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Eigenmarke für Apotheken: Nahrungsergänzung und Kosmetik unter deinem Namen
Eine Apotheke hat drei Wege ins personalisierte Sortiment: fertige Novogenia-Produkte weiterverkaufen, White Label unter der eigenen Marke oder eine eigene Produktidee umsetzen lassen. Nahrungsergänzung ist bei Novogenia ab einer einzigen Einheit möglich, Kosmetik ab Kleinserie – mit drei Produkten: Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Die Entwicklung dauert bei Nahrungsergänzung eine Woche bis drei Monate, eine eigene Kosmetik-Rezeptur 3 bis 5 Monate. Für Kosmetik übernimmt Novogenia die Rolle der verantwortlichen Person; für die Angaben auf deiner Nahrungsergänzung bleibt deine Marke verantwortlich.
Deine Marke auf der Bühne, wir hinter den Kulissen
Die kleinste Auflage einer Nahrungsergänzung unter deiner Marke ist bei Novogenia: eine einzige Einheit. Eine feste Mindestbestellmenge gibt es nicht. Für viele Apotheken ist das ein neuer Gedanke – eine Eigenmarke klang lange nach Paletten, vollem Lager und großem Risiko.
Stell dir die Eigenmarke wie ein Theater vor. Auf der Bühne steht deine Apotheke: dein Name, dein Etikett, deine Beratung. Hinter den Kulissen arbeiten Genlabor, Nahrungsergänzungs- und Kosmetikfabrik unter einem Dach in Eugendorf bei Salzburg. Du konzentrierst dich auf Beratung, Marke und Vertrieb in deiner Offizin, während wir die komplette Entwicklung, Produktion und Lohnabfüllung übernehmen. Deine Kunden sehen deine Marke – wir treten nach außen nicht in Erscheinung.
Drei Wege ins Sortiment
Novogenia bietet Apotheken drei Wege, die sich kombinieren lassen:
- Fertige Produkte weiterverkaufen: Du startest ohne eigenes Branding, etwa mit der personalisierten Hautpflege BeautyMe oder mit den Analysen über deinen eigenen Partner-Shop. Welche fertigen Produkte für deine Apotheke infrage kommen, klärst du im Erstgespräch.
- White Label: Du nutzt Novogenia als White-Label-Hersteller für deine Eigenmarke. Das Sortiment trägt dein Logo, dein Etikett und deine Verpackung.
- Eigene Produktidee: Du bringst deine Idee oder deine Wunsch-Zusammensetzung mit, wir beraten zu Rezeptur und Darreichungsform und setzen sie als deine Eigenmarke um.
| Kriterium | Fertige Produkte | White Label | Eigene Produktidee |
|---|---|---|---|
| Marke auf dem Produkt | Novogenia-Marke, etwa BeautyMe | deine Marke | deine Marke |
| Entwicklung | keine | auf einer erprobten Novogenia-Lösung | neu, nach deiner Idee |
| Start | am schnellsten | schnellster Weg zur eigenen Marke | längster Weg, größte Eigenständigkeit |
| Dein Schwerpunkt | Beratung und Verkauf | Marke, Beratung, Vertrieb | Konzept, Abstimmung, Marke |
| Rechtliche Rolle | in der Regel Händler | Verantwortung als Marke | Verantwortung als Marke |
Welcher Weg der richtige ist, hängt von deinen Zielen ab: Wer schnell starten möchte, beginnt mit fertigen Produkten und wechselt später zur Eigenmarke. Wer eine starke eigene Marke aufbauen will, setzt auf White Label. Die Begriffe im Detail erklären White Label, Private Label oder Eigenrezeptur? für Nahrungsergänzung und White Label, Private Label oder eigene Rezeptur? für Kosmetik.
Nahrungsergänzung unter deiner Marke: ab einer Einheit
Bei Nahrungsergänzung liegen bei Novogenia keine fertigen Standardprodukte im Regal, die nur umetikettiert werden. White Label heißt hier: Du übernimmst eine erprobte Novogenia-Lösung und machst sie zu deiner Marke. Zwei Formen passen in die Apotheke:
- Personalisiert, pro Person: Jeder Kunde bekommt eine eigene Rezeptur aus rund 50 Genen, einem Fragebogen und – wenn vorhanden – Blutwerten, die Vorrang haben. Verpackt in Tagessachets, eine Lieferung für 90 Tage. Mehr in Personalisierte Mikronährstoffe.
- Eine Rezeptur für alle: deine eigene Zusammensetzung, für alle Kundinnen und Kunden gleich, unter deinem Namen.
