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Für BGF-Anbieter, Versicherer und Berater: Genanalysen in eure Programme einbauen
BGF-Anbieter, Versicherer und Berater sind die Brücke zwischen Organisation und Labor – nicht der Briefkasten, in dem Ergebnisse landen. Für alle drei Rollen gilt dasselbe Prinzip: Wer ein Programm bezahlt oder organisiert, bekommt die Rechnung, die getestete Person das Ergebnis. Mit Novogenia gibt es drei Wege: einen Partnershop mit Provision für jede Bestellung und ohne Einrichtungsgebühren, White Label unter eurer Marke oder ein eigenes Produkt. Für Versicherer gilt: Das Mitglied erhält seine Ergebnisse, der Versicherer nur die Rechnung, und die Teilnahme hat keinen Einfluss auf Vertrag oder Prämie. Die rechtlichen Grenzen ziehen § 18 und § 19 GenDG, § 67 GTG und Art. 37 GUMG.
Die Brücke, nicht der Briefkasten
Ein Versicherer bietet seinen Mitgliedern Genanalysen kostenlos an. Die Mitglieder melden sich bei Novogenia an, bekommen das Set, schicken ihre Speichelprobe ein und erhalten ihr Ergebnis. Der Versicherer erhält nur die Rechnung. So beschreibt Novogenia eines seiner Partnermodelle – und es ist die Blaupause für jedes Programm, das jemand für andere bezahlt.
Ob BGF-Anbieter, Versicherung oder Beratung: Eure Rolle ist die einer Brücke. Ihr verbindet Unternehmen oder Versicherte mit dem Labor, organisiert Vorträge, Workshops und Beratung und haltet das Programm zusammen. Über diese Brücke läuft das Ergebnis direkt zur getesteten Person. Ein Briefkasten, in dem Ergebnisse liegen bleiben, seid ihr nie – und genau das macht euch für Unternehmen und Mitglieder vertrauenswürdig.
Dieser Artikel zeigt, wie ihr Genanalysen in bestehende Programme einbaut, welche Partnermodelle es bei Novogenia gibt und welche Regeln für Versicherer gelten. Wie ein Programm im Unternehmen Etappe für Etappe abläuft, beschreibt Ablauf im Unternehmen: vom Kick-off zum Ergebnis.
Drei Rollen, ein Prinzip
| Rolle | Typische Aufgabe | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| BGF-Anbieter | organisiert Gesundheitsprogramme für Unternehmen: Vorträge, Workshops, Beratung | handelt im Auftrag des Arbeitgebers – Ergebnisse gehen nur an die Mitarbeitenden |
| Versicherer | bietet Analysen als Präventionsbaustein für Mitglieder an | das Mitglied erhält das Ergebnis, der Versicherer die Rechnung; kein Einfluss auf Vertrag oder Prämie |
| Berater | entwickelt Konzepte, wählt Partner aus, prüft Abläufe | Datenflüsse, Rollen und Länderrecht vor dem Start klären |
Ein Punkt betrifft alle: Bei Novogenia können Partner normalerweise wählen, ob sie die Berichte ihrer Kundinnen und Kunden sehen. In Programmen für Arbeitgeber gilt diese Wahl nicht. Dort geht der Bericht nur an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – auch dann, wenn ihr als BGF-Anbieter das Programm betreibt. In Österreich verbietet § 67 Abs. 1 GTG ausdrücklich auch den Beauftragten des Arbeitgebers, Ergebnisse genetischer Analysen anzunehmen oder sonst zu verwerten.
Und die Einzelberatung? Bringt eine Mitarbeiterin ihren Bericht freiwillig mit, kann eine externe Fachperson ihn mit ihr besprechen. Was dort gesagt wird, bleibt dort: keine Notizen ans Unternehmen, keine Auswertungen. Gerade in Österreich solltet ihr wegen des Verbots für Beauftragte vorab rechtlich prüfen lassen, wie ihr die Einzelberatung organisiert.
