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International wachsen: Sprachen, Länderregeln und die Schweiz im Direktvertrieb

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

Novogenia hat Partner in 69 Ländern und liefert Berichte in bis zu 18 Sprachen – Analyse und Produkte reisen leicht, die Regeln nicht. Prüfe vor dem Start in jedem Land, wer welche Analyse veranlassen darf, welche Sprache aufs Etikett muss, welche Werbeaussagen gelten und wie genetische Daten geschützt sind. Vertriebspartner bieten überall nur nicht-medizinische Analysen an; medizinische Analysen bleiben etwa in Österreich, Deutschland, der Schweiz und den USA Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (in Österreich mit einer Ausnahme: der Pharmakogenetik). In der Schweiz dürfen auch Lifestyle-Analysen nur bestimmte Gesundheitsfachpersonen veranlassen, und Selbsttests für zu Hause sind dafür nicht erlaubt.

Ein Labor, 69 Länder

Ein Labor in Eugendorf bei Salzburg, Partner in 69 Ländern, Berichte in bis zu 18 Sprachen: Genanalysen und personalisierte Produkte reisen leicht. Eine Speichelprobe passt in einen Umschlag, der Bericht kommt digital über ein gesichertes Portal, und die Box mit den Tagesportionen geht direkt an die Kundin.

Was nicht automatisch mitreist, sind die Regeln. Stell dir vor, dein Angebot braucht an jeder Grenze einen eigenen Reisepass mit mehreren Stempeln: Darf diese Analyse hier verkauft werden – und von wem? Welche Sprache muss aufs Etikett? Welche Werbeaussage gilt? Wie sind genetische Daten geschützt? Dieser Beitrag zeigt dir, welche Stempel du vor dem Start in einem neuen Land brauchst – mit einem genauen Blick auf die Schweiz, wo die Regeln deutlich anders sind als in der EU.

BereichReist mitPrüfst du je Land
Analyseein Labor in Österreich, Analyse in 4 Tagenwer die Analyse veranlassen darf und wie die Probe genommen wird
Berichtdigital, in bis zu 18 Sprachenob die Sprache deines Markts dabei ist
NahrungsergänzungRezeptur, Mikrotransporter, DirektversandEtikettsprache, Meldung, zugelassene Angaben
Kosmetikdrei BeautyMe-Produkte, verantwortliche Person in der EUEtikettsprache; eigene Regeln außerhalb der EU
SchulungNOVO Academy in sieben SprachenLänderregeln für dein Team
Datengesichertes PortalDatenschutzrecht des Landes

Sprachen: Bericht, Etikett, Schulung

Ein Network wächst über Gespräche – und Gespräche brauchen die Sprache der Kundin. Plane deshalb jede Ebene einzeln:

Die wichtigste Grenze: medizinisch oder Lifestyle

In jedem Land gilt bei Novogenia dieselbe Grundregel: Vertriebspartner bieten ausschließlich nicht-medizinische Analysen an. Medizinische Analysen sind dort, wo das nationale Recht es verlangt, Ärztinnen und Ärzten vorbehalten – etwa in Österreich, Deutschland, der Schweiz und den USA. Wo genau die Linie verläuft, regelt jedes Land selbst:

LandWas giltGrundlage
DeutschlandDas Gesetz gilt für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Diagnostische Untersuchungen nehmen nur Ärztinnen und Ärzte vor, prädiktive nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte.§ 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 GenDG
ÖsterreichAnalysen zur Veranlagung für eine Krankheit oder zum Überträgerstatus (Typ 3 und 4) nur in zugelassenen Einrichtungen und auf Veranlassung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Humangenetik/medizinische Genetik oder des Indikationsgebiets.§ 65 Abs. 1, § 68 Abs. 1 GTG
SchweizAuch Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden nur über bestimmte Gesundheitsfachpersonen; Probe in deren Beisein; keine Selbsttests dafür.Art. 13, 31 und 34 GUMG; Art. 37 und 40 GUMV
USAMedizinische Analysen gibt Novogenia nur über Ärztinnen und Ärzte ab.vor dem Start prüfen
Weitere LänderRegeln vor dem Start prüfen – mit uns und einer fachkundigen Stelle vor Ort.nationales Recht

Die Details für Deutschland, Österreich und die Schweiz erklärt Wer darf Gentests anbieten? Pharmakogenetik, also Analysen zur Wirkung von Medikamenten, ist ein eigenes Feld mit eigenen Regeln – mehr im Ratgeber Pharmakogenetik.

Schweiz: drei Fragen statt einer

In Deutschland und Österreich hängt fast alles an einer Frage: medizinisch oder nicht? Die Schweiz stellt zwei weitere: Wer veranlasst die Analyse – und wo wird die Probe genommen? Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt ausdrücklich auch Analysen außerhalb der Medizin, die Verordnung dazu (GUMV) konkretisiert sie:

Was das für dein Network heißt: Eine Vertriebspartnerin in der Schweiz, die nicht zu diesen Berufen gehört, kann die Genanalyse nicht selbst veranlassen und kein Set zur Probennahme zu Hause abgeben. Der Weg führt über eine berechtigte Gesundheitsfachperson, die die Analyse veranlasst und bei der Probenentnahme dabei ist.