Was die Herstellung ausmacht:
- Menge: Produktion ab einer einzigen Einheit, ohne feste Mindestbestellmenge. Personalisierte Projekte starten typischerweise mit einem Pilot von 200 bis 500 Kunden.
- Form: Mikrotransporter-Pellets ab 1,6 mm in Tagessachets; weitere Darreichungsformen auf Anfrage.
- Verpackung: Boxen mit 30 oder 90 Tagesportionen; jedes Sachet auf Wunsch mit einem zweizeiligen Aufdruck, etwa Bestellnummer und Kundenname; für Eigenmarken individuelle Spendergehäuse.
- Herkunft: auf Wunsch „Made in Austria“ oder eine neutrale Herkunftsangabe.
- Zeit: Die Entwicklung dauert insgesamt eine Woche bis drei Monate.
- Grenze: Probiotika stellen wir nicht her.
Was deine Rezeptur ungefähr kosten würde, schätzt der KI-Preisrechner von Novogenia sofort und unverbindlich für 500 bis 3.000 Boxen; kleinere Mengen rechnet unser Team individuell. Mehr zur Kalkulation in Was kostet Lohnherstellung? und Klein starten: Mindestmengen und Pilotphase.
Kosmetik unter deiner Marke: drei Produkte, ab Kleinserie
Das Kosmetiksortiment ist bewusst schlank: Tagesserum, Nachtserum und Körperlotion. Personalisiert wird der Inhalt – das Ergebnis der Genanalyse bestimmt, welche Wirkstoffe in die Rezeptur kommen und wie hoch sie dosiert sind. Produziert wird ab Kleinserie.
- BeautyMe weiterverkaufen: die fertige personalisierte Linie von Novogenia, ohne eigene Entwicklung.
- White Label: dieselben Produkte auf einer bewährten Basisrezeptur, mit deinem Logo, deinem Etikett und deiner Verpackung.
- Eigene Rezeptur: deine Idee, umgesetzt in einem der drei Formate. Die Entwicklung dauert 3 bis 5 Monate.
Muster zur Freigabe gibt es auf Wunsch, bevor dein Etikett in Druck geht. In der Apotheke gilt eine Regel besonders: Bleib bei der Sprache der Pflege. Kosmetische Mittel sind dazu bestimmt, die Haut zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Zwischen Arzneimitteln klingt schnell alles nach Therapie – deine Pflegelinie ist keine. Details zu den Produkten in Tagesserum, Nachtserum, Körperlotion, zu Mengen und Zeitplan in Kleinserie, Mengen und Zeitplan.
Wer verantwortet was?
Ein eigenes Labor oder eigene Maschinen brauchst du für die Eigenmarke nicht. Die Verantwortung für das, was auf dem Etikett steht, bleibt aber bei deiner Marke – bei Nahrungsergänzung und Kosmetik auf unterschiedliche Weise:
| Thema | Nahrungsergänzung | Kosmetik |
|---|---|---|
| Wer ist verantwortlich? | Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen es vermarktet wird – also deine Marke (Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). | Wer ein kosmetisches Mittel herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt als Hersteller (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). |
| Verantwortliche Person | keine eigene Rolle dieser Art | Kosmetik darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn in der EU eine verantwortliche Person benannt ist. Der Hersteller kann diese Rolle per schriftlichem Mandat übertragen (Art. 4). Novogenia übernimmt sie. |
| Meldung | Deutschland: Anzeige beim BVL spätestens beim ersten Inverkehrbringen, mit einem Muster des Etiketts (§ 5 Abs. 1 NemV). Novogenia übernimmt die Meldung in den meisten Fällen oder begleitet dich. | Vor dem Inverkehrbringen notifiziert die verantwortliche Person das Produkt bei der Kommission (Art. 13 Abs. 1). |
| Werbeaussagen | nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben aus der Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 | keine Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die das Produkt nicht hat (Art. 20 Abs. 1) |
Nach außen – im Regal, in der Werbung, in der Beratung – steht deine Marke. Die gesetzlichen Pflichtangaben auf dem Etikett bleiben davon unberührt; bei Kosmetik gehören Name und Anschrift der verantwortlichen Person dazu (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Welche Aussagen du machen darfst, erklärt Werbung für Gesundheitsleistungen. Die Pflichtangaben stehen in Kennzeichnung und Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung; die Regeln anderer Länder in Nahrungsergänzungsmittel anmelden.