Drei Wege zur Zusammenarbeit mit Novogenia
| Partnershop | White Label | Eigenes Produkt | |
|---|---|---|---|
| So funktioniert es | Bestellung über euren Shop; Novogenia verschickt das Set, analysiert und liefert den Bericht | Logo, Verpackung, Bericht und Plattform tragen eure Marke; Novogenia bleibt unsichtbar | ein eigenes Produktkonzept, gemeinsam mit Novogenia entwickelt |
| Konditionen | Provision für jede Bestellung, keine Einrichtungsgebühren | nach individueller Vereinbarung | nach individueller Vereinbarung |
| Passt, wenn | ihr schnell und ohne Vorleistung starten wollt | ihr eine eingeführte Marke habt und das Programm als euer eigenes führen wollt | ihr ein Angebot plant, das es so noch nicht gibt |
Wie Anmeldung und Abrechnung in einem Programm laufen, das ein Unternehmen oder eine Versicherung bezahlt, wird vertraglich festgelegt – ebenso, wer welche datenschutzrechtliche Rolle hat. Speichelproben-Sets können euer Branding tragen. Mehr zu den Modellen findest du auf Partner werden und White-Label-Genanalysen.
Plant euer Programm mit den Analysen, die es heute gibt. Die Longevity-Linie ist für 2026 geplant; Rezepturen, Mengen und Verfügbarkeit können sich bis zur Markteinführung noch ändern. Auch Unternehmen kaufen Nahrungsergänzungsmittel als Angebot für Mitarbeitende – wie dieser Vertriebsweg funktioniert, erklärt der Ratgeber Lohnherstellung in Nahrungsergänzungsmittel verkaufen: die Vertriebswege. Fachlich vorbereiten könnt ihr euer Team mit der kostenlosen NOVO Academy.
So dockt die Genanalyse an bestehende Programme an
Die meisten BGF-Anbieter haben schon ein Programm: Gesundheitstage, Ernährungsworkshops, Bewegungsangebote, Stressmanagement. Die Genanalyse ersetzt davon nichts. Sie ist ein persönlicher Einstieg, der vorhandene Bausteine greifbarer macht – etwa ein Vortrag zum Thema Ernährung und Gene, danach freiwillige Analysen und Einzelberatungen.
| Baustein in eurem Programm | So dockt die Genanalyse an | Worauf ihr achtet |
|---|---|---|
| Gesundheitstag oder Vortrag | Vortrag zu Ernährung und Genen, danach freiwillige Anmeldung | keine Probennahme durch euch oder das Unternehmen; in der Schweiz Probentermine mit einer befugten Fachperson |
| Ernährungsworkshop | Bericht zu Ernährung und Gewicht als persönlicher Einstieg | Workshop offen für alle, auch ohne Analyse |
| Bewegung und Sport | Analyse zu Sport und Leistung | ein erhöhtes Risiko für Sportverletzungen gilt in der Schweiz als medizinisch (Art. 37 Abs. 2 GUMV) |
| Stress und Erholung | Lifestyle-Analyse zum Thema Stress | von Stress und Erholung sprechen, keine Stresstypen oder Risikoetiketten |
| Einzelberatung | Besprechung des Berichts, wenn die Person ihn mitbringt | nichts fließt ans Unternehmen zurück |
| Nahrungsergänzung | personalisiert, privat und optional | Rezeptur, Bericht und Lieferung gehen direkt an die Person |
| Auswertung | anonyme Rückmeldungen, Teilnahme an offenen Angeboten | keine genetischen Statistiken für Auftraggeber |
Medizinische Analysen gehören in keinen dieser Bausteine. Sie laufen nur über eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt mit der Qualifikation, die das nationale Recht verlangt – als freiwilliges ärztliches Angebot, getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Mehr dazu in Die Rolle der Betriebsärztin und des Betriebsarztes.
