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International wachsen: Sprachen, Länderregeln und die Schweiz im Direktvertrieb
Novogenia hat Partner in 69 Ländern und liefert Berichte in bis zu 18 Sprachen – Analyse und Produkte reisen leicht, die Regeln nicht. Prüfe vor dem Start in jedem Land, wer welche Analyse veranlassen darf, welche Sprache aufs Etikett muss, welche Werbeaussagen gelten und wie genetische Daten geschützt sind. Vertriebspartner bieten überall nur nicht-medizinische Analysen an; medizinische Analysen bleiben etwa in Österreich, Deutschland, der Schweiz und den USA Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (in Österreich mit einer Ausnahme: der Pharmakogenetik). In der Schweiz dürfen auch Lifestyle-Analysen nur bestimmte Gesundheitsfachpersonen veranlassen, und Selbsttests für zu Hause sind dafür nicht erlaubt.
Ein Labor, 69 Länder
Ein Labor in Eugendorf bei Salzburg, Partner in 69 Ländern, Berichte in bis zu 18 Sprachen: Genanalysen und personalisierte Produkte reisen leicht. Eine Speichelprobe passt in einen Umschlag, der Bericht kommt digital über ein gesichertes Portal, und die Box mit den Tagesportionen geht direkt an die Kundin.
Was nicht automatisch mitreist, sind die Regeln. Stell dir vor, dein Angebot braucht an jeder Grenze einen eigenen Reisepass mit mehreren Stempeln: Darf diese Analyse hier verkauft werden – und von wem? Welche Sprache muss aufs Etikett? Welche Werbeaussage gilt? Wie sind genetische Daten geschützt? Dieser Beitrag zeigt dir, welche Stempel du vor dem Start in einem neuen Land brauchst – mit einem genauen Blick auf die Schweiz, wo die Regeln deutlich anders sind als in der EU.
| Bereich | Reist mit | Prüfst du je Land |
|---|---|---|
| Analyse | ein Labor in Österreich, Analyse in 4 Tagen | wer die Analyse veranlassen darf und wie die Probe genommen wird |
| Bericht | digital, in bis zu 18 Sprachen | ob die Sprache deines Markts dabei ist |
| Nahrungsergänzung | Rezeptur, Mikrotransporter, Direktversand | Etikettsprache, Meldung, zugelassene Angaben |
| Kosmetik | drei BeautyMe-Produkte, verantwortliche Person in der EU | Etikettsprache; eigene Regeln außerhalb der EU |
| Schulung | NOVO Academy in sieben Sprachen | Länderregeln für dein Team |
| Daten | gesichertes Portal | Datenschutzrecht des Landes |
Sprachen: Bericht, Etikett, Schulung
Ein Network wächst über Gespräche – und Gespräche brauchen die Sprache der Kundin. Plane deshalb jede Ebene einzeln:
- Berichte: in bis zu 18 Sprachen, digital und auf Wunsch gedruckt. Welche Sprachen dein Markt braucht, klären wir vor dem Start.
- Etiketten bei Nahrungsergänzung: Pflichtangaben müssen in einer Sprache stehen, die die Verbraucher des Mitgliedstaats leicht verstehen, in dem das Produkt vermarktet wird. Mitgliedstaaten können eine oder mehrere Amtssprachen der Union vorschreiben, und mehrsprachige Etiketten sind erlaubt (Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
- Etiketten bei Kosmetik: In welcher Sprache etwa Nenninhalt, Mindesthaltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck stehen, richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Produkt an Endverbraucher abgegeben wird (Art. 19 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
- Werbeaussagen: Die Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) liegt in den Amtssprachen der EU vor. Übernimm den offiziellen Wortlaut deiner Sprache, statt selbst zu übersetzen – sonst wird jede Übersetzung zur Stillen Post.
- Schulung: Die NOVO Academy gibt es auf Deutsch, Englisch, Tschechisch, Französisch, Portugiesisch, Italienisch und Niederländisch. Für weitere Sprachen planst du eigene Unterlagen – und lässt die übersetzten Textbausteine rechtlich prüfen.
