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Für BGF-Anbieter, Versicherer und Berater: Genanalysen in eure Programme einbauen

Fachlich geprüft von Dr. Daniel Wallerstorfer, Molekularbiologe und Gründer von Novogenia · Stand: 15. Oktober 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Kurz gesagt

BGF-Anbieter, Versicherer und Berater sind die Brücke zwischen Organisation und Labor – nicht der Briefkasten, in dem Ergebnisse landen. Für alle drei Rollen gilt dasselbe Prinzip: Wer ein Programm bezahlt oder organisiert, bekommt die Rechnung, die getestete Person das Ergebnis. Mit Novogenia gibt es drei Wege: einen Partnershop mit Provision für jede Bestellung und ohne Einrichtungsgebühren, White Label unter eurer Marke oder ein eigenes Produkt. Für Versicherer gilt: Das Mitglied erhält seine Ergebnisse, der Versicherer nur die Rechnung, und die Teilnahme hat keinen Einfluss auf Vertrag oder Prämie. Die rechtlichen Grenzen ziehen § 18 und § 19 GenDG, § 67 GTG und Art. 37 GUMG.

Die Brücke, nicht der Briefkasten

Ein Versicherer bietet seinen Mitgliedern Genanalysen kostenlos an. Die Mitglieder melden sich bei Novogenia an, bekommen das Set, schicken ihre Speichelprobe ein und erhalten ihr Ergebnis. Der Versicherer erhält nur die Rechnung. So beschreibt Novogenia eines seiner Partnermodelle – und es ist die Blaupause für jedes Programm, das jemand für andere bezahlt.

Ob BGF-Anbieter, Versicherung oder Beratung: Eure Rolle ist die einer Brücke. Ihr verbindet Unternehmen oder Versicherte mit dem Labor, organisiert Vorträge, Workshops und Beratung und haltet das Programm zusammen. Über diese Brücke läuft das Ergebnis direkt zur getesteten Person. Ein Briefkasten, in dem Ergebnisse liegen bleiben, seid ihr nie – und genau das macht euch für Unternehmen und Mitglieder vertrauenswürdig.

Dieser Artikel zeigt, wie ihr Genanalysen in bestehende Programme einbaut, welche Partnermodelle es bei Novogenia gibt und welche Regeln für Versicherer gelten. Wie ein Programm im Unternehmen Etappe für Etappe abläuft, beschreibt Ablauf im Unternehmen: vom Kick-off zum Ergebnis.

Drei Rollen, ein Prinzip

RolleTypische AufgabeWorauf es ankommt
BGF-Anbieterorganisiert Gesundheitsprogramme für Unternehmen: Vorträge, Workshops, Beratunghandelt im Auftrag des Arbeitgebers – Ergebnisse gehen nur an die Mitarbeitenden
Versichererbietet Analysen als Präventionsbaustein für Mitglieder andas Mitglied erhält das Ergebnis, der Versicherer die Rechnung; kein Einfluss auf Vertrag oder Prämie
Beraterentwickelt Konzepte, wählt Partner aus, prüft AbläufeDatenflüsse, Rollen und Länderrecht vor dem Start klären

Ein Punkt betrifft alle: Bei Novogenia können Partner normalerweise wählen, ob sie die Berichte ihrer Kundinnen und Kunden sehen. In Programmen für Arbeitgeber gilt diese Wahl nicht. Dort geht der Bericht nur an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – auch dann, wenn ihr als BGF-Anbieter das Programm betreibt. In Österreich verbietet § 67 Abs. 1 GTG ausdrücklich auch den Beauftragten des Arbeitgebers, Ergebnisse genetischer Analysen anzunehmen oder sonst zu verwerten.

Und die Einzelberatung? Bringt eine Mitarbeiterin ihren Bericht freiwillig mit, kann eine externe Fachperson ihn mit ihr besprechen. Was dort gesagt wird, bleibt dort: keine Notizen ans Unternehmen, keine Auswertungen. Gerade in Österreich solltet ihr wegen des Verbots für Beauftragte vorab rechtlich prüfen lassen, wie ihr die Einzelberatung organisiert.

Drei Wege zur Zusammenarbeit mit Novogenia

PartnershopWhite LabelEigenes Produkt
So funktioniert esBestellung über euren Shop; Novogenia verschickt das Set, analysiert und liefert den BerichtLogo, Verpackung, Bericht und Plattform tragen eure Marke; Novogenia bleibt unsichtbarein eigenes Produktkonzept, gemeinsam mit Novogenia entwickelt
KonditionenProvision für jede Bestellung, keine Einrichtungsgebührennach individueller Vereinbarungnach individueller Vereinbarung
Passt, wennihr schnell und ohne Vorleistung starten wolltihr eine eingeführte Marke habt und das Programm als euer eigenes führen wolltihr ein Angebot plant, das es so noch nicht gibt

Wie Anmeldung und Abrechnung in einem Programm laufen, das ein Unternehmen oder eine Versicherung bezahlt, wird vertraglich festgelegt – ebenso, wer welche datenschutzrechtliche Rolle hat. Speichelproben-Sets können euer Branding tragen. Mehr zu den Modellen findest du auf Partner werden und White-Label-Genanalysen.