Für Versicherer: Prävention ohne Rückfluss
Versicherungen können Genanalysen ihren Mitgliedern als Präventionsbaustein anbieten, als Teil eines Bonus- oder Gesundheitsprogramms oder als exklusive Leistung für ausgewählte Tarife. Für die Mitglieder ist der Weg einfach: Sie bekommen ein Set, geben eine Speichelprobe ab und schicken sie ein – ohne Arztbesuch und ohne Blutabnahme. Analysiert werden genetische Anlagen rund um Ernährung und Stoffwechsel, ohne Aussagen zu Krankheitsrisiken.
Drei Zusagen tragen das Modell: Die Versicherung erhält zu keinem Zeitpunkt individuelle genetische Daten oder Ergebnisse. Die Ergebnisse gehen ausschließlich an die getestete Person. Und die Teilnahme ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Vertrag oder Prämie. Das Recht stützt diese Zusagen in allen drei Ländern:
| Land | Was für Versicherer gilt |
|---|---|
| Deutschland | Versicherer dürfen weder vor noch nach Vertragsabschluss genetische Untersuchungen verlangen, und sie dürfen Ergebnisse weder verlangen noch entgegennehmen oder verwenden (§ 18 Abs. 1 GenDG). Eine Ausnahme gilt nur für bereits vorliegende Ergebnisse bei bestimmten Versicherungen mit sehr hohen Leistungen, etwa Lebensversicherungen. |
| Österreich | Versicherern einschließlich ihrer Beauftragten und Mitarbeiter ist es verboten, Ergebnisse genetischer Analysen von Versicherungsnehmern oder -werbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten (§ 67 Abs. 1 GTG). Die Ausnahme in Abs. 2 gilt nur für Analysen des Typs 1, aus denen sich keine Rückschlüsse auf Typ 2, 3 oder 4 ziehen lassen. |
| Schweiz | Versicherungseinrichtungen dürfen keine Gentests außerhalb der Medizin verlangen und nach medizinisch nicht relevanten genetischen Daten weder fragen noch solche Daten verwerten (Art. 37 GUMG). Präsymptomatische Gentests dürfen sie im Hinblick auf die Begründung eines Versicherungsverhältnisses nicht verlangen (Art. 42 GUMG). |
Für die Praxis heißt das: Baut das Programm so, dass die Versicherung schon technisch keinen Zugang zu Ergebnissen hat, und haltet Lifestyle- und medizinische Analysen strikt getrennt. Verzichtet auf Versprechen zu Gesundheit oder Kosten – ein Präventionsprogramm überzeugt durch Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Ob und wie es finanziert oder gefördert werden kann, hängt von Land und Versicherungsart ab; mehr in Finanzierung: Steuern, Krankenkassen, Budgets.
Der Aufbau mit Novogenia folgt sechs Schritten:
- Erstgespräch und Ziele: Versichertenbestand und Vorsorgeziele klären.
- Programm-Design: Analyseumfang, Berichtstiefe und Nahrungsergänzung auf Zielgruppe und Compliance-Anforderungen abstimmen.
- White Label: Set, Berichte und Produkte unter eurer Marke gestalten.
- Pilot: überschaubar starten und Akzeptanz und Abläufe prüfen.
- Integration und Skalierung: standardisierte Abläufe für Probenversand, Analyse und Lieferung.
- Laufender Betrieb: das Programm begleiten und weiterentwickeln.
Mehr dazu auf Präventionsprogramm für Versicherungen. Planst du ein staatliches Gesundheits- oder Präventionsprojekt, findest du Informationen unter Gesundheitsprojekte.
Für Beraterinnen und Berater: acht Prüffragen vor dem Start
Wer Unternehmen oder Versicherungen berät, ist oft die letzte Instanz vor dem Start. Diese Fragen trennen ein sauberes Konzept von einem riskanten:
- Wer sieht was? Das Ergebnis geht nur an die getestete Person; der Auftraggeber erhält die Rechnung.
- Wo geht die Probe hin? Direkt ans Labor – in der Schweiz entnommen im Beisein der veranlassenden Fachperson.