Nahrungsergänzung und Kosmetik sind getrennte Fragen mit eigenem Schweizer Recht. Gesundheitsbezogene Angaben sind dort nur erlaubt, wenn sie in Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) vorgesehen sind (Art. 31 Abs. 2 LIV) – die EU-Liste gilt in der Schweiz nicht unmittelbar. Was bei Kosmetik in der Schweiz anders ist, zeigt Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung.

Nahrungsergänzung und Kosmetik in der EU

Innerhalb der EU hilft dir ein großer Vorteil: Viele Regeln sind einheitlich.

Genetische Daten: Datenschutz reist immer mit

Genetische Daten sind besonders geschützt. Die DSGVO definiert sie eigens (Art. 4 Nr. 13) und zählt sie zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist – außer etwa mit ausdrücklicher Einwilligung (Art. 9 Abs. 1 und 2 Buchst. a Verordnung (EU) 2016/679). In der Schweiz sind genetische Daten nach dem Datenschutzgesetz (DSG) besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Buchst. c Ziff. 3 DSG). Zusätzlich verlangt das GUMG bei Analysen außerhalb des medizinischen Bereichs eine schriftliche Aufklärung, die unter anderem das durchführende Labor und beteiligte Firmen und Labore im Ausland nennt (Art. 32 GUMG).

Kläre vor dem Start, wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist, und halte in der Einwilligung fest, wer die Berichte sieht. Mehr in Genetische Daten und DSGVO.

Neues Land in sechs Schritten

  1. Analyse-Regeln prüfen: Wer darf welche Analyse veranlassen? Wie wird die Probe genommen? Sind Sets für zu Hause erlaubt?
  2. Produktregeln prüfen: Etikettsprache, Meldung und zugelassene Angaben – in der EU und außerhalb.
  3. Sprachen klären: Bericht, Etikett, Textbausteine und Schulungsunterlagen in der Landessprache; zugelassene Angaben im offiziellen Wortlaut.
  4. Datenschutz anpassen: Rollen, Aufklärung und Einwilligung nach dem Recht des Landes.
  5. Team schulen: Die Länderregeln gehören in die Schulung – siehe Vertriebspartner schulen.
  6. Klein starten: Teste mit einer Pilotgruppe und rolle dann aus – siehe Start: Pilot und Skalierung.

Ob und wie wir in deinen Zielmarkt liefern, klären wir im ersten Gespräch. Die rechtlichen Grundlagen für Claims und Gentests im Überblick findest du in Recht im Direktvertrieb: Claims und Gentests.

Häufige Fragen

In welchen Ländern ist Novogenia aktiv?
Novogenia hat Partner in 69 Ländern. Eine öffentliche Länderliste gibt es nicht. Ob und wie wir in deinen Zielmarkt liefern und welche Regeln dort gelten, klären wir im ersten Gespräch.
In welchen Sprachen gibt es die Berichte?
In bis zu 18 Sprachen, digital über ein gesichertes Portal und auf Wunsch gedruckt. Frag vor dem Start nach, ob die Sprache deines Zielmarkts dabei ist.
Dürfen Vertriebspartner in der Schweiz Genanalysen anbieten?
Nicht im üblichen Sinn. In der Schweiz dürfen auch Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden nur bestimmte Gesundheitsfachpersonen veranlassen – etwa Ärztinnen, Apotheker, Drogistinnen HF oder Ernährungsberater FH (Art. 34 GUMG, Art. 40 GUMV). Die Probe wird in ihrem Beisein genommen, und Selbsttests für zu Hause sind dafür nicht erlaubt (Art. 13 GUMG). Der Weg führt also über eine solche Fachperson.
Gelten zugelassene Health Claims in allen Ländern?
In der EU ja: Erlaubt sind nur zugelassene Angaben aus der Unionsliste (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), in jedem Mitgliedstaat dieselben. Die Schweiz hat eine eigene Liste in Anhang 14 der LIV (Art. 31 Abs. 2 LIV). Außerhalb Europas gelten eigene Regeln, die du vor dem Start prüfen solltest.
Muss das Etikett in der Landessprache sein?
Bei Nahrungsergänzung müssen die Pflichtangaben in einer Sprache stehen, die die Verbraucher des Mitgliedstaats leicht verstehen; Mitgliedstaaten können eine Amtssprache vorschreiben (Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Bei Kosmetik richtet sich die Sprache bestimmter Angaben nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Produkt an Endverbraucher abgegeben wird (Art. 19 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

Passend dazu: Wer darf Gentests anbieten? · Genetische Daten und DSGVO · Nahrungsergänzungsmittel anmelden

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