Plant euer Programm mit den Analysen, die es heute gibt. Die Longevity-Linie ist für 2026 geplant; Rezepturen, Mengen und Verfügbarkeit können sich bis zur Markteinführung noch ändern. Auch Unternehmen kaufen Nahrungsergänzungsmittel als Angebot für Mitarbeitende – wie dieser Vertriebsweg funktioniert, erklärt der Ratgeber Lohnherstellung in Nahrungsergänzungsmittel verkaufen: die Vertriebswege. Fachlich vorbereiten könnt ihr euer Team mit der kostenlosen NOVO Academy.

So dockt die Genanalyse an bestehende Programme an

Die meisten BGF-Anbieter haben schon ein Programm: Gesundheitstage, Ernährungsworkshops, Bewegungsangebote, Stressmanagement. Die Genanalyse ersetzt davon nichts. Sie ist ein persönlicher Einstieg, der vorhandene Bausteine greifbarer macht – etwa ein Vortrag zum Thema Ernährung und Gene, danach freiwillige Analysen und Einzelberatungen.

Baustein in eurem ProgrammSo dockt die Genanalyse anWorauf ihr achtet
Gesundheitstag oder VortragVortrag zu Ernährung und Genen, danach freiwillige Anmeldungkeine Probennahme durch euch oder das Unternehmen; in der Schweiz Probentermine mit einer befugten Fachperson
ErnährungsworkshopBericht zu Ernährung und Gewicht als persönlicher EinstiegWorkshop offen für alle, auch ohne Analyse
Bewegung und SportAnalyse zu Sport und Leistungein erhöhtes Risiko für Sportverletzungen gilt in der Schweiz als medizinisch (Art. 37 Abs. 2 GUMV)
Stress und ErholungLifestyle-Analyse zum Thema Stressvon Stress und Erholung sprechen, keine Stresstypen oder Risikoetiketten
EinzelberatungBesprechung des Berichts, wenn die Person ihn mitbringtnichts fließt ans Unternehmen zurück
Nahrungsergänzungpersonalisiert, privat und optionalRezeptur, Bericht und Lieferung gehen direkt an die Person
Auswertunganonyme Rückmeldungen, Teilnahme an offenen Angebotenkeine genetischen Statistiken für Auftraggeber

Medizinische Analysen gehören in keinen dieser Bausteine. Sie laufen nur über eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt mit der Qualifikation, die das nationale Recht verlangt – als freiwilliges ärztliches Angebot, getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Mehr dazu in Die Rolle der Betriebsärztin und des Betriebsarztes.

Für Versicherer: Prävention ohne Rückfluss

Versicherungen können Genanalysen ihren Mitgliedern als Präventionsbaustein anbieten, als Teil eines Bonus- oder Gesundheitsprogramms oder als exklusive Leistung für ausgewählte Tarife. Für die Mitglieder ist der Weg einfach: Sie bekommen ein Set, geben eine Speichelprobe ab und schicken sie ein – ohne Arztbesuch und ohne Blutabnahme. Analysiert werden genetische Anlagen rund um Ernährung und Stoffwechsel, ohne Aussagen zu Krankheitsrisiken.

Drei Zusagen tragen das Modell: Die Versicherung erhält zu keinem Zeitpunkt individuelle genetische Daten oder Ergebnisse. Die Ergebnisse gehen ausschließlich an die getestete Person. Und die Teilnahme ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Vertrag oder Prämie. Das Recht stützt diese Zusagen in allen drei Ländern:

LandWas für Versicherer gilt
DeutschlandVersicherer dürfen weder vor noch nach Vertragsabschluss genetische Untersuchungen verlangen, und sie dürfen Ergebnisse weder verlangen noch entgegennehmen oder verwenden (§ 18 Abs. 1 GenDG). Eine Ausnahme gilt nur für bereits vorliegende Ergebnisse bei bestimmten Versicherungen mit sehr hohen Leistungen, etwa Lebensversicherungen.
ÖsterreichVersicherern einschließlich ihrer Beauftragten und Mitarbeiter ist es verboten, Ergebnisse genetischer Analysen von Versicherungsnehmern oder -werbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten (§ 67 Abs. 1 GTG). Die Ausnahme in Abs. 2 gilt nur für Analysen des Typs 1, aus denen sich keine Rückschlüsse auf Typ 2, 3 oder 4 ziehen lassen.
SchweizVersicherungseinrichtungen dürfen keine Gentests außerhalb der Medizin verlangen und nach medizinisch nicht relevanten genetischen Daten weder fragen noch solche Daten verwerten (Art. 37 GUMG). Präsymptomatische Gentests dürfen sie im Hinblick auf die Begründung eines Versicherungsverhältnisses nicht verlangen (Art. 42 GUMG).