Schweiz: eigenes Recht für die Eigenmarke
Die EU-Verordnungen gelten in der Schweiz nicht direkt. Dort regelt das Lebensmittelgesetz (LMG) beides: Lebensmittel, zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel gehören (Art. 4 LMG), und Gebrauchsgegenstände, zu denen kosmetische Mittel zählen (Art. 5 Bst. b LMG). Die wichtigsten Unterschiede für deine Eigenmarke:
- Selbstkontrolle: Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden (Art. 26 Abs. 1 LMG). Auch in der Schweiz trägt deine Marke also Verantwortung.
- Kosmetik: Es gilt die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos). Auf der Verpackung stehen Name und Adresse der Herstellerin, Importeurin, Händlerin oder der verantwortlichen Person nach Art. 4 der EU-Kosmetikverordnung (Art. 9 Abs. 1 Bst. b VKos). Eine im Ausland erstellte Produktinformationsdatei kann genügen, wenn sie den Schweizer Anforderungen entspricht; Importeurin oder Händlerin müssen das den kantonalen Vollzugsbehörden nachweisen können (Art. 5 Abs. 3 VKos).
- Nahrungsergänzung: Für Zusammensetzung, Kennzeichnung und Werbung gelten Schweizer Vorschriften, nicht die EU-Verordnungen. Was das konkret bedeutet, steht in Recht: Was Apotheken beachten müssen.
Regal oder Abholfach?
Eine Apotheken-Eigenmarke kann zwei Gesichter haben, und beide brauchen eine andere Planung:
| Kriterium | Produkt fürs Regal | Personalisiertes Produkt |
|---|---|---|
| Für wen | alle Kundinnen und Kunden | eine bestimmte Person |
| Lager | Ware im Regal | kein Lager – jede Box ist für eine Person produziert |
| Verpackung | in der Regel voll bedruckt, mit Strichcode | Tagessachets, auf Wunsch mit Namen, in deinem Design |
| Weg zum Kunden | Kauf an der Kasse | Abholung in der Apotheke oder Versand direkt an den Kunden |
| Beratung | kurz, am Regal | Ergebnisgespräch auf Basis der Genanalyse |
Beides lässt sich kombinieren: ein schlankes Regalsortiment für die Laufkundschaft und personalisierte Produkte für Kunden, die eine Genanalyse machen. Wie der Weg vom Test zum Produkt aussieht, zeigt Der Beratungsablauf in der Apotheke.
So findest du deinen Weg
- Wie schnell willst du starten? Sofort: fertige Produkte. In kurzer Zeit mit eigener Marke: White Label. Mit mehr Vorlauf: eigene Produktidee.
- Wessen Name soll auf dem Produkt stehen? Steht deine Beratung im Vordergrund, reicht oft eine fertige Marke. Soll deine Apotheke selbst zur Marke werden, wähle White Label oder eine eigene Rezeptur.
- Nahrungsergänzung, Kosmetik oder beides? Beides kommt aus einer Hand: Nahrungsergänzung ab einer Einheit, Kosmetik ab Kleinserie.
- Regal oder pro Person? Plane Verpackung, Menge und Abholung passend zur Form.
- Wer prüft Etikett und Aussagen? Lege fest, wer Pflichtangaben und Werbetexte freigibt, bevor gedruckt wird.
Checkliste: deine Eigenmarke
- Der Weg ist gewählt: fertige Produkte, White Label oder eigene Produktidee.
- Die Produktgruppe steht: Nahrungsergänzung, Kosmetik oder beides.
- Menge und Start sind geplant: ab einer Einheit oder als Pilot.
- Name, Logo, Etikett und Verpackung sind entworfen; die Muster sind freigegeben.
- Pflichtangaben und Werbeaussagen sind geprüft: zugelassene Angaben bei Nahrungsergänzung, Pflegesprache bei Kosmetik.
- Die Meldung ist geklärt, in Deutschland zum Beispiel beim BVL.
- Für Kosmetik ist das Mandat für die verantwortliche Person schriftlich erteilt und angenommen.
- In der Schweiz sind LMG und VKos berücksichtigt.
- Abholung, Versand und Nachbestellung sind organisiert – mehr in Nachbestellung und Abo: Kunden binden.
Häufige Fragen
Ab welcher Menge kann eine Apotheke eigene Nahrungsergänzung herstellen lassen?
Ab welcher Menge ist Kosmetik unter eigener Marke möglich?
Wie lange dauert es bis zum eigenen Produkt?
Steht Novogenia auf meinem Produkt?
Was muss die Apotheke als Markeninhaberin selbst verantworten?
Passend dazu: White Label, Private Label oder Eigenrezeptur? · White Label, Private Label oder eigene Rezeptur? · White Label: personalisierte Nahrungsergänzung und Kosmetik
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