Die wichtigste Grenze: medizinisch oder Lifestyle
In jedem Land gilt bei Novogenia dieselbe Grundregel: Vertriebspartner bieten ausschließlich nicht-medizinische Analysen an. Medizinische Analysen sind dort, wo das nationale Recht es verlangt, Ärztinnen und Ärzten vorbehalten – etwa in Österreich, Deutschland, der Schweiz und den USA. Wo genau die Linie verläuft, regelt jedes Land selbst:
| Land | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Deutschland | Das Gesetz gilt für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Diagnostische Untersuchungen nehmen nur Ärztinnen und Ärzte vor, prädiktive nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. | § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 GenDG |
| Österreich | Analysen zur Veranlagung für eine Krankheit oder zum Überträgerstatus (Typ 3 und 4) nur in zugelassenen Einrichtungen und auf Veranlassung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Humangenetik/medizinische Genetik oder des Indikationsgebiets. | § 65 Abs. 1, § 68 Abs. 1 GTG |
| Schweiz | Auch Analysen zu Ernährung, Sport und Wohlbefinden nur über bestimmte Gesundheitsfachpersonen; Probe in deren Beisein; keine Selbsttests dafür. | Art. 13, 31 und 34 GUMG; Art. 37 und 40 GUMV |
| USA | Medizinische Analysen gibt Novogenia nur über Ärztinnen und Ärzte ab. | vor dem Start prüfen |
| Weitere Länder | Regeln vor dem Start prüfen – mit uns und einer fachkundigen Stelle vor Ort. | nationales Recht |
Die Details für Deutschland, Österreich und die Schweiz erklärt Wer darf Gentests anbieten? Pharmakogenetik, also Analysen zur Wirkung von Medikamenten, ist ein eigenes Feld mit eigenen Regeln – mehr im Ratgeber Pharmakogenetik.
Schweiz: drei Fragen statt einer
In Deutschland und Österreich hängt fast alles an einer Frage: medizinisch oder nicht? Die Schweiz stellt zwei weitere: Wer veranlasst die Analyse – und wo wird die Probe genommen? Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt ausdrücklich auch Analysen außerhalb der Medizin, die Verordnung dazu (GUMV) konkretisiert sie:
- Lifestyle ist „besonders schützenswert“: Analysen physiologischer Eigenschaften, deren Kenntnis die Lebensweise beeinflussen kann (Art. 31 Abs. 1 Buchst. a GUMG), betreffen insbesondere Ernährungsverhalten, sportliche Aktivität und allgemeines Wohlbefinden (Art. 37 Abs. 1 GUMV).
- Nur bestimmte Berufe veranlassen: Gesundheitsfachpersonen, die in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten dürfen und Kenntnisse der Humangenetik erworben haben (Art. 34 Abs. 1 GUMG). Die Verordnung nennt Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologinnen und Psychologen, Drogistinnen und Drogisten HF sowie – für physiologische Eigenschaften – Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater FH, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten FH, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie Osteopathinnen und Osteopathen (Art. 40 GUMV).
- Probe im Beisein: Die Probenentnahme findet im Beisein der veranlassenden Person statt (Art. 34 Abs. 3 GUMG).
- Keine Selbsttests: Tests zur Eigenanwendung dürfen nur für die übrigen Untersuchungen abgegeben werden, etwa zu Haar- oder Augenfarbe (Art. 13 GUMG, Art. 37 Abs. 3 GUMV).
- Manche Themen sind immer medizinisch: Analysen etwa zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Stoffwechselstörungen oder einem erhöhten Risiko für Sportverletzungen gelten als medizinisch (Art. 37 Abs. 2 GUMV).
- Werbung mit Pflichtangaben: Publikumswerbung für diese Analysen muss unter anderem über die Regeln zu Veranlassung, Aufklärung und Mitteilung des Ergebnisses informieren; irreführende Angaben sind verboten (Art. 14 Abs. 3 GUMG).
Was das für dein Network heißt: Eine Vertriebspartnerin in der Schweiz, die nicht zu diesen Berufen gehört, kann die Genanalyse nicht selbst veranlassen und kein Set zur Probennahme zu Hause abgeben. Der Weg führt über eine berechtigte Gesundheitsfachperson, die die Analyse veranlasst und bei der Probenentnahme dabei ist.
Nahrungsergänzung und Kosmetik sind getrennte Fragen mit eigenem Schweizer Recht. Gesundheitsbezogene Angaben sind dort nur erlaubt, wenn sie in Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) vorgesehen sind (Art. 31 Abs. 2 LIV) – die EU-Liste gilt in der Schweiz nicht unmittelbar. Was bei Kosmetik in der Schweiz anders ist, zeigt Verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Meldung.
Nahrungsergänzung und Kosmetik in der EU
Innerhalb der EU hilft dir ein großer Vorteil: Viele Regeln sind einheitlich.
- Werbeaussagen: Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind (Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) – in jedem Mitgliedstaat dieselbe Liste.
- Meldung: Sie unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland etwa zeigt der Hersteller oder Einführer ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an (§ 5 NemV). Bei Novogenia übernehmen wir die Meldung in den meisten Fällen oder begleiten dich dabei.
- Kosmetik: Ein kosmetisches Mittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine Person innerhalb der EU als verantwortliche Person benannt ist (Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Diese Rolle übernimmt Novogenia – mehr in Eigene Marke für Network-Unternehmen.
Genetische Daten: Datenschutz reist immer mit
Genetische Daten sind besonders geschützt. Die DSGVO definiert sie eigens (Art. 4 Nr. 13) und zählt sie zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist – außer etwa mit ausdrücklicher Einwilligung (Art. 9 Abs. 1 und 2 Buchst. a Verordnung (EU) 2016/679). In der Schweiz sind genetische Daten nach dem Datenschutzgesetz (DSG) besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Buchst. c Ziff. 3 DSG). Zusätzlich verlangt das GUMG bei Analysen außerhalb des medizinischen Bereichs eine schriftliche Aufklärung, die unter anderem das durchführende Labor und beteiligte Firmen und Labore im Ausland nennt (Art. 32 GUMG).
Kläre vor dem Start, wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist, und halte in der Einwilligung fest, wer die Berichte sieht. Mehr in Genetische Daten und DSGVO.
Neues Land in sechs Schritten
- Analyse-Regeln prüfen: Wer darf welche Analyse veranlassen? Wie wird die Probe genommen? Sind Sets für zu Hause erlaubt?
- Produktregeln prüfen: Etikettsprache, Meldung und zugelassene Angaben – in der EU und außerhalb.
- Sprachen klären: Bericht, Etikett, Textbausteine und Schulungsunterlagen in der Landessprache; zugelassene Angaben im offiziellen Wortlaut.
- Datenschutz anpassen: Rollen, Aufklärung und Einwilligung nach dem Recht des Landes.
- Team schulen: Die Länderregeln gehören in die Schulung – siehe Vertriebspartner schulen.
- Klein starten: Teste mit einer Pilotgruppe und rolle dann aus – siehe Start: Pilot und Skalierung.
Ob und wie wir in deinen Zielmarkt liefern, klären wir im ersten Gespräch. Die rechtlichen Grundlagen für Claims und Gentests im Überblick findest du in Recht im Direktvertrieb: Claims und Gentests.
Häufige Fragen
In welchen Ländern ist Novogenia aktiv?
In welchen Sprachen gibt es die Berichte?
Dürfen Vertriebspartner in der Schweiz Genanalysen anbieten?
Gelten zugelassene Health Claims in allen Ländern?
Muss das Etikett in der Landessprache sein?
Passend dazu: Wer darf Gentests anbieten? · Genetische Daten und DSGVO · Nahrungsergänzungsmittel anmelden
Personalisierte Produkte für dein Network?
Erzähl uns von deinem Vertrieb und deinen Märkten – wir zeigen dir, welches Modell passt.
Projekt anfragen →PartnerprogrammHinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information für Unternehmen und Fachleute und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die in einer Genanalyse bestimmten genetischen Eigenschaften sind wissenschaftlich gut belegt (jedes berücksichtigte Gen durch mindestens drei unabhängige Studien); daraus abgeleitete Empfehlungen sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