Für die Praxis heißt das: Baut das Programm so, dass die Versicherung schon technisch keinen Zugang zu Ergebnissen hat, und haltet Lifestyle- und medizinische Analysen strikt getrennt. Verzichtet auf Versprechen zu Gesundheit oder Kosten – ein Präventionsprogramm überzeugt durch Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Ob und wie es finanziert oder gefördert werden kann, hängt von Land und Versicherungsart ab; mehr in Finanzierung: Steuern, Krankenkassen, Budgets.

Der Aufbau mit Novogenia folgt sechs Schritten:

  1. Erstgespräch und Ziele: Versichertenbestand und Vorsorgeziele klären.
  2. Programm-Design: Analyseumfang, Berichtstiefe und Nahrungsergänzung auf Zielgruppe und Compliance-Anforderungen abstimmen.
  3. White Label: Set, Berichte und Produkte unter eurer Marke gestalten.
  4. Pilot: überschaubar starten und Akzeptanz und Abläufe prüfen.
  5. Integration und Skalierung: standardisierte Abläufe für Probenversand, Analyse und Lieferung.
  6. Laufender Betrieb: das Programm begleiten und weiterentwickeln.

Mehr dazu auf Präventionsprogramm für Versicherungen. Planst du ein staatliches Gesundheits- oder Präventionsprojekt, findest du Informationen unter Gesundheitsprojekte.

Für Beraterinnen und Berater: acht Prüffragen vor dem Start

Wer Unternehmen oder Versicherungen berät, ist oft die letzte Instanz vor dem Start. Diese Fragen trennen ein sauberes Konzept von einem riskanten:

Große Projekte: Projektschutz für Partner

Gewinnt ihr als Partner ein größeres Unternehmen, schützen die AGB von Novogenia eure Arbeit mit dem Projektschutz:

Plant die 6 Monate realistisch. Im Geschäft mit Unternehmen sind Entscheidungswege oft lang: Steuerungsgruppe, Betriebsrat und Datenschutz wollen gehört werden. Partnerverträge selbst laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jedes Kalendermonats kündbar; bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.

Checkliste für Anbieter, Versicherer und Berater

Häufige Fragen

Dürfen wir als BGF-Anbieter die Berichte der Mitarbeitenden sehen?
In Programmen für Arbeitgeber nicht. Dort geht der Bericht nur an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter, auch wenn ihr das Programm betreibt. In Österreich verbietet § 67 Abs. 1 GTG nicht nur dem Arbeitgeber, sondern ausdrücklich auch seinen Beauftragten, Ergebnisse genetischer Analysen anzunehmen oder zu verwerten.
Kann eine Versicherung die Analyse für ihre Mitglieder bezahlen?
Ja. Das Mitglied erhält seine Ergebnisse, der Versicherer nur die Rechnung. Die Teilnahme ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Vertrag oder Prämie. Rechtlich setzen § 18 GenDG in Deutschland, § 67 GTG in Österreich und Art. 37 GUMG in der Schweiz die Grenzen: Versicherer dürfen keine Untersuchungen verlangen und Ergebnisse grundsätzlich weder entgegennehmen noch verwenden.
Können wir das Programm unter unserer eigenen Marke anbieten?
Ja, mit White Label: Logo, Verpackung, Bericht und Plattform tragen eure Marke, und Novogenia tritt nach außen nicht in Erscheinung. Die Konditionen werden individuell vereinbart. Ohne Vorleistung startet ihr mit einem Partnershop.
Was ist der Projektschutz?
Gewinnt ihr ein Unternehmen, das dauerhaft mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt, könnt ihr per E-Mail Projektschutz beantragen. Nötig ist eine projektbezogene, schriftliche Vereinbarung. Besteht kein Konflikt, gilt der Schutz 6 Monate und verfällt danach automatisch.
Gibt es fertige Pakete mit Preisen pro Mitarbeiter?
Nein, Paketpreise oder Preise pro Mitarbeiter gibt es nicht. Ihr startet mit den bestehenden Lifestyle-Analysen: Im Partnershop erhaltet ihr eine Provision für jede Bestellung, White Label und eigene Produkte werden individuell vereinbart. Die Longevity-Linie ist für 2026 geplant; Rezepturen, Mengen und Verfügbarkeit können sich bis zur Markteinführung noch ändern.

Passend dazu: Ablauf im Unternehmen: vom Kick-off zum Ergebnis · Präventionsprogramm für Versicherungen · White-Label-Genanalysen

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