speichelprobe nehmen: Das dauert nur wenige Minuten und passt in ein normales Beratungsgespräch. Probensets für Lifestyle-Analysen sind Nicht-Medizinprodukte, auf Wunsch in deinem Design.
  4. Analyse im Labor: 4 Tage im Labor in Eugendorf bei Salzburg, dazu kommt der Versand.
  5. Bericht und Gespräch: Der Bericht kommt digital über ein gesichertes Portal, in bis zu 18 Sprachen. Ob du ihn siehst, entscheidest du – und deine Kundin weiß es vorher.

Jeden Schritt im Detail, bis zur Abholung der Produkte, beschreibt Der Beratungsablauf in der Apotheke. Zum Datenschutz lies Genetische Daten und DSGVO.

Wann du an die Ärztin oder den Arzt verweist

Eine gute Lifestyle-Beratung kennt ihre Grenzen. Verweise weiter, wenn …

Novogenia trennt beide Welten klar: Lifestyle-Analysen wertet Novogenia selbst aus; medizinische Analysen werden von Ärztinnen und Ärzten interpretiert und dort, wo das nationale Recht es verlangt, nur über sie abgegeben. Wie du Gentests korrekt bewirbst, zeigt Werbung für Gesundheitsleistungen; den rechtlichen Rahmen deiner Apotheke insgesamt beschreibt Recht: Was Apotheken beachten müssen.

Häufige Fragen

Darf eine Apotheke in Deutschland Gentests anbieten?
Lifestyle-Analysen ohne medizinischen Zweck, etwa zu Ernährung, Sport oder Haut, nennt der Anwendungsbereich des Gendiagnostikgesetzes nicht (§ 2 Abs. 1 GenDG); deine Apotheke kann sie als Partner anbieten. Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken – auch Pharmakogenetik – dürfen nur Ärztinnen und Ärzte vornehmen (§ 7 GenDG).
Darf meine Apotheke in Österreich pharmakogenetische Analysen anbieten?
Ja. Das Gentechnikgesetz nennt Pharmakogenetik in § 65 nicht als eigenen Typ, und die fachärztliche Veranlassung nach § 68 GTG gilt für Analysen zu Krankheitsveranlagungen (Typ 3 und 4). Reine pharmakogenetische Analysen brauchen deshalb keine ärztliche Anordnung. Über Arzneimittel entscheidet aber immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Warum gibt es in der Schweiz keine Lifestyle-Gentests für zu Hause?
Für Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden muss die Probe im Beisein der veranlassenden Fachperson genommen werden (Art. 34 Abs. 3 GUMG), und Tests zur Eigenanwendung sind nur für die übrigen Untersuchungen erlaubt, etwa zur Haarfarbe (Art. 13 GUMG). Apothekerinnen und Apotheker gehören zu den Fachpersonen, die solche Analysen veranlassen dürfen (Art. 40 GUMV).
Wie lange dauert die Speichelprobe in der Apotheke?
Nur wenige Minuten – sie passt in ein normales Beratungsgespräch. Die Analyse im Labor dauert bei Novogenia 4 Tage, dazu kommt der Versand. Maßgeblich für die Probennahme ist immer die Anleitung im jeweiligen Set.
Sieht die Apotheke die Berichte ihrer Kundinnen und Kunden?
Das entscheidest du. Wenn du die Berichte siehst, muss deine Kundin das vorher wissen, und es gehört in die Einwilligung. Genetische Daten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt; in der Schweiz verlangt Art. 5 GUMG eine freie und ausdrückliche Zustimmung nach hinreichender Aufklärung.

Passend dazu: Wer darf Gentests anbieten? · Ratgeber Pharmakogenetik · Das Labor von Novogenia

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