- Wer ist verantwortlich? Legen mehrere Stellen Zwecke und Mittel gemeinsam fest, braucht es eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. Verarbeitet jemand im Auftrag, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Details in Datenschutz und Vertraulichkeit der Ergebnisse.
- Welche Länder? Jedes Land wird einzeln geprüft, die Schweiz mit ihrem eigenen Rechtsrahmen.
- Lifestyle oder medizinisch? Beides strikt getrennt; Medizinisches nur über die ärztliche Schiene.
- Was verspricht das Programm? Keine Gesundheitsergebnisse, keine Kostenersparnis, keine Diagnosen.
- Wer ist eingebunden? Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung und Datenschutzbeauftragte, früh und nicht erst kurz vor dem Start (mehr in Interne Kommunikation).
- Wie wird gemessen? Über Teilnahme und anonyme Rückmeldungen, nie über genetische Ergebnisse (mehr in Nutzen und Wirkung messen).
Große Projekte: Projektschutz für Partner
Gewinnt ihr als Partner ein größeres Unternehmen, schützen die AGB von Novogenia eure Arbeit mit dem Projektschutz:
- Als Projekt gilt ein Unternehmen, das dauerhaft mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt.
- Für jedes Projekt braucht es eine projektbezogene, schriftliche Vereinbarung; den Projektschutz beantragt ihr per E-Mail.
- Besteht kein Konflikt, wird ein Projektschutz für 6 Monate aktiviert. Danach verfällt er automatisch, und andere Partner oder Novogenia selbst können direkt mit dem Kunden abschließen.
Plant die 6 Monate realistisch. Im Geschäft mit Unternehmen sind Entscheidungswege oft lang: Steuerungsgruppe, Betriebsrat und Datenschutz wollen gehört werden. Partnerverträge selbst laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jedes Kalendermonats kündbar; bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.
Checkliste für Anbieter, Versicherer und Berater
- Ergebnisse gehen nur an die getestete Person; Auftraggeber erhalten die Rechnung.
- In Arbeitgeberprogrammen sieht auch der BGF-Anbieter keine Berichte.
- Proben gehen direkt ans Labor, nie über Auftraggeber oder Anbieter.
- Die Datenrollen sind vertraglich geregelt.
- Lifestyle- und medizinische Analysen sind getrennt.
- Das Konzept ist für jedes Land geprüft, die Schweiz gesondert.
- Bei Versicherungen ist ausdrücklich kommuniziert: kein Einfluss auf Vertrag oder Prämie.
- Das Programm verspricht weder Gesundheitsergebnisse noch Kostenersparnis.
- Das Partnermodell ist gewählt: Partnershop, White Label oder eigenes Produkt.
- Bei Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ist der Projektschutz beantragt.
Häufige Fragen
Dürfen wir als BGF-Anbieter die Berichte der Mitarbeitenden sehen?
Kann eine Versicherung die Analyse für ihre Mitglieder bezahlen?
Können wir das Programm unter unserer eigenen Marke anbieten?
Was ist der Projektschutz?
Gibt es fertige Pakete mit Preisen pro Mitarbeiter?
Passend dazu: Ablauf im Unternehmen: vom Kick-off zum Ergebnis · Präventionsprogramm für Versicherungen · White-Label-Genanalysen
Gesundheitsangebot für dein Team?
Erzähl uns von deinem Unternehmen – wir zeigen dir, wie ein freiwilliges Angebot für deine Mitarbeitenden aussehen kann.
Projekt anfragen →BGF im Longevity-RatgeberHinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information für Unternehmen und Fachleute und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die in einer Genanalyse bestimmten genetischen Eigenschaften sind wissenschaftlich gut belegt (jedes berücksichtigte Gen durch mindestens drei unabhängige Studien); daraus abgeleitete Empfehlungen sind logische Schlussfolgerungen und nicht wissenschaftlich bewiesen